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Das ändert sich ab Juni 2022: Heizkosten, Tankrabatt, 9-Euro-Ticket


9-Euro-Ticket, Tankrabatt, Heizkosten
Das ändert sich im Juni für Verbraucher

  • Christine Holthoff
Von Christine Holthoff

Aktualisiert am 31.05.2022Lesedauer: 5 Min.
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Fahrgäste in einer U-Bahn-Station: Ab Juni gilt bundesweit das 9-Euro-Ticket im öffentlichen Nah- und Regionalverkehr.Vergrößern des Bildes
Fahrgäste in einer U-Bahn-Station: Ab Juni gilt bundesweit das 9-Euro-Ticket im öffentlichen Nah- und Regionalverkehr. (Quelle: Oliver Berg/dpa-bilder)

Neuer Monat, neue Regeln – und gleich mehrere gute Nachrichten: Der Juni bringt Verbrauchern die ersten versprochenen Entlastungen der Bundesregierung. Einige Corona-Regeln laufen hingegen aus.

Seit Wochen spricht die Politik darüber, wie sie die Bürger angesichts der hohen Energiepreise unterstützen kann, nun greifen die ersten Maßnahmen: Los geht es im Juni mit dem 9-Euro-Ticket, dem Tankrabatt und dem Heizkostenzuschuss. Welche Änderungen der neue Monat noch bereithält, haben wir für Sie zusammengefasst.

9-Euro-Ticket

Schon zum Vorverkaufsstart Ende Mai wurde klar: Die günstige Fahrkarte für den Nah- und Regionalverkehr stößt auf großes Interesse. Viele Fahrgäste sicherten sich das 9-Euro-Ticket, um direkt zum 1. Juni startklar zu sein. Ab dann ist es mit der Fahrkarte möglich, beliebig oft mit Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen und Zügen des Nah- und Regionalverkehrs zu fahren – und das bundesweit.

Hier die wichtigsten Infos zum 9-Euro-Ticket im Überblick:

  • Das 9-Euro-Ticket gibt es für die Monate Juni, Juli und August.
  • Es ist – anders als der Slogan "9 für 90" vermuten lässt – jeweils nur für einen Kalendermonat gültig. Auch flexible Vier-Wochen-Zeiträume, beispielsweise von Mitte Juni bis Mitte Juli, sind nicht möglich.
  • Das 9-Euro-Ticket gilt bundesweit für den gesamten Nahverkehr und Regionalverkehr. Es ist nicht auf einzelne Verkehrsverbünde beschränkt. Wer also zum Beispiel sein Ticket bei der Düsseldorfer Rheinbahn kauft, kann es auch bei der BVG in Berlin nutzen.
  • Das Ticket gilt nicht in Fernzügen wie IC und ICE und auch nicht in Fernbussen.
  • Das 9-Euro-Ticket können Sie am Automaten, Schalter oder online bei den Verkehrsunternehmen kaufen – entweder über die jeweilige Webseite oder via App.
  • Die Fahrkarte gilt nur für eine Person. Kinder unter sechs Jahren benötigen kein eigenes 9-Euro-Ticket.
  • Wer bereits Abonnent eines Monats-, Jahres- oder Jobtickets ist, kann das Angebot ebenfalls nutzen. Sie bekommen dann automatisch eine Erstattung von Ihrem Anbieter.

Gerade in den Sommermonaten bietet das 9-Euro-Ticket auch die Gelegenheit, mit der Bahn in den Urlaub zu fahren. Lesen Sie hier, welche schönen Zugstrecken sich dafür anbieten.

Tankrabatt

Unter Ökonomen fiel er auf ganzer Linie durch, trotzdem kommt er jetzt: der Tankrabatt. Konkret senkt die Bundesregierung für drei Monate die Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß.

Das bedeutet:

  • Für Benzin reduziert sich der Steuersatz um 29,55 Cent/Liter,
  • für Dieselkraftstoff um 14,04 Cent/Liter,
  • für Erdgas (CNG/LNG) um 4,54 Euro/Megawattstunde, was etwa 6,16 Cent/Kilogramm entspricht,
  • und für Flüssiggas (LPG) um 238,94 Euro/1.000 Kilogramm, also etwa 12,66 Cent/Liter.

Autofahrer können aber mit einer noch größeren Ersparnis rechnen. Denn zusätzlich müssen sie auf den Teil der Energiesteuer, der wegfällt, keine Mehrwertsteuer mehr zahlen. So kostet der Liter Benzin laut Bundesfinanzministerium 35,2 Cent weniger. Der Preis für einen Liter Diesel sinkt um 16,7 Cent. Wegen der Steuersenkung erwarten die Tankstellenbetreiber einen Ansturm am 1. Juni.

Heizkostenzuschuss

Eine zusätzliche Entlastung gibt es ab Juni für Haushalte mit geringem Einkommen. Der Bund zahlt ihnen einen einmaligen Heizkostenzuschuss. Was kontraintuitiv klingt, da im Sommer kaum geheizt werden muss, könnte gerade recht kommen: Denn vielen droht wegen der Energiekrise schon jetzt eine ordentliche Nachzahlung.

Den Zuschuss gibt es für

  • Wohngeldbezieher,
  • Studierende mit Bafög,
  • Bezieher von Aufstiegs-Bafög
  • und Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe.

Wohngeldbezieher, die alleine leben, bekommen 270 Euro, Zwei-Personen-Haushalte 350 Euro. Für jeden weiteren Mitbewohner sind noch einmal 70 Euro vorgesehen. Studenten, Auszubildende und andere Berechtigte erhalten pauschal 230 Euro.

Impfzertifikate laufen ab

Seit fast alle Corona-Maßnahmen gefallen sind, spielt der QR-Code in der Corona-Warn- oder der CoV-Pass-App kaum noch eine Rolle. Wer hingegen im Sommer verreisen will, sollte sich sein Corona-Impfzertifikat vorher genau anschauen – zumindest, wenn er oder sie noch nicht geboostert ist.

Denn dann gilt das Impfzertifikat EU-weit nur 270 Tage lang. Für die Ersten läuft es also bereits Mitte Juni ab. Betroffene müssen sich folglich um eine Auffrischungsimpfung kümmern, um weiterhin als geimpft zu gelten.

Alternativ können Sie bei der Einreise einen negativen Test vorlegen. Je nach Land kann es jedoch sein, dass für Sie eine Quarantänepflicht gilt. Nur für unter 18-Jährige ist das Impfzertifikat auch dann unbefristet gültig, wenn sie lediglich zweimal geimpft wurden. Welche Vorschriften für die Einreise gelten, können Sie auf der Webseite der Europäischen Union nachlesen.

Ende der kostenlosen Schnelltests

Bürger haben nur noch für kurze Zeit Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Schnelltest. Die Testverordnung, die auch diese Bürgertests regelt, läuft am 30. Juni 2022 aus. Bis dahin können alle auch ohne Symptome mindestens einen Schnelltest pro Woche an Teststellen durch geschultes Personal vornehmen lassen.

Kurzarbeiterregel läuft aus

Sofern die Bundesregierung keine erneute Verlängerung beschließt, endet die Sonderregelung zum Kurzarbeitergeld am 30. Juni 2022. Danach müsste wieder mindestens ein Drittel der Beschäftigten eines Unternehmens von Arbeitsausfall betroffen sein, um Anspruch auf Kurzarbeitergeld zu haben.

Bisher reicht es noch aus, dass mindestens 10 Prozent der Angestellten gefährdet sind. Zudem wird das Kurzarbeitergeld aufgestockt, wenn die Beschäftigten mindestens die Hälfte ihres Lohns eingebüßt haben. Diese Regel entfällt ebenfalls Ende Juni. Gleiches gilt für die Möglichkeit, neben der Kurzarbeit anrechnungsfrei per Minijob hinzuzuverdienen. Lesen Sie hier, warum Kurzarbeitern bei der Steuer eine böse Überraschung droht.

Weniger freie Tage für pflegende Angehörige

Auch diese Regel endet am 30. Juni: Pflegende Angehörige konnten bisher 20 Arbeitstage freinehmen, um sich um Familienmitglieder zu kümmern, die wegen der Corona-Pandemie zum Pflegefall geworden waren. Ab Juli sind nur noch bis zu zehn freie Arbeitstage möglich.

Deutsche Bahn schafft BahnComfort ab

Die Deutsche Bahn erneuert ihr Bonusprogramm für Bahncard-Kunden. Ab dem 13. Juni wird die BahnComfort-Stufe durch drei verschiedene Statuslevel ersetzt. So sollen Reisende nicht erst ab 2.000 gesammelten Bonuspunkten profitieren, sondern bereits ab 1.500 Punkten.

Zusätzliche Leistungen gibt es ab 2.500 und 6.000 Punkten. Dazu zählen zum Beispiel der Eintritt in die DB Lounge und die bevorzugte Betreuung im Reisezentrum. Um das Programm nutzen zu können, brauchen BahnCard-Nutzer die BahnBonus-App.

Führerschein umschreiben

Wer einen Führerschein besitzt, der nicht in der EU oder den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde, muss ihn nach spätestens sechs Monaten umschreiben lassen. Je nach Herkunftsland war das bisher jedoch gar nicht so einfach.

Das ändert sich ab dem 1. Juni mit der neuen Fahrerlaubnisverordnung. Dann können auch Menschen aus folgenden Ländern unkompliziert einen in Deutschland gültigen Führerschein beantragen:

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  • Albanien
  • Gibraltar
  • Kosovo
  • Moldau
  • Vereinigtes Königreich

Support für Internet Explorer endet

Ob Windows 95B oder Windows 10 – lange Zeit gehörte der Internet Explorer fest zum Betriebssystem des Softwareherstellers Microsoft. Doch damit ist nun Schluss.

Am 15. Juni endet der Support für den Browser endgültig. Dann stellt Microsoft ein letztes Update für ihn bereit, dessen einziger Zweck es ist, den Internet Explorer von Windows-10-Rechnern zu entfernen.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hatte es geheißen, dass Wohngeldbezieher einen Heizkostenzuschuss von 135 Euro erhalten würden. Dieser Betrag ist veraltet. Korrekt ist der doppelte Zuschuss. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

Verwendete Quellen
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