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Lauterbachs elektronische Patientenakte (ePA): Alles was Sie wissen müssen


ePA kommt für jeden
Was Sie über die elektronische Patientenakte wissen sollten


Aktualisiert am 29.12.2023Lesedauer: 3 Min.
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In der elektronischen Patientenakte sollen alle medizinisch relevanten Daten eines Patienten erfasst werden.Vergrößern des Bildes
In der elektronischen Patientenakte sollen alle medizinisch relevanten Daten eines Patienten erfasst werden. (Quelle: Everyday better to do everything you love/getty-images-bilder)

Jeder Krankenversicherte soll im nächsten Jahr eine elektronische Patientenakte erhalten. t-online beantwortet die wichtigsten Fragen dazu.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) unternimmt einen neuen Anlauf bei der seit Jahrzehnten verzögerten Digitalisierung von Patientendaten. Ziel sei es, bis zum Jahr 2025 80 Prozent der gesetzlich Versicherten mit einer elektronischen Patientenakte (ePA) auszustatten, sagte Lauterbach am Donnerstag. Bis Ende 2024 soll die ePa für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet werden.

Pläne für eine elektronische Patientenakte gibt es schon seit mehr als 20 Jahren. Seit Anfang 2021 können Versicherte sie auf freiwilliger Basis über Angebote ihrer Krankenkassen nutzen. Lauterbach zufolge tun das bisher aber erst ein Prozent der Versicherten.

Was sind die Vor- und Nachteile der ePA? t-online beantwortet die wichtigsten Fragen.

Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?

Informationen darüber, welche Medikamente ein Patient einnimmt, welche Vorerkrankungen er hat oder welche Untersuchungen bereits gemacht wurden, werden bislang weitgehend analog auf Papier festgehalten, per Arztbrief übermittelt und finden sich in den Aktenordnern von Arztpraxen und Krankenhäusern.

Diese Dokumente sollen nun digital erfasst und zusammengeführt werden. Hierzu gehören unter anderem Befunde, Diagnosen, Arztbriefe und Behandlungsberichte. Damit erhalten Ärzte und Krankenhäuser, aber auch Psycho- und Physiotherapeuten, Pflegekräfte, Arbeits- und Betriebsmediziner und Hebammen Zugriff auf die Daten. Seit 2022 sind bereits der elektronische Impfpass und der Mutterpass, die U-Untersuchungshefte für Kinder sowie das elektronische Zahn-Bonusheft Bestandteil der ePA.

Was ist das Ziel der ePA?

Die Vorteile sind offensichtlich: Versäumnisse und Fehler im medizinischen Bereich beruhen oft darauf, dass verschiedene behandelnde Personen Informationen unzureichend austauschen. Zum Beispiel über bereits verordnete Medikamente, die Wechselwirkungen zu neu verschriebenen Arzneimittel haben können. Durch mehr Transparenz soll so eine bessere gesundheitliche Versorgung ermöglicht werden, auch in Notfällen und Fehler in der Behandlung reduziert werden.

Es müssen fortan nicht mehr mühsam Arztbriefe, Operations- und Laborberichte und andere Dokumente aus Arztpraxen, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zusammentragen werden.

Unnötige Doppeluntersuchungen oder auch Wiederholungen von Therapieversuchen, die keine Wirkung zeigten, lassen sich so vermeiden. Auch wird es so einfacher, eine zweite Arztmeinung einzuholen, da alle Befunde zentral erfasst sind.

Wer hat Zugriff auf die Daten?

Die behandelnden Ärzte haben nicht automatisch Zugriff auf die gespeicherten Informationen. Hierzu bedarf es der Freigabe durch den Patienten. Ähnlich wie bei der Bankkarte müssen die Patienten die medizinischen Daten freischalten – mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte und einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN). Und auch die Ärzte benötigen einen zweiten Schlüssel, neben dem Heilberufsausweis ebenfalls eine PIN-Nummer.

Die Patienten sollen allein entscheiden können, welche medizinischen Daten sie nutzen wollen und wer Zugriff auf die Daten erhält. Die erteilten Zugriffsrechte können auch jederzeit widerrufen werden. Versicherte haben darüber hinaus die Möglichkeit, für jedes gespeicherte Dokument einzeln zu bestimmen, wer darauf zugreifen kann. Die Daten werden zentral auf Servern in Deutschland gespeichert und verschlüsselt.

Datenschützer sehen die Gefahr, dass die Daten in falsche Hände geraten und zu Nachteilen etwa auf dem Arbeits- und Versicherungsmarkt führen könnten.

Die Zentrale Ethikkommission bei der Bundesärztekammer fordert geeignete Transparenz- und Aufsichtsstrukturen, welche die Datensicherheit und die Einhaltung ethischer Standards sichern.

Wie komme ich an die ePA?

Seit dem 1. Januar 2021 hat jeder gesetzlich Versicherte Anspruch auf die Bereitstellung einer ePA durch seine Krankenkasse. In der Regel kann diese im Online-Bereich der Kasse beantragt werden. Zu Ihrer Karte erhalten Sie dann – nach einer Überprüfung ihrer Identität – eine PIN, mit der Sie sich in der App der Krankenkasse anmelden können. Auch möglich ist die Anmeldung beim nächsten Arztbesuch über das Kartenterminal in der Praxis.

Bei einem Krankenkassenwechsel können die Daten mitgenommen werden. Neben einer App für Tablet und Smartphone gibt es mittlerweile auch eine Anwendung für PC/ Laptop.

Lauterbachs Pläne sehen vor, dass jeder die ePA erhält, einer ausdrücklichen Zustimmung bedarf es dann nicht mehr. Patienten können sich aber über eine sogenannte Opt-out-Lösung dagegen entscheiden.

Was sagen Patientenschützer?

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, mahnte im Redaktionsnetzwerk Deutschland, der Gesetzgeber habe bei der Einführung der E-Patientenakte Menschen zu berücksichtigen, "die nicht technisch versiert sind". Dazu gehörten mehr als 20 Prozent der Über-65-Jährigen. "Eine Herausforderung wird es somit sein, auch diesen Betroffenen einen differenzierten Umgang mit ihren Patientendaten zu ermöglichen. Ohne eine kostenlose Auskunftspflicht in Papierform per Post wird es nicht gehen", sagte Brysch. "Es gilt zu akzeptieren, dass nicht jeder ein Tablet besitzt oder das Internet nutzt."

Was plant Lauterbach noch?

Das E-Rezept soll ab Anfang 2024 zum verbindlichen Standard werden. Mittels eines Rezept-Codes in einer speziellen Smartphone-App können diese Rezepte eingelöst werden. Wer kein Smartphone hat, erhält einen Papierausdruck mit einem 2D-Barcode in der Arztpraxis.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Bundesgesundheitsministerium: "Die elektronische Patientenakte (ePA)"
  • Unabhängige Patientenberatung: "Elektronische Patientenakte (ePA)"
  • rnd.de: "Digitalisierung beim Arzt: Wie steht’s um die elektronische Patientenakte?" (8.03.2023)
  • tagesschau.de: "Wenn Patientenakten digital sind" (09.03.2023)
  • Nachrichtenagentur dpa
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