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Sind Sie gegen Schäden an geliehenen Dingen versichert?


Haftpflichtversicherungen im Test
Worauf Sie bei Ihrer Versicherung achten sollten

Von afp
03.04.2019Lesedauer: 1 Min.
Haftpflichtversicherung unter der Lupe: Ein Vergleichsportal hat 247 Haftpflichttarife untersucht und Verbesserungen festgestellt.Vergrößern des BildesHaftpflichtversicherung unter der Lupe: Ein Vergleichsportal hat 247 Haftpflichttarife untersucht und Verbesserungen festgestellt. (Quelle: Seeliger/imago-images-bilder)
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Das Vergleichsportal Verivox hat Haftpflichversicherungen unter die Lupe genommen. Bei manchen können sogar gemietete oder geliehene Dinge versichert werden. Wie hoch die Extrakosten ausfallen.

Die meisten Haftpflichtversicherungen zahlen mittlerweile auch, wenn der Versicherte eine gemietete, geliehene oder geleaste Sache beschädigt. Das Vergleichsportal Verivox nahm 247 Haftpflichttarife unter die Lupe – 191 Tarife und damit 77 Prozent versichern auch Geliehenes. Dieser Schutz koste nur wenige Euro mehr im Jahr, erklärt Verivox.

Eigene Sachen sind nicht versichert

Die meisten dieser Versicherungen machen allerdings Einschränkungen bei der Höchstsumme. Bei 97 Tarifen lag diese bei 10.000 Euro oder niedriger, wie Verivox mitteilt. 32 Tarife im Vergleich versichern auch Millionensummen. Allerdings erreichen geliehene Sachen auch selten Millionenwerte.

Schäden an Leihsachen sind eigentlich nicht versichert: So steht es in den Musterbedingungen des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft. Dahinter stecke die Idee, dass geliehene Sachen wie eigene behandelt werden sollen, erläutert Verivox. Schäden an eigenen Sachen zahlt die Haftpflichtversicherung nicht.

Nachbesserung bei Geliehenem

Doch diese Regelung, die viele Verbraucher überrascht habe, sei in den vergangenen Jahren "nachgebessert" worden, erklärt das Vergleichsportal. Die Tarife, die Schäden an geliehenen Sachen einschließen, kosten demnach nur sieben Euro mehr als die zehn günstigsten Familientarife im Test, nämlich 55 Euro.


"Lange waren Schäden an geliehenen Sachen nur bei besonders hochwertigen Tarifen versicherbar. Das Bild hat sich grundlegend geändert", sagt Wolfgang Schütz von Verivox.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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