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Steuerklassen 1 bis 6: Lohnsteuerklassen-Übersicht


Steuerklasse 1 bis 6
Das ist die beste Lohnsteuerklasse für Sie


Aktualisiert am 07.06.2023Lesedauer: 3 Min.
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Frau arbeitet am Laptop (Symbolbild): Je nach Lebenslage sind unterschiedliche Steuerklassen sinnvoll – für Alleinerziehende etwa die Steuerklasse 2.Vergrößern des Bildes
Frau arbeitet am Laptop (Symbolbild): Je nach Lebenslage sind unterschiedliche Steuerklassen sinnvoll – für Alleinerziehende etwa die Steuerklasse 2. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn)

Ihre Steuerklasse entscheidet darüber, wie viel Geld Sie an den Staat zahlen müssen. Was für Sie gilt und ob Sie die Steuerklasse wechseln können.

Wer angestellt arbeitet, zahlt Lohnsteuer – ganz automatisch. Das Finanzamt teilt Sie dafür in eine der sechs Lohnsteuerklassen ein, kurz Steuerklassen genannt. Doch wonach richtet sich die Steuerklasse? Und welche Steuerklasse ist die beste für Sie? Unsere Übersicht zeigt es Ihnen.

Welche Steuerklassen gibt es?

Für Arbeitnehmer gibt es in Deutschland sechs Lohnsteuerklassen. Welche für wen gilt, entscheidet vor allem der Familienstand. Aber auch das Arbeitsverhältnis spielt eine Rolle. Ehepaare können zudem zwischen verschiedenen Steuerklassen wählen.

Gut zu wissen: Neben den klassischen sechs Steuerklassen gibt es noch einen Sonderfall: die Steuerklasse 0. Lesen Sie hier, für wen sie gilt und was das bedeutet.

Was ist die beste Steuerklasse für Verheiratete?

Ehepaare haben die Wahl: Sie können sich zwischen drei Steuerklassen-Kombinationen entscheiden:

  1. Steuerklasse 3 und 5
  2. Steuerklasse 4 und 4
  3. Steuerklasse 4 und 4 mit Faktor

Die Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Dieser sollte sich dann mit Steuerklasse 3 besteuern lassen, um von geringeren Abzügen zu profitieren. Allerdings: Je weiter die Gehälter auseinanderklaffen, desto höher fällt später die Steuernachzahlung aus. Lesen Sie hier, wann Sie in Steuerklasse 3 und 5 nachzahlen müssen.

Die Standard-Kombination für Ehepaare ist Steuerklasse 4 und 4. Sie erhalten Sie automatisch, wen Sie heiraten. Verdienen Sie annähernd gleich viel, sollten Sie auch dabei bleiben.

Seit 2010 ist es zudem möglich, beim Ehegattensplitting die Steuerklasse 4 mit der Steuerklasse 4 mit Faktor zu kombinieren. Das Finanzamt berücksichtigt den Splittingvorteil dann schon während des Jahres. Mehr zum Faktorverfahren lesen Sie hier.

"Das Finanzamt errechnet zuerst die voraussichtliche Jahreseinkommensteuerschuld des Ehepaares. Diese wird dann durch 12 geteilt und monatlich als Lohnsteuer einbehalten", erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe. "Somit werden Steuernachzahlungen weitgehend vermieden."

Wann ändert sich meine Steuerklasse?

Ihre Steuerklasse ändert sich, wenn sich die Familienverhältnisse ändern. Das geschieht in folgenden Fällen:

  • Sie heiraten.
  • Sie trennen sich von Ihrem Ehe- oder Lebenspartner oder lassen sich scheiden.
  • Ihr Ehe- oder Lebenspartner stirbt.
  • Sie bekommen als Single ein Kind.
  • Sie nehmen zusätzlich zu Ihrem Hauptberuf einen zweiten Job an, der sozialversicherungs- und steuerpflichtig ist.

Wann ist ein Wechsel sinnvoll?

Grundsätzlich können nur Verheiratete und Verpartnerte ihre Steuerklasse selbst wechseln. Das ist sinnvoll, wenn sich Ihr Gehalt verändert hat.

Verdient ein Partner deutlich mehr als der andere, lohnt sich ein Wechsel in die Steuerklassen 3 und 5. Verdienen Sie ungefähr gleich viel, sollten Sie die Kombination 4 und 4 behalten.

Auch vor der Geburt eines Kindes kann ein Wechsel der Steuerklasse sinnvoll sein. Denn Elterngeld und Mutterschaftsgeld richten sich danach, was derjenige Partner, der das Kind überwiegend betreuen wird, in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt netto verdient hat.

Diesen Nettoverdienst können Sie erhöhen, indem Sie die Steuerklasse rechtzeitig ändern. Und zwar so, dass der betreuende Partner Steuerklasse 3 wählt. Mehr zum Elterngeld lesen Sie hier.

Gut zu wissen: Seit 2020 können Verheiratete oder Verpartnerte mehrmals im Jahr ihre Lohnsteuerklasse wechseln. Die neue Kombination gilt dann ab dem Monat, der auf den Zeitpunkt des Antrags auf Steuerklassenwechsel folgt. Wechseln Sie bis zum 30. November, gilt die neue Kombination rückwirkend für das ganze Jahr.

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