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Das ändert sich im Oktober für Verbraucher: Corona-Regelungen & Kinderbonus


Quarantäne, Kanaren, Kinderbonus: Das ändert sich im Oktober

  • Christine Holthoff
Von Christine Holthoff

Aktualisiert am 02.10.2020Lesedauer: 4 Min.
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Eine Urlauberin am Flughafen Stuttgart (Symbolbild): Für Einreisende aus Risikogebieten sind Quarantäne und Corona-Test Pflicht.
Eine Urlauberin am Flughafen Stuttgart (Symbolbild): Für Einreisende aus Risikogebieten sind Quarantäne und Corona-Test Pflicht. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa-bilder)
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Der Oktober bringt nicht nur neue Regeln im Kampf gegen die Corona-Pandemie, sondern auch mehr Geld für Familien und gesetzlich Versicherte. Und die Zeitumstellung steht an.

Das Wichtigste im Überblick


Neuer Monat, neue Regeln: Auch im Oktober ändert sich wieder einiges für Verbraucher. Vor allem die Maßnahmen gegen das Coronavirus werden nachjustiert – und betreffen dieses Mal insbesondere Urlauber.


Diese Reiseziele zählen zu den Hochrisikogebieten

Belgrad: Serbien gilt als Hochrisikogebiet in der Corona-Pandemie
Port-au-Prince, Haiti: Seit Anfang August zählt das Urlaubsziel zu den Hochrisikogebieten.
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Aber auch in Sachen Finanzen gibt es Neuigkeiten: Wer sich die Zähne machen lassen muss, darf sich genauso freuen wie Eltern mit geringen oder mittleren Einkommen. Und auch für Schuldner gibt es gute Nachrichten. Wir haben die wichtigsten Änderungen im Oktober zusammengefasst.

Neue Corona-Regeln für Feiern

Für Feierlichkeiten gelten zum Monatswechsel strengere Vorgaben. So dürfen in öffentlichen oder angemieteten Räumen maximal 50 Menschen feiern, wenn in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner auftreten. Steigt die Zahl der Neuinfizierten auf mehr als 50 pro 100.000 Einwohner, dürfen höchstens 25 Menschen an einer Feier teilnehmen.

Für private Feiern gibt es keine bundesweiten Regeln, es wird jedoch dringend empfohlen, die Teilnehmerzahl je nach Infektionsrate auf nicht mehr als 25 beziehungsweise 10 zu beschränken. In Berlin gilt in geschlossenen Räumen eine verpflichtende Obergrenze von 25 Teilnehmern, im Freien von 50.

Quarantänepflicht und Corona-Tests

Ab Oktober gilt für Urlauber, die aus Risikogebieten zurückreisen, eine Quarantänepflicht für mindestens fünf Tage. Erst danach können sie die Quarantäne mit einem Corona-Test beenden – wenn das Ergebnis negativ ist. Andernfalls endet sie nach 14 Tagen. Kostenlose Tests für Rückkehrer aus Nicht-Risikogebieten gibt es nicht mehr.

Online-Anmeldeportal für Reisende

Ab dem 15. Oktober sollen sich Menschen, die nach Deutschland einreisen, in einem Online-Portal anmelden können. Die Anmeldung ist verpflichtend – andernfalls droht ein Bußgeld.

Wer seine Daten eingibt, erhält eine Bestätigung, die er zum Beispiel bei einer Kontrolle am Flughafen vorzeigen soll. Außerdem werden die Angaben an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt.

Von der Meldepflicht ausgenommen sind Berufspendler und andere Reisende aus Grenzregionen, die zum Beispiel nur zum Einkaufen ins Nachbarland fahren.

Maskenpflicht in Büros

In Berlin hat der Senat die Corona-Maßnahmen in Büro- und Verwaltungsgebäuden verschärft. Ab 3. Oktober gilt dort die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Maske. Beim Arbeiten am Schreibtisch soll die Regel nicht greifen.

