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Rente 2023: Das ändert sich – Rentensteuer, Zuverdienst, Härtefälle


Das ändert sich 2023 bei der Rente


Aktualisiert am 30.12.2022Lesedauer: 4 Min.
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Rentnerin hält Euroscheine (Symbolbild): 2023 kommen wieder einige Neuerungen auf Rentner und Beitragszahler zu.Vergrößern des Bildes
Rentnerin hält Euroscheine (Symbolbild): 2023 kommen wieder einige Neuerungen auf Rentner und Beitragszahler zu. (Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Neues Jahr, neue Regeln. Das gilt auch bei der Rente. Auf welche Verbesserungen Sie sich freuen können und auf welche Pflicht Sie achtgeben sollten.

Für Rentner und Beitragszahler hält das Jahr 2023 gleich mehrere gute Nachrichten bereit. Denn an vielen Stellen gibt es Entlastungen. Eine davon könnte allerdings zum Bumerang werden. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Renten steigen

Rentnerinnen und Rentner können im kommenden Jahr mit mehr Geld rechnen. In Westdeutschland sollen die Renten im Juli um rund 3,5 Prozent steigen, in Ostdeutschland um gut 4,2 Prozent. Die Daten sind jedoch nur vorläufig, Klarheit gibt es erst im Frühjahr 2023.

Achtung: Eine Rentenerhöhung kann dazu führen, dass Sie plötzlich Steuern zahlen müssen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Höherer Grundfreibetrag

Während steigende Renten auf der einen Seite dafür sorgen können, dass Sie mit Ihren Bezügen in die Steuerpflicht rutschen, trägt ein höherer Grundfreibetrag womöglich dazu bei, dass genau das nicht passiert. Denn das Einkommen, bis zu dem Sie keine Steuer zahlen müssen, steigt 2023 um 561 Euro auf 10.908 Euro. Erst wenn Sie mit Ihrer jährlichen Rente über diesem Betrag liegen, fällt für Sie Einkommensteuer an.

Wir haben für verschiedene Rentenbezüge durchgerechnet, was bei der Steuer gilt. Hier die Ratgeber im Überblick:

Höherer Steueranteil für Neurentner

Aktuell müssen Neurentner ihre Rente noch nicht voll besteuern. Ein Teil davon bleibt dank des sogenannten Rentenfreibetrags steuerfrei. Dieser sinkt allerdings ab 1. Januar 2023 von 18 auf 17 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente. Davon sind 83 Prozent also steuerpflichtig.

Der Rentenfreibetrag von 17 Prozent gilt für im Jahr 2023 neu hinzukommende Rentnerjahrgänge. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bestehen. Mehr zur Rentenbesteuerung lesen Sie hier.

Hinzuverdienstgrenze für Rentner

Wer sich als Frührentner etwas hinzuverdient hat, konnte das zuletzt bis zu einem Freibetrag von 46.060 Euro im Jahr tun, ohne dafür Abzüge bei der Rente zu kassieren. Ab 2023 fällt diese Grenze komplett weg. Senioren, die das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben, können dann unbegrenzt hinzuverdienen. Was gilt, wenn Sie das Renteneintrittsalter bereits überschritten haben, lesen Sie hier.

Mehr Wohngeld auch für Rentner

Mehr Haushalte sollen ab Januar mit einem staatlichen Mietzuschuss entlastet werden: Zu den bisher 600.000 Wohngeld-Haushalten sollen bis zu 1,4 Millionen weitere dazukommen. Das Wohngeld soll außerdem um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt werden. Damit erhalten die berechtigten Haushalte im Schnitt rund 370 Euro monatlich.

Das kommt auch vielen Rentnern zugute: Schon jetzt machen sie etwa die Hälfte der Empfänger aus. Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, aber trotzdem wenig Geld haben. Lesen Sie hier, wie viel Sie verdienen dürfen, um Wohngeld zu bekommen.

Rentenbeiträge voll absetzbar

Ab 2023 können Steuerzahler ihre Rentenbeiträge voll von der Steuer absetzen. Ursprünglich hätte das erst 2025 möglich sein sollen. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs, nach der die Rentenbesteuerung anders zu regeln sei, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Lesen Sie hier, um welche Rentenbeiträge es genau geht und wo Sie sie in der Steuererklärung angeben.

Beitragsbemessungsgrenze steigt

Zum Jahreswechsel ändern sich auch wieder wichtige Werte der gesetzlichen Rentenversicherung. So erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze auf 7.300 Euro im Monat (bisher 7.050 Euro) beziehungsweise auf jährlich 87.600 Euro (bisher 84.600 Euro).

Die Grenze setzt fest, bis zu welchem Gehalt Sie Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen. Für alles, was darüber hinaus geht, fallen keine Beiträge mehr an. Lesen Sie hier, welche Grenzen bei der Kranken- und Arbeitslosenversicherung gelten.

Freiwillige Versicherung

Möchten Sie 2023 freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, um Ihre späteren Bezüge aufzubessern, können Sie dafür jeden Betrag zwischen dem Mindestbeitrag von 96,72 Euro und dem Höchstbeitrag von 1.357,80 Euro im Monat wählen. Im Jahr 2022 lagen die Werte noch niedriger: bei mindestens 83,70 Euro monatlich und höchstens 1.311,30 Euro im Monat. Mehr dazu, wie Sie sozusagen Rentenpunkte kaufen, lesen Sie hier.

Versicherungspflicht für Selbstständige

Für versicherungspflichtige Selbstständige steigt der Regelbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung 2023 von 611,94 Euro auf 631,47 Euro im Monat.

Härtefallfonds für Ost-Rentner

Anfang 2023 sollen Rentner, die einen erheblichen Teil ihres Arbeitslebens in der ehemaligen DDR verbracht haben und deren gesetzliche Rente nahe der Altersgrundsicherung liegt, eine Einmalzahlung aus einem neuen Härtefallfonds beantragen können. Gleiches gilt für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler an der Armutsgrenze.

Sie können dabei mindestens 2.500 Euro erwarten. Entscheiden sich die Bundesländer bis zum 31. März 2023, sich am Fonds zu beteiligen, können Betroffene in den beteiligten Ländern sogar auf 5.000 Euro hoffen. Den Antrag dafür stellen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, sobald die Stiftung für den Härtefallfonds im kommenden Frühjahr gegründet sein wird. Wann das Geld genau fließen könnte, muss laut Bundesregierung noch abgewartet werden.

Hintergrund des Fonds ist vor allem ein jