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Wegen Strafzinsen: Zahl der Kontokündigungen steigt stark an


Neue Auswertung
Zahl der Kontokündigungen steigt stark an

Von t-online, mak

Aktualisiert am 06.07.2021Lesedauer: 2 Min.
Kunden vor einer Commerzbank-Filiale (Symbolbild): Das Geldhaus zog jüngst die Preise fürs Girokonto an.Vergrößern des BildesKunden vor einer Commerzbank-Filiale (Symbolbild): Das Geldhaus zog jüngst die Preise fürs Girokonto an. (Quelle: Andreas Gora/imago-images-bilder)
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Weil viele Banken neue Gebühren erheben oder Strafzinsen einführen, laufen ihnen die Kunden davon. Zwischen 2018 und 2020 stiegen die Kontokündigungen um mehr als 50 Prozent. Doch es gibt Hoffnung für Verbraucher.

Die Zahl der Bankkonto-Kündigungen ist zwischen 2018 und 2020 um 54 Prozent gestiegen. Das geht aus einer aktuellen Auswertung des Kündigungsportals "Aboalarm" hervor, die t-online vorliegt. Im aktuellen Jahr zogen die Kündigungen erneut an – von Januar bis Mai um 20 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Der Grund dafür sind steigende Kontoführungsgebühren oder sogar Strafzinsen bei immer mehr Banken. Auch Bestandskunden sind häufig davon betroffen. Jüngstes Beispiel ist die Postbank, eine Marke der Deutschen Bank.

Der Freibetrag wurde dort nicht nur für Neukunden, sondern wird künftig auch für Bestandskunden von 100.000 Euro auf 50.000 Euro gesenkt. Mehr dazu lesen Sie hier.

"Gerade preissensible Kunden reagieren auf die Gebührenankündigungen und kündigen in großer Zahl ihre Konten", sagt Felix Riesenberg von Aboalarm.

Hier stiegen die Kündigungen besonders stark

Besonders deutlich zeigt sich diese Entwicklung bei den Kündigungen von Commerzbank-Konten. Denn im April dieses Jahres gab das Geldhaus bekannt, ab Juli Gebühren für vormals bedingungslos kostenlose Girokonten einführen zu wollen.

Zahlreiche Kunden kündigten daraufhin: Seit der Gebührenankündigung stieg die Zahl der Kontoauflösungen im Zeitraum vom 26. April bis 13. Juni verglichen mit den sieben Vorwochen um 813 Prozent.

Bei der Commerzbank-Tochter Comdirect, die im Februar Gebühren angekündigt hatte und im Mai zurückruderte, endete der Kündigungssturm erst mit der vorläufigen Gebührenaussetzung. Was Sie bei der Kündigung eines Kontos beachten sollten, lesen Sie hier.

Neues Urteil macht Kunden Hoffnung

Ob und wie genau Kontogebühren in Deutschland künftig erhoben werden dürfen, ist derzeit noch offen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Ende April in einem Verfahren um die Postbank entschieden, dass Banken bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen.

Die AGB-Klausel, wonach Geldhäuser bei Änderungen von einer stillschweigenden Zustimmung der Kunden ausgehen können, solange diese nicht binnen zwei Monaten widersprechen, benachteilige Kunden unangemessen.

"Das BGH-Urteil birgt die Chance für Bankkunden, unzulässig erhobene Gebühren zurückzufordern", sagt auch Riesenberg. "Allerdings müssen sie selbst aktiv werden, weil die Geldhäuser die Beträge nicht von sich aus zurückerstatten werden."

Verbraucher können sich Klage anschließen

Verbraucherschützer drohen daher mit weiteren rechtlichen Schritten. "Banken sollen aktiv auf ihre Kunden zugehen und die zu Unrecht erhobenen Gebühren unbürokratisch zurückzahlen", mahnte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (Vzbv), Klaus Müller.

Die Verbraucherzentrale ruft Kunden dazu auf, dem Bundesverband über ein anonymisiertes Onlineportal zu melden, wie ihre Bank oder Sparkasse auf das BGH-Urteil reagiert hat. Das Portal finden Sie hier. "Nach der Auswertung entscheidet der Vzbv, ob, wie und gegen wen weitere gerichtliche Maßnahmen ergriffen werden."

Möglich wäre eine sogenannte Musterfeststellungsklage. Verbraucher sollen es damit leichter haben, ihre Rechte durchzusetzen. Sie müssen dann nicht selbst klagen, sondern können sich ohne Anwalt der Musterklage eines Verbraucherverbandes anschließen. Ein Urteil klärt in solchen Fällen die grundsätzlichen Fragen und ist für alle verbindlich.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Auswertung von Aboalarm
  • Statement von Felix Riesenberg
  • Verbraucherzentrale Bundesverband
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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