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Neues Cannabis-Gesetz: Gerangel um Kosten für Behandlungen


Neues Cannabis-Gesetz
Gerangel um Kosten für Hanf-Therapien

Von dpa
Aktualisiert am 09.10.2017Lesedauer: 1 Min.
Schmerzpatient und CanabiskonsumentVergrößern des BildesSchmerzpatient und Canabiskonsument (Quelle: Frank Rumpenhorst/dpa)
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Gut ein halbes Jahr nach der Freigabe von Cannabis auf Rezept in Deutschland hakt es noch bei der Abrechnung der stark gestiegenen Hanf-Therapien. Viele Anträge werden von den Kassen abgelehnt.

Hersteller von Cannabis-Wirkstoffen kritisieren, die gesetzlichen Krankenkassen würden nicht alle Kosten übernehmen. "Es gibt Anlaufschwierigkeiten", sagt Marla Luther, Deutschland-Chefin der Firma Tilray.

Kassen lehnen 50 Prozent der Anträge ab

Die Ablehnungsquote der Kassen bei Cannabis-Therapien liege bei geschätzten 50 Prozent. Auch Michael Popp, Vorstandsvorsitzender des bayerischen Produzenten Bionorica, bemängelt eine noch "eher zurückhaltende Kostenerstattung" bei den verschriebenen Arzneien.

Sie argumentieren mit unerforschter Wirkung

Die Wirksamkeit von Cannabis sei bisher nicht vollends erforscht, argumentieren die gesetzlichen Krankenkassen. In den ersten zwei Monaten nach der Liberalisierung im März habe ihnen schon eine "mittlere vierstellige Zahl" von Anträgen für entsprechende Präparate vorgelegen, erklärte der GKV-Spitzenverband: "Deutlich über die Hälfte konnten positiv beschieden werden, da die gesetzlichen Anforderungen als erfüllt anzusehen waren."

Viele Anträge auf Erstattung seien nicht vollständig oder fehlerhaft – etwa weil Nachweis fehle, dass gängige Schmerztherapien ausgeschöpft seien.

Kassen kritisieren mangelnde Informationen zu Nebenwirkungen

Die Kassen würden bei jedem zugelassenen verschreibungspflichtigen Medikament die Kosten übernehmen, betonte eine GKV-Sprecherin. Es gebe aber Fragen der Arzneimittel-Sicherheit. Anders als bei üblichen Medikamenten habe man bei Cannabis nicht vorab über Studien nachweisen müssen, dass es sicher wirke. Verlässliche Informationen zu Neben- und Wechselwirkungen mit anderen Substanzen fehlten ebenso.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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