t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuelles

Hohe Deckung und alle Tiere: Was eine Autoversicherung bieten sollte


Hohe Deckung und alle Tiere
Was eine Autoversicherung bieten sollte

Von dpa
13.11.2018Lesedauer: 1 Min.
Die alte Kfz-Versicherung können Halter in der Regel bis zum 30.Vergrößern des BildesDie alte Kfz-Versicherung können Halter in der Regel bis zum 30. November kündigen. (Quelle: Franziska Gabbert./dpa)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Berlin (dpa/tmn) - Wer seine Autoversicherung wechseln möchte, sollte neben dem Preis auch die Leistungen der gewünschten neuen Police genau prüfen. In der Regel können Fahrzeughalter ihre Versicherungen noch bis spätestens zum 30. November kündigen.

Die Stiftung Warentest empfiehlt Fahrern in ihrer Zeitschrift "Finanztest" (Ausgabe 12/2018) dabei grundsätzlich auf folgende Bestandteile besonders zu achten:

Deckungssumme: Eine Kfz-Haftpflichtversicherung sollte über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgehen. Pauschal etwa 100 Millionen Euro Deckungssumme weisen gute Anbieter demnach aus und bieten ein Minimum von 12 Millionen Euro pro verletzter Person.

Mietwagen: Bei Mietwagenfahrten im EU-Ausland, bei denen die Deckung der Kfz-Haftpflicht nicht langt, sollte im Schadenfall die heimische Versicherung mit der vertraglich fixierten Summe einspringen.

Wildunfall: Eine Teilkasko sollte unter dem sogenannten erweiterten Wildschaden alle Tiere umfassen. Daher sollten Autofahrer hier auf eine Formulierung wie "alle Tiere" oder "alle Wirbeltiere" achten.

Marderschaden: Hier ist darauf zu achten, dass der Versicherer nicht nur direkte Schäden wie zerbissene Schläuche bezahlt, sondern auch Folgeschäden mit einer Mindestsumme von 2000 Euro übernimmt.

Fahrlässigkeit: Eine Teil- und Vollkasko sollte Schäden regulieren, ohne bei grober Fahrlässigkeit zu kürzen. Dafür sorgt den Warentestern zufolge eine Formulierung im Vertrag wie: "Wir verzichten auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Schadens". Ausgenommen sind dabei allerdings Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss sowie grob fahrlässig verursachte Diebstähle.

Erstattung zum Neuwert: Eine gute Vollkaskoversicherung erstattet laut "Finanztest" mindestens im ersten Jahr nach dem Kauf den Neupreis des Autos.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website