Tui bringt Urlauber wieder auf die Kanaren

Obwohl für die Kanaren eine Reisewarnung gilt, will Tui ab dem 3. Oktober wieder Touristen dorthin bringen. Der weltgrößte Reiseanbieter hat nach eigenen Angaben Vorbereitungen getroffen, die einen Pauschalurlaub auf Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura und Co. trotz der Reisewarnung für ganz Spanien möglich machen. Rückkehrer aus Risikogebieten müssen sich in Deutschland aber zwingend in Quarantäne begeben (siehe oben).

Uhren werden auf Winterzeit umgestellt

Eigentlich hätte es damit schon längst vorbei sein sollen, doch die Zeitumstellung bleibt uns noch eine Weile erhalten. In der Nacht vom 24. auf den 25. Oktober können Sie deshalb eine Stunde länger schlafen – die Uhren werden um 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt. Dann gilt wieder die Winterzeit.

Die EU-Kommission hatte ursprünglich angekündigt, die Zeit letztmalig im Oktober 2019 umstellen zu wollen, nachdem sich bei einer EU-weiten Umfrage die Mehrheit für ein solches Aus ausgesprochen hatte. Doch der Zeitplan war den Mitgliedstaaten zu ehrgeizig. Aktuell planen EU-Kommission und Europaparlament, den Wechsel zwischen Winter- und Sommerzeit 2021 zu beenden.

Höherer Zuschuss zum Zahnersatz

Gesetzlich Versicherte, denen die Zahnärztin Kronen, Brücken oder Prothesen einsetzt, bekommen ab Oktober mehr Geld von der Kasse dazu. Der sogenannten Festzuschuss steigt von 50 auf 60 Prozent des Gesamtpreises.

Wer regelmäßig bei der Zahnkontrolle war und das in seinem Bonusheft dokumentiert hat, darf sich sogar über einen noch höheren Zuschuss freuen. Statt 60 werden dann 70 Prozent erstattet, wenn Sie Ihr Bonusheft über fünf Jahre lang geführt haben. Bei einer lückenlosen Dokumentation über zehn Jahre gibt es sogar 75 Prozent Zuschuss.

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Zweite Zahlung des Kinderbonus steht an

Insgesamt 300 Euro extra erhalten Eltern in diesem Jahr pro Kind. 200 Euro gab es bereits im September, nun folgen die restlichen 100 Euro.

Auch dieses Mal gilt wieder: Nicht alle bekommen den Zuschlag aufs Kindergeld sofort am Anfang des Monats. Der genaue Auszahlungstermin richtet sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer. Für Oktober gelten diese Termine:

  • Endziffer 0: 7. Oktober
  • Endziffer 1: 8. Oktober
  • Endziffer 2: 9. Oktober
  • Endziffer 3: 12. Oktober
  • Endziffer 4: 14. Oktober
  • Endziffer 5: 15. Oktober
  • Endziffer 6: 16. Oktober
  • Endziffer 7: 19. Oktober
  • Endziffer 8: 21. Oktober
  • Endziffer 9: 22. Oktober

Schnellerer Neuanfang für Schuldner

Insolvente Unternehmen und Verbraucher können sich ab Oktober schneller von ihren Restschulden befreien. Das Verfahren dauert dann nur noch drei statt sechs Jahre.

Eine solche Verkürzung war bisher nur für Schuldner möglich, die alle Verfahrenskosten und 35 Prozent der Forderungen ihrer Gläubiger beglichen hatten. Die neue Regel gilt für alle Insolvenzverfahren, die ab dem 1. Oktober beantragt werden.

Pflicht zum Insolvenzantrag wieder in Kraft

Unternehmen, die wegen der Corona-Krise überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind, brauchen noch bis Jahresende keinen Insolvenzantrag zu stellen. Für zahlungsunfähige Firmen gelten ab Oktober jedoch wieder strengere Regeln: Sie müssen den Antrag dann wie gehabt spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit einreichen. Deshalb ist im Herbst mit einer neuen Insolvenzwelle zu rechnen.

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Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Bundesregierung
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung
  • Bundesagentur für Arbeit
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