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Nach Streit zwischen CDU und SPD: Grundrente wird im Parlament weiter debattiert


Hürde genommen
Grundrente wird im Parlament debattiert

Von rtr
Aktualisiert am 05.05.2020Lesedauer: 1 Min.
Ein altes Ehepaar geht Arm in Arm zusammen spazieren: Die Grundrente soll die Rente von Geringverdienern aufstocken.Vergrößern des BildesEin altes Ehepaar geht Arm in Arm zusammen spazieren: Die Grundrente soll die Rente von Geringverdienern aufstocken. (Quelle: W.Rothermel/dpa-bilder)
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Kommt die Grundrente oder kommt sie nicht? Seit Monaten gibt es darüber Streit zwischen CDU/CSU und SPD. Jetzt hat das Gesetz eine weitere Hürde genommen – und wird im Parlament debattiert.

Die geplante Grundrente für Geringverdiener kommt trotz Vorbehalten in der Unions-Fraktion im Bundestag voran. Die Union gab am Dienstag den Weg frei für eine erste Befassung des Parlaments mit dem Gesetzentwurf in der kommenden Woche.

"Unser Ziel ist es, dass die Grundrente am 1. Januar in Kraft tritt und vor der Sommerpause in Bundesrat und Bundestag verabschiedet wird", sagte SPD-Vizefraktionschefin Katja Mast. "Deshalb ist es jetzt wichtig, dass wir die parlamentarischen Beratungen beginnen." Konkrete Bundestagstermine für die Verabschiedung des Gesetzesvorhabens wurden laut SPD noch nicht vereinbart.

Die Grundrente soll ab Anfang nächsten Jahres die Rentenansprüche von Geringverdienern aufstocken. Sie kann nach Einschätzung der Rentenversicherung aber bestenfalls mit einem halben Jahr Verspätung rückwirkend ausgezahlt werden. Dafür macht die Rentenversicherung den hohen Aufwand bei der Umsetzung, die Corona-Krise und Verzögerungen im parlamentarischen Verfahren verantwortlich.

33 Beitragsjahre sind Bedingung

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil geht davon aus, dass etwa 1,3 Millionen der rund 21 Millionen Rentner von dem Aufschlag profitieren. Die Rentenansprüche von langjährigen Beitragszahlern sollen auf nahezu 80 Prozent der Rente eines Durchschnittsverdieners aufgestockt werden.

Bedingung ist, dass sie durch Erwerbstätigkeit, Kindererziehung oder Pflegezeiten mindestens 33 Beitragsjahre in der Rentenversicherung haben. Nach der ersten Lesung im Parlament muss noch eine zweite und eine dritte Lesung erfolgen, bevor das Parlament endgültig über das Gesetz abstimmen kann.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur Reuters
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