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Rente: Finanzministerium will Doppelbesteuerung nach der Wahl ändern


Gerichtsurteil
Finanzministerium will Besteuerung der Rente nach der Wahl ändern

Von afp, dpa, reuters, t-online, mak

Aktualisiert am 01.06.2021Lesedauer: 3 Min.
Der Bundesfinanzhof in München: Deutschlands höchstes Steuergericht hat wegweisende Entscheidungen für die Rentenbesteuerung gefällt.Vergrößern des BildesDer Bundesfinanzhof in München: Deutschlands höchstes Steuergericht hat wegweisende Entscheidungen für die Rentenbesteuerung gefällt. (Quelle: imago-images-bilder)
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Der Bundesfinanzhof hat eine wegweisende Klage gegen die doppelte Besteuerung von Renten abgewiesen. Allerdings legte das Gericht eine Formel für die künftige Besteuerung fest – mit weitreichenden Folgen.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Klage eines Steuerberaters wegen des Vorwurfs der Doppelbesteuerung zurückgewiesen. Es liege in dem vorliegenden Fall keine Doppelbesteuerung vor, weshalb die Revision unbegründet sei, urteilte das höchste deutsche Steuergericht am Montag in München.

Die Richter legten allerdings erstmals eine konkrete Formel für die Berechnung der doppelten Besteuerung fest, von der in Zukunft zahlreiche Rentner betroffen sein werden. Das Bundesfinanzministerium will darauf mit einer Anpassung der Regel nach der Bundestagswahl reagieren.

So entschied der Bundesfinanzhof, dass der Grundfreibetrag bei der Berechnung des steuerfreien Rentenbezugs unberücksichtigt bleiben muss. Auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die der Steuerpflichtige selbst trägt, müssen künftig unberücksichtigt bleiben. Das Bundesfinanzministerium hatte den Grundfreibetrag sowie Beiträge zur Krankenkasse mit einberechnet – und auf deren Gültigkeit gepocht.

Kritiker monierten, dass sich das Ministerium so die Rentenbesteuerung "schönrechnete", damit es faktisch nie zur doppelten Besteuerung kommt. Welche Folgen das Urteil konkret hat, lesen Sie hier.

Seit 2005 werden Renten nachgelagert besteuert

Es geht um einen Systemwechsel bei der Besteuerung von Renten 2005. Bis dahin waren sie steuerfrei, die Beiträge wurden aber aus dem versteuerten Lohn gezahlt. Seit 2005 müssen Renten versteuert werden – die Besteuerung erfolgt also "nachgelagert".

Die Beiträge zu gesetzlichen und privaten Renten können während des Berufslebens aber als Sonderausgaben von der Einkommensteuer abgezogen werden. Bis 2040 gilt eine Übergangsregelung, die nach Ansicht der Kläger zu Ungerechtigkeiten führte.

Zweite Klage ebenfalls abgewiesen

Der BFH hatte sich in zwei Verfahren mit dem Vorwurf von zwei Ehepaaren beschäftigt, dass sie doppelt Steuern auf ihre Altersbezüge zahlen mussten. Die zweite Klage eines Zahnarztes wurde ebenfalls abgewiesen (Az. X R 20/19 und X R 33/19).

Das Gericht entschied, dass es bei privaten Renten systembedingt keine verbotene doppelte Besteuerung geben kann. Der Mann bezog neben der gesetzlichen Rente noch rund 20 weitere private Renten.

Bei diesem Verfahren handelte es sich wegen der vielen privaten Renten um einen Sonderfall. Für andere strittige Fälle relevant ist die Entscheidung, dass durch die bei privaten Renten geltende Ertragsanteilsbesteuerung bereits systematisch bei privaten Rentnern keine doppelte Besteuerung vorliegt.

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Finanzministerium will Regel nach der Wahl ändern

Das Bundesfinanzministerium (BMF) begrüßte die beiden Urteile. Der Bund sehe sich in der Auffassung bestätigt, dass das Alterseinkünftegesetz verfassungsgemäß ist, sagte Finanzstaatssekretär Rolf Bösinger am Montag in München.

Auch die Beiträge zu gesetzlichen und privaten Renten sollen während des Berufslebens schon vor 2025 komplett von der Steuer abziehbar sein. Derzeit können sie zu 92 Prozent abgezogen werden. "Wir wollen keine Doppelbesteuerung von Rentnern", bekräftigte Bösinger.

Auch Bösingers Chef, SPD-Kanzlerkandidat und Finanzminister Olaf Scholz, äußerte sich zu dem Urteil – und hat für die Zeit nach der Bundestagswahl eine rasche Steuerreform in Aussicht gestellt. "Die nächste Legislaturperiode muss direkt beginnen mit einer Steuerreform, die kleine und mittlere Einkommen entlastet, also genau all diejenigen, die Beiträge zur Rentenversicherung zahlen", sagte er.

Gleiches gelte für Rentnerinnen und Rentner. Der Bundesfinanzhof habe der Bundesregierung hier klare Kriterien für die Zukunft aufgegeben.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Nachrichtenagenturen AFP, dpa und Reuters
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