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Kapitalertragsteuer zurückfordern: So lange haben Sie Zeit


Geldanlagen
Kapitalertragsteuer zurückfordern: So lange haben Sie Zeit

t-online, Ines Richter

11.11.2022Lesedauer: 2 Min.
Kapitalertragsteuer zurückfordern: Neben der Anlage KAP benötigen Sie auch eine Jahressteuerbescheinigung.Vergrößern des BildesKapitalertragsteuer zurückfordern: Neben der Anlage KAP benötigen Sie auch eine Jahressteuerbescheinigung. (Quelle: Klaus-Dietmar Gabbert)
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Haben Sie zu viel Kapitalertragsteuer gezahlt, können Sie sie mit der Anlage KAP vom Finanzamt zurückholen. Das ist bis zu vier Jahre rückwirkend möglich. Wir sagen Ihnen, wie Sie das machen.

Auf Gewinne aus Geldanlagen müssen Sie Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag zahlen. Aber erst ab einer bestimmten Höhe. Mit einem Freistellungsauftrag können Sie diesen Freibetrag direkt geltend machen und verhindern, dass Ihre Bank oder Ihr Depotanbieter zu viel Kapitalertragsteuer einzieht.

Tun Sie das nicht, kann es passieren, dass Sie zu viel Kapitalertragsteuer gezahlt haben. Sie sollten dann eine Steuererklärung abgeben und die Anlage KAP ausfüllen, um die zu viel gezahlte Steuer vom Finanzamt zurückzuholen. Dazu haben Sie vier Jahre lang Zeit.

Kapitalertragsteuer und Freistellungsauftrag

Auf Gewinne aus Geldanlagen wie

  • Zinsen von Sparkonten,
  • Dividenden auf Aktien oder ETFs,
  • und auf Verkäufe von Aktien, Investmentfonds oder ETFs

müssen Sie eine Kapitalertragsteuer zahlen, die 25 Prozent beträgt. Zusätzlich zur Kapitalertragsteuer zahlen Sie einen Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent. Die steuerliche Belastung beträgt also insgesamt 26,375 Prozent. Die Bank führt die Kapitalertragsteuer und den Solidaritätszuschlag direkt an das Finanzamt ab.

Allerdings sollten Sie den Sparerpauschbetrag ausschöpfen, der noch bis 2022 bei 801 Euro für Alleinstehende und bei 1.602 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare liegt. Die Bundesregierung erhöht ab 2023 den Sparerpauschbetrag für Alleinstehende auf 1.000 Euro und für gemeinsam veranlagte Ehepaare auf 2.000 Euro.

Mit einem Freistellungsauftrag, den Sie Ihrer Bank erteilen, können Sie die Kapitalertragsteuer und den Solidaritätszuschlag bis zur Höhe das Sparerpauschbetrags vermeiden. Sie zahlen nur auf den Gewinn aus Kapitalanlagen, der den im Freistellungsauftrag festgelegten Betrag übersteigt, Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag.

Kapitalertragsteuer mit der Anlage KAP zurückfordern

Aus verschiedenen Gründen kann es passieren, dass Sie zu viel Kapitalertragsteuer zahlen:

  • Sie haben vergessen, einen Freistellungsauftrag zu erteilen.
  • Sie haben den Freistellungsauftrag zu niedrig erteilt.
  • Sie führen mehrere Depots und möchten Gewinne und Verluste miteinander verrechnen.

In all diesen Fällen sollten Sie eine Steuererklärung an das Finanzamt einreichen und dafür die Anlage KAP ausfüllen. In der Anlage KAP geben Sie an,

  • welche Kapitalerträge Sie erzielt haben,
  • die Höhe der gezahlten Kapitalertragsteuer,
  • die Höhe des Solidaritätszuschlags, wenn Sie der Kirche angehören,
  • die Höhe der Kirchensteuer.

Zusätzlich tragen Sie ein, welchen Sparerpauschbetrag Sie beansprucht haben. Wurde der Sparerpauschbetrag überhaupt nicht beansprucht, notieren Sie eine Null.

So lange können Sie Kapitalertragsteuer zurückfordern

Um die zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer mit der Anlage KAP zurückzufordern, haben Sie vier Jahre lang Zeit. Mit der Steuererklärung, die Sie 2023 abgeben, können Sie maximal bis 2019 die zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer zurückholen. Haben Sie auch schon 2017 oder 2018 zu viel Kapitalertragsteuer gezahlt, können Sie diese Kapitalertragsteuer nicht mehr zurückfordern.

Unterlagen, die Sie mit der Anlage KAP einreichen müssen

Damit Ihnen das Finanzamt die zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer erstatten kann, müssen Sie mit der Anlage KAP die Jahressteuerbescheinigung für das entsprechende Jahr einreichen. Diese Jahressteuerbescheinigung haben Sie vom Finanzamt erhalten. Wurde Ihnen keine Jahressteuerbescheinigung zugeschickt, können Sie sie nachträglich beim Finanzamt anfordern. Zusätzlich sollten Sie eine Bescheinigung von der Bank für die Kapitalerträge und die abgeführten Steuern einreichen.

Verwendete Quellen
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