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Bundestag diskutiert Grundrente: Die wichtigsten Fragen und Antworten


Bundestag diskutiert Grundrente: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Von afp, dpa
15.05.2020Lesedauer: 4 Min.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: Sein Gesetzentwurf zur Grundrente ist weiterhin umstritten.Vergrößern des BildesBundesarbeitsminister Hubertus Heil: Sein Gesetzentwurf zur Grundrente ist weiterhin umstritten. (Quelle: Michael Kappeler/dpa)
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Im Bundestag ist heute mit einer lautstarken Diskussion um die Grundrente zu rechnen. Worum es dabei geht – und was die Streitpunkte zwischen Union und SPD sind, lesen Sie hier.

Nach monatelangem Ringen kommt der Gesetzentwurf zur Grundrente am Freitag erstmals in den Bundestag. In trockenen Tüchern ist das Vorhaben damit aber längst nicht. Kritik gibt es nicht nur bei Arbeitgebern oder der Deutschen Rentenversicherung, sondern auch in der Union: Deren Fraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) drohte der SPD jetzt mit einer Blockade im Bundestag – weil es keine "seriöse Finanzierung" und keine Bedarfsprüfung gebe.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur aktuellen Diskussion um die Grundrente im Überblick:

Welche Bedenken gibt es gegen die geplante Einführung zum Jahreswechsel?

Die Deutsche Rentenversicherung hatte schon nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs im Kabinett zu Bedenken gegeben, dass die Einführung der neuen Leistung zum 1. Januar 2021 wegen des erheblichen Verwaltungsaufwandes schwierig werden könnte. Wegen der Corona-Krise sieht die Rentenversicherung jetzt noch größere Probleme – auch weil dort viele Mitarbeiter im Homeoffice sind. Inzwischen hat die Regierung eine gestaffelte Einführung ins Gespräch gebracht. Demnach könnten zum Jahreswechsel zunächst nur Neurentner die Leistung bekommen, Bestandsrentner bekämen sie später – und rückwirkend.

Worüber streiten Union und SPD?

Kosten soll die Grundrente laut Gesetzentwurf bis 2025 zwischen 1,3 und 1,6 Milliarden Euro pro Jahr. In der Union sind einige der Meinung, dafür fehlt jetzt das Geld, angesichts der Milliardenausgaben für Rettungsmaßnahmen in der Corona-Krise.

Unionspolitiker werfen Finanzminister Olaf Scholz (SPD) außerdem vor, noch kein Konzept zur Finanzierung der Grundrente vorgelegt zu haben. Der Gesetzentwurf sei in dieser Form nicht zustimmungsfähig, sagte zuletzt der stellvertretende Unionsfraktionschef Carsten Linnemann (CDU) den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Im Entwurf steht, dass die Grundrente aus Steuermitteln finanziert werden soll, nicht aus höheren Rentenbeiträgen. Für zusätzliche Steuermittel zur Finanzierung der Grundrente, das hatten Union und SPD vereinbart, sollte eine Finanztransaktionssteuer, also eine Abgabe auf Finanzgeschäfte, eingeführt werden. Diese gibt es bisher nicht.

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Ein anderer Streitpunkt war von Anfang an die sogenannte Bedürftigkeitsprüfung. Eine Berechnung, ob ein potenzieller Grundrentenbezieher den Rentenaufschlag auch wirklich braucht. Nach monatelangem Kampf hatten Union und SPD diesen Streitpunkt entschärft und sich geeinigt: Es soll nicht das Vermögen eines Rentners, aber sein mögliches Einkommen neben der Rente überprüft werden. Alleinstehende Rentner sollen 15.000, Partner 23.400 Euro im Jahr dazuverdienen dürfen, ohne dass es auf die Grundrente angerechnet wird, heißt es im Gesetzentwurf.

Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus warf nun allerdings vor wenigen Tagen Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Finanzminister Scholz vor, bei diesem Thema ebenfalls noch nicht geliefert zu haben. Also besteht offensichtlich doch weiterer Klärungsbedarf.

Wer hat Anspruch auf die Grundrente?

Geringverdiener sollen nach 33 Jahren an Grundrentenzeiten einen Zuschlag auf die Rente bekommen, der ab 35 Jahren die volle Höhe erreicht. Grundrentenzeiten entstehen durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen aus Berufstätigkeit sowie aus Beitragszeiten für Kindererziehung und Pflege von Angehörigen. Bundesarbeitsminister Heil rechnet mit 1,3 Millionen Beziehern – davon 70 Prozent Frauen.

Wie wird die Höhe errechnet?

Eine Grundrente kann gezahlt werden, wenn die eigene Beitragsleistung in der Rentenversicherung mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes der Versicherten betrug oder beträgt. Für höchstens 35 Jahre wird der erworbene Rentenanspruch verdoppelt, allerdings gegebenenfalls begrenzt auf 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes. Am Ende wird der Zuschlag pauschal um 12,5 Prozent gemindert.

Welches Einkommen wird angerechnet?

Bei Alleinstehenden wird Einkommen unter 1.250 Euro nicht angerechnet, bei Paaren sind es 1.950 Euro. Darüber liegende Einkommen werden zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Erst bei mehr als 1.600 Euro beziehungsweise 2.300 Euro wird das Einkommen vollständig angerechnet.

Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrags sollen ebenfalls angerechnet werden. Rentner werden der Deutschen Rentenversicherung deshalb entsprechende Kapitalerträge mitteilen müssen. Die Rentenversicherung kann die Angaben dann überprüfen. Dasselbe gilt für ausländisches Einkommen.

Steuerfreie Einnahmen wie beispielsweise aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit und aus einer pauschal besteuerten geringfügigen Beschäftigung (Minijob) bleiben unberücksichtigt.

Wie hoch fällt die Grundrente aus?

Ein Geringverdiener mit 35 Jahren an Grundrentenzeiten kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschlag von bis zu 404,86 Euro erreichen.

Müssen Geringverdiener die Grundrente beantragen?

Nein. Wer Anspruch hat, soll durch einen automatischen Datenabgleich mit den Finanzämtern ermittelt werden.

Was hat es mit dem Freibetrag in der Grundsicherung auf sich?

Wer nach 33 Beitragsjahren trotz der Grundrente immer noch Bezüge unterhalb der staatlichen Grundsicherung hat, soll von einem Freibetrag profitieren, der nicht mit der Grundsicherung verrechnet wird. Er liegt bei 100 Euro plus 30 Prozent des darüberliegenden Einkommens aus der gesetzlichen Rente. Insgesamt darf die anrechnungsfreie Summe aber nicht 216 Euro überschreiten. Der 2018 eingeführte Freibetrag für eine betriebliche oder staatlich geförderte private Altersvorsorge, etwa die Riester-Rente, wird zusätzlich gewährt.

Wie geht es jetzt weiter?

Der frühere SPD-Fraktionschef Peter Struck und Ex-Verteidigungsminister hatte vor Jahren das berühmte "Strucksche Gesetz" geprägt: Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hineingekommen ist. Das dürfte jetzt auch mit der Grundrente passieren. Die Fraktionen werden nach erster Lesung an diesem Freitag in den Ausschüssen weiter darüber verhandeln. Zur Abschlussberatung und Abstimmung kommt sie erst wieder auf die Tagesordnung, wenn ein Kompromiss gefunden ist.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa und AFP
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