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Medikamente, Mindestlohn, Nintendo: Das ändert sich im August


Medikamente, Amazon-Kindle, Mindestlohn
Das ändert sich alles im August 2022


Aktualisiert am 01.08.2022Lesedauer: 3 Min.
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Ein Steinmetz arbeitet einem Werkstück am Dresdner Zwinger: In der Branche steigt der Lohn vom 1. August an deutlich. (Quelle: Sylvio Dittrich via www.imago-images.de)

Neue Gesetze sollen ab August das Leben der Verbraucher vereinfachen. Technikaffine Nutzer müssen sich jedoch auf einige Einschränkungen einstellen.

Neuer Monat, neue Gesetze: Auch im August stehen wieder mehrere Änderungen für Verbraucher an. Die wichtigsten haben wir für Sie zusammengefasst.

Neues Gesetz: Günstigere Medikamente sind Pflicht

Patienten, die Biopharmazeutika verschrieben bekommen, sollen in der Apotheke künftig günstigere, aber genauso wirkungsvolle Medikamente erhalten können. Das regelt ab dem 16. August das neue Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung.

Diese sogenannten Biosimilars kommen immer dann auf den Markt, wenn das Patentrecht für die ursprünglichen Medikamente ausläuft. Biopharmazeutika sind biotechnologisch erzeugte Arzneimittel, die mithilfe von Organismen wie Bakterien geschaffen werden. Sie werden zum Beispiel gegen Morbus Crohn, Arthritis oder Krebs eingesetzt. Durch den Einsatz von Biosimilars hofft der Gesetzgeber, Arzneimittelkosten zu sparen.

Recht auf transparentere Arbeitsbedingungen

Ab dem 1. August gilt die "EU-Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen", in der verankert ist, welchen Informations- und Dokumentationspflichten der Arbeitgeber nachkommen muss. Neu eingestellten Arbeitnehmern müssen demnach bis zum Arbeitsantritt die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich ausgehändigt werden.

Dazu zählen unter anderem:

  • das Enddatum des Arbeitsverhältnisses,
  • gegebenenfalls die freie Wahl des Arbeitsorts durch den Arbeitnehmer,
  • die Dauer der Probezeit,
  • die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Vergütung von Überstunden,
  • die vereinbarte Arbeitszeit
  • sowie vereinbarte Ruhepausen.

Mindestlohn steigt in einigen Branchen

Bereits im Juli wurde der gesetzliche Mindestlohn erhöht, im Oktober folgt die zweite Erhöhung auf 12 Euro. Doch in einigen Branchen, beispielsweise im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk, verdienen Beschäftigte ab dem 1. August 13,35 Euro pro Stunde, der gesetzliche Mindestlohn liegt derzeit bei 10,45 Euro.

Nachhaltige Anlageberatung wird Pflicht

Egal ob Investmentfonds, Aktie oder Rentenprodukt – Bankberater und Versicherungsvermittler sind vom 2. August an verpflichtet, Kunden zu fragen, ob Sie mit Ihrem Geld auch Gutes für Umwelt und Gesellschaft tun wollen. Ist dem so, müssen sie ihnen entsprechende Produkte anbieten.

Die Regelung ist Teil einer ganzen Reihe neuer EU-Vorgaben, die unter dem Kürzel "Mifid II" schrittweise in Kraft treten. Die EU will Nachhaltigkeit damit als weiteres Auswahlkriterium neben Renditechancen, Risiko und Liquidität etablieren. Mehr dazu lesen Sie hier.

Online-Gründung und Anmeldung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)

GmbHs und UGs (haftungsbeschränkt) können ab dem 1. August 2022 auch online gegründet werden. Die Voraussetzungen dafür regelt das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG). Demnach reicht ein Online-Meeting mit dem Notar, persönliches Erscheinen ist nicht mehr nötig.

Das Online-Verfahren ist eine zusätzliche Option neben dem Präsenzverfahren beim Notar, das unverändert erhalten bleibt. Auch eine gemischte Form ist für Gründer und Gründerinnen möglich: Beispielsweise kann ein Gesellschafter oder eine Gesellschafterin bei dem Notartermin persönlich vor Ort sein, während die anderen Gesellschafter und Gesellschafterinnen online teilnehmen.

Amazon sperrt alte Kindle-Modelle für E-Book-Store

Kindle-User mit einem älteren Gerät können ab dem 17. August keine E-Books mehr herunterladen. Davon betroffen sind unter anderem die 4. und 5. Generation des Kindles. Die Geräte können zwar weiter genutzt werden, aber die Nutzer müssen Bücher dann über den Browser herunterladen und auf den Kindle aufspielen.

YouTube Go wird eingestellt

Damit auch leistungsschwächere Modelle YouTube ausspielen können, wurde die App-Variante YouTube Go ins Leben gerufen. Im Vergleich zur Original-App bietet sie jedoch nur eingeschränkte Möglichkeiten. Nun wird sie eingestellt, da auch leistungsschwache Geräte das Original problemlos nutzen können.

Nintendo stellt eShops ein

Nintendo stellt die 3DS- und den Wii-U-eShops Ende März 2023 ein. Doch bereits vorher gibt es erste Veränderungen: So können ab dem 29. August keine Nintendo-eShop-Geschenkkarten zum Aufladen des Guthabens mehr genutzt werden.

Telekom stellt De-Mail ein

Der De-Mail-Dienst wurde 2011 von der Bundesregierung gestartet. Er entpuppte sich als Verlustgeschäft mit einem Millionenminus im dreistelligen Bereich. Bis zum Ende des Monats wird der Mailingdienst für sichere Behördenpost deshalb von der Telekom eingestellt. Andere Anbieter führen den Service vorerst weiter.

Verwendete Quellen
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