Ferienjob oder Minijob? Diese Zeile auf der Abrechnung ist entscheidend

In den Ferien können Schüler und Studenten gut etwas dazuverdienen. Doch es gibt wichtige Unterschiede zwischen Mini- und Ferienjob. Ein Überblick.
Ob in der Gastronomie, im Einzelhandel oder im Lager: Ferienjobs und Minijobs bieten eine gute Möglichkeit, das eigene Budget aufzubessern. Doch bei der Lohnabrechnung gibt es einen entscheidenden Unterschied zwischen Minijob und Ferienjob, der oft übersehen wird. Warum ist die genaue Tätigkeitsbeschreibung so entscheidend?
Der Unterschied zwischen Ferienjob und Minijob
Ein Ferienjob ist in der Regel nur auf die schul- oder unifreie Zeit beschränkt und gilt als kurzfristige, nicht berufsmäßige Beschäftigung. Interessierte dürfen ihn nur maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr ausüben. Unabhängig davon, wie viel Geld dabei herumkommt, ist der Ferienjob sozialversicherungsfrei.
Einen Minijob kann man länger bzw. dauerhaft ausüben – auch außerhalb der Ferienzeit. Er gilt als geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, bei dem ein Student oder Schüler monatlich nicht mehr als 556 Euro verdienen darf (Stand: Juli 2025).
Im Jahr sind das 6.672 Euro, wie die Minijob-Zentrale erklärt. Für Minijobber zahlt für gewöhnlich der Arbeitgeber die Sozialabgaben – die Beschäftigten selbst bekommen ihren Lohn ohne Abzüge, Brutto entspricht Netto. Zumindest stimmt das, wenn der Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreit ist.
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Rentenpunkte oder nicht: Auswirkungen auf das Gehalt
Wer wissen will, ob der eigene Job als Minijob oder Ferienjob abgerechnet wurde, sollte sich die Abrechnung genau anschauen: Dort gibt vor allem der Sozialversicherungsstatus Auskunft. Zahlt ein Minijobber selbst seinen Eigenanteil in die Rentenversicherung ein und hat sich nicht davon befreit, wirkt sich das direkt auf den Nettoverdienst aus.
Im gewerblichen Bereich liegt der Anteil bei 3,6 Prozent. Das sind laut Deutscher Rentenversicherung 20,02 Euro pro Monat bei einem vollen Verdienst von 556 Euro. Wer freiwillig einzahlt, sammelt allerdings auch Rentenpunkte. Bei einem Ferienjob spielt das keine Rolle.
Diese Zeile in der Abrechnung klärt über die Beschäftigung auf
Aus der Gehaltsabrechnung lässt sich entnehmen, ob es Abzüge durch die Sozialversicherung gibt oder nicht. Meist ist das zwischen Brutto- und Netto-Angabe ersichtlich. Auch die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers sind in Gehaltsabrechnungen für Minijobber aufgeführt. Verdient man Netto weniger als Brutto, weil man in die Rentenkasse einzahlt, handelt es sich definitiv um einen Minijob und nicht um einen Ferienjob.
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Manchmal steht in der Abrechnung auch, ob es eine geringfügige Beschäftigung, also ein Minijob, oder eine kurzfristige Beschäftigung, ein Ferienjob, ist.
Allerdings kann auch ein Minijob eine kurzfristige Beschäftigung sein. Er wäre dann wie ein Ferienjob auf maximal drei Monate oder 70 Kalendertage beschränkt, das Monatsgehalt würde aber bei unter 556 Euro liegen.