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Freibetrag und Vorsorge: Regeln zur Steuerpflicht für Rentner


Freibetrag und Vorsorge
Regeln zur Steuerpflicht für Rentner

Von dpa
01.11.2019Lesedauer: 2 Min.
Anlage R wie Rentenbezüge: Immer mehr Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben.Vergrößern des BildesAnlage R wie Rentenbezüge: Immer mehr Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Immer mehr Rentner zahlen Steuern. Denn nach dem Jahr des Rentenbeginns richtet sich der Rentenfreibetrag, wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erklärt. Er wird einmalig berechnet und dann jedes Jahr von den Einkünften abgezogen.

Übersteigt das Ergebnis - das zu versteuernde Renteneinkommen - den Grundfreibetrag, fällt Einkommensteuer an. Für den Rentner-Jahrgang 2005 sind derzeit nach Angaben des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL) im Westen 1606 Euro und im Osten 1506 Euro pro Monatsteuerfrei, solange keine weiteren Einkünfte vorliegen.

Für Neurentner des Jahres 2019 bleiben dagegen nur monatliche Rentenzahlungen in Höhe von etwa 1172 Euro im Westen und 1176 Euro im Osten steuerfrei. Für Ehepaare verdoppeln sich die Werte.

Rentner können Ausgaben in Steuererklärung angeben

Liegen die steuerpflichtigen Einkünfte über dem Grundfreibetrag, müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben. 2019 beträgt er für Alleinstehende 9168 im Jahr, für Verheiratete gilt der doppelte Wert.

In der Einkommensteuererklärung werden die Rentenbezüge in der Anlage R, Pensionen hingegen als Versorgungsbezüge in der Anlage N erklärt. Rentner können in jedem Fall 102 Euro als Werbungskostenpauschale absetzen, erklärt der BVL. Zusätzlich können in der Anlage Vorsorgeaufwand unter anderem die Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung aufgeführt werden.

Rentenversicherung stellt Bescheinigung aus

Um das Erstellen der Steuererklärung zu erleichtern, erhalten Rentner nach Angaben der DRV von ihrem Rentenversicherungsträger die sogenannteMitteilung zur Vorlage beim Finanzamt. Sie bescheinigt die Höhe der im vergangenen Jahr gezahlten steuerrechtlich maßgeblichen Rentenbeträge und weist die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie dem Rentenbezieher zustehende Zuschüsse zur Krankenversicherung aus.

Diese Bescheinigung kann auch mit einem Anruf beim gebührenfreien Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter der Nummer 0800/1000 4800 angefordert werden. Dafür ist die persönliche Rentenversicherungsnummer anzugeben.

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