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Steuererklärung: Wie bekomme ich Geld vom Finanzamt zurück | Legale Tricks


Steuererklärung
Fünf legale Steuertricks, mit denen Sie einfach Geld sparen

Von t-online, mak, cho

Aktualisiert am 27.09.2023Lesedauer: 2 Min.
Eine Frau vor dem Laptop (Symbolbild): Steuern lassen sich ganz legal und einfach sparen.Vergrößern des BildesEine Frau vor dem Laptop (Symbolbild): Steuern lassen sich ganz legal und einfach sparen. (Quelle: Delmaine Donson/getty-images-bilder)
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Wer sparen möchte, sollte seine Steuererklärung gewissenhaft machen. Fünf Steuertricks, mit denen Sie sich leicht Geld vom Finanzamt zurückholen können.

Die Steuererklärung empfinden viele als nervig. Dabei lässt sich mit ihr bares Geld hereinholen. Was viele Menschen nicht wissen: Sie können fast alles steuerlich absetzen – und so noch mehr aus Ihrer Steuererklärung herausholen.

t-online zeigt Ihnen fünf Steuertricks, die die Experten der mobilen Steuer-App Taxfix zusammengestellt haben.

Trick 1: Die Letzten werden die Ersten sein!

Nicht jeder, der Steuern zahlt, muss auch eine Steuererklärung abgeben – im Gegenteil. Viele Menschen sind nicht dazu verpflichtet.

Doch: Es lohnt es sich in den meisten Fällen trotzdem, sie einzureichen. Durchschnittlich können Sie mit einer Rückerstattung von 1.095 Euro rechnen.

Sie haben insgesamt vier Jahre Zeit, eine Steuererklärung abzugeben, wenn Sie dies freiwillig tun. Selbst die Steuererklärung für 2019 können Sie also noch einreichen – die Frist dafür endet am 31. Dezember 2023. Geben Sie gleich vier Steuererklärungen auf einmal ab, kann ein ordentliches Sümmchen zusammenkommen.

Obendrauf gibt es sogar noch ein paar Zinsen. Denn 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres bekommen Steuerzahler vom Finanzamt für jeden weiteren Monat 0,15 Prozent Zinsen auf die noch nicht ausgezahlte Steuererstattung. Aufs Jahr gerechnet sind das 1,8 Prozent.

Trick 2: Etwas Gutes tun

Wer im vergangenen Jahr etwas für den guten Zweck gespendet hat, kann mit dem Betrag seine Steuerlast mindern. Voraussetzung dafür ist: Das Finanzamt muss die Gemeinnützigkeit der jeweiligen Organisation anerkennen. Spendenempfänger können beispielsweise Vereine, Stiftungen oder politische Parteien sein.

Dabei können Sie nicht nur Geldspenden in der Steuererklärung angeben. Sachspenden sind ebenfalls von der Steuer absetzbar, denn auch sie gelten als sogenannte Sonderausgaben. Lesen Sie hier, was Sie noch alles als Sonderausgaben absetzen können.

Tipp

Beträgt der Wert der Spende weniger als 300 Euro, genügt dem Finanzamt ein einfacher Kontoauszug.

Trick 3: Umwege zahlen sich aus

Mit der sogenannten Entfernungspauschale können Sie Kosten für den Arbeitsweg steuerlich geltend machen. Dabei muss der Weg nicht immer der kürzeste sein. Ein Umweg kann sich lohnen – nicht nur zeitlich, sondern auch finanziell.

Denn: Wenn Sie regelmäßig auf einen längeren, jedoch offensichtlich verkehrsgünstigeren Weg ausweichen, können Sie das ebenso in der Steuererklärung angeben.

Gut zu wissen: Die veraltete Vorgabe, dass dabei mindestens 20 Minuten Zeit gespart werden müssen, gilt nicht mehr. Vielmehr prüft das Finanzamt im Zweifel den Einzelfall. Dabei berücksichtigt es beispielsweise auch die genaue Ampelschaltung.

Trick 4: Dienstleistungen im Haushalt absetzen

Jedes Jahr aufs Neue flattert die ungeliebte Nebenkostenabrechnung ins Haus. Aber ein detaillierter Blick kann sich auszahlen. Kosten von Treppenhausreinigung, Hausmeisterdienstleistungen, Wartungsarbeiten für Aufzug oder Heizungsanlage können Sie nämlich von der Steuer absetzen.

Viele Vermieter stellen eine gesonderte Bescheinigung aus, von der der Betrag einfach für die Steuererklärung übernommen werden kann. Mussten Sie einen Handwerker kommen lassen oder haben Sie eine Reinigungskraft beschäftigt, sind die Kosten dafür ebenfalls absetzbar.

Trick 5: Ausgaben für den Tiersitter absetzen

In den Urlaub zu fahren, ist schon teuer genug. Wenn Sie einen Tiersitter beauftragen müssen, zahlen Sie sogar noch einmal mehr. Doch es gilt: Sie können die Ausgaben für die Betreuung eines Haustieres in der Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung angeben – und damit wieder Geld reinholen.

Dieser Trick greift, wenn Sie während einer Urlaubsreise eine dritte Person beauftragen, die Ihr Haustier bei Ihnen zu Hause versorgt. Das kann beispielsweise auch Ihr Nachbar sein. Voraussetzung ist jedoch, dass das Haustier in Ihrer Wohnung versorgt wird.

Wichtig: Absetzbar sind hier allerdings nur die Fahrt- und Arbeitskosten – Futter oder etwa Katzenstreu hingegen nicht.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Zusammenstellung von Taxfix
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