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Stuttgart 21: Deutsche Bahn bleibt auf Mehrkosten in Milliardenhöhe sitzen


Milliardenrechnung für Staatskonzern
Bahn muss Mehrkosten von Stuttgart 21 allein tragen

Von dpa, t-online
05.08.2025 - 11:18 UhrLesedauer: 2 Min.
Baustelle Stuttgart 21Vergrößern des Bildes
Im Zuge von Stuttgart 21 wird der Stuttgarter Hauptbahnhof in den Untergrund verlegt. Besonderes Merkmal des neuen Bahnhofs sind die sogenannten Lichtaugen. (Archivbild) (Quelle: Bernd Weißbrod/dpa/dpa-bilder)
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Der Bahnhof Stuttgart 21 ist noch immer nicht in Betrieb. Ein Gericht entschied nun, dass die Mehrkosten bei der Bahn hängen bleiben. Es geht um 6,5 Milliarden Euro.

Die Deutsche Bahn muss die milliardenschweren Mehrkosten des Bahnprojekts Stuttgart 21 einer Gerichtsentscheidung zufolge allein tragen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim lehnte den Antrag auf Zulassung der Berufung der Bahn gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart ab.

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Das Verwaltungsgericht hatte im Mai vergangenen Jahres entschieden, dass die Bahn keinen Anspruch darauf hat, dass sich die Partner des Projekts an den Mehrkosten beteiligen müssen. Eine entsprechende Klage der Bahn gegen das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart, den Verband Region Stuttgart und den Flughafen Stuttgart hatte das Gericht damals abgewiesen. Dagegen hatte die Bahn Rechtsmittel eingelegt und beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt.

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Der alte Kopfbahnhof. (Quelle: IMAGO/imago)

Chronik eines Milliarden-Projekts

1994 wird das Projekt für einen unterirdischen Bahnhof in Stuttgart vorgestellt. Verkehrsminister Matthias Wissmann (CDU) gibt den Zuschlag für ein Projekt in seiner Heimat.
2010 ist Baubeginn. Nach einem übermäßigen Polizeieinsatz gegen Demonstranten schaltet die Bahn den CDU-Politiker Heiner Geißler als Schlichter ein. Der Termin für die Eröffnung wird mehrfach verschoben.
2025 urteilt das Verwaltungsgericht Mannheim, dass die Deutsche Bahn die Mehrkosten übernehmen muss.
2026 sollen die ersten Züge von S21 abfahren. Der Kopfbahnhof bleibt bis mindestens 2027 in Betrieb.

Diesen Antrag lehnte der VGH nun ab. Die Bahn habe keine Gründe vorgelegt, die eine Zulassung der Berufung rechtfertigten, so das Gericht. Es bestünden keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils, Verfahrensfehler lägen nicht vor.

Es geht um Milliardenkosten

Die Entscheidung des höchsten Verwaltungsgerichts in Baden-Württemberg ist unanfechtbar – damit ist der verwaltungsgerichtliche Weg für die Bahn einer Gerichtssprecherin zufolge ausgeschöpft. Theoretisch sei es noch möglich, dass die Bahn vor das Bundesverfassungsgericht ziehe, so die Gerichtssprecherin.

Damit dürften auf die Bahn Milliardensummen zukommen. Der Konzern, der offiziell Bauherr von Stuttgart 21 ist, beziffert die Gesamtkosten für das Projekt derzeit auf rund 11 Milliarden Euro und hat zusätzlich einen Puffer von 500 Millionen Euro einkalkuliert.

In einem Finanzierungsvertrag aus dem Jahr 2009 ist jedoch nur die Verteilung von Kosten bis zu einer Höhe von gut 4,5 Milliarden Euro geregelt. Die Mehrkosten von derzeit mindestens 6,5 Milliarden Euro dürften nach dem Urteil bei der Bahn hängen bleiben.

Der Bahnhof soll nach vielen Verzögerungen im Dezember kommenden Jahres in Betrieb gehen. Zumindest teilweise. Fernzüge sollen ab kommendem Jahr von den neuen Gleisen im Untergrund verkehren. Wichtige Nahverkehrsverbindungen steuern zunächst noch den alten Kopfbahnhof an.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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