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Flutkatastrophe: Bürger und Firmen erhalten 80 Prozent der Schäden erstattet


Nach Hochwasserkatastrophe
Bürger und Firmen erhalten 80 Prozent der Flutschäden erstattet

Von dpa
01.09.2021Lesedauer: 1 Min.
Verwüstungen in Altenahr, Rheinland-Pfalz (Symbolbild): Durch die Flutkatastrophe kamen 183 Menschen um.Vergrößern des BildesVerwüstungen in Altenahr, Rheinland-Pfalz (Symbolbild): Durch die Flutkatastrophe kamen 183 Menschen um. (Quelle: Thomas Frey/dpa)
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Vor anderthalb Monaten verwüstete Hochwasser viele Orte im Westen Deutschlands, 183 Menschen starben. Der Bund kommt nun für die Schäden auf – und erstattet Bürgern und Unternehmen einen hohen Teil.

Von der Flutkatastrophe betroffene Privatleute und Unternehmen bekommen vom Staat bis zu 80 Prozent der durch die Wassermassen entstandenen Schäden erstattet. Wie das Bundeskabinett am Mittwoch entschied, kann in begründeten Härtefällen auch der gesamte Schaden ausgeglichen werden. Zahlungen von Versicherungen und Soforthilfen werden so angerechnet, dass maximal 100 Prozent des Schadens abgedeckt sind.

"Wir stehen zusammen in der Not, das macht unser Land stark und lebenswert", sagte Vizekanzler Olaf Scholz (SPD). 30 Milliarden Euro stünden bereit, um die Zerstörung zu beseitigen und Gebäude wie Infrastruktur neu aufzubauen.

Unwetter mit ungewöhnlich starken Regenfällen hatten Mitte Juli in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen eine Hochwasserkatastrophe ausgelöst. Ganze Landstriche wurden von den Wassermassen verwüstet. 183 Menschen starben.

Bundesrat muss zustimmen

Die Milliardenhilfen werden von Bund und Ländern gemeinsam gezahlt. Sie sollen zum Wiederaufbau von Wohnhäusern und Unternehmen, aber auch von Infrastruktur wie Straßen, Brücken und Schienen genutzt werden. Die Länder sollen ihren Anteil in Höhe von 14 Milliarden Euro über 30 Jahre beim Bund abstottern.

Verteilt wird das Geld basierend auf den Schadenserhebungen – Rheinland-Pfalz erhält damit laut Finanzministerium rund 55 Prozent der Mittel, NRW rund 44 Prozent, der Rest verteilt sich auf Bayern und Sachsen. Die Verordnung kann erst in Kraft treten, wenn der Bundesrat ihr zustimmt. Die Abstimmung ist für den 10. September geplant.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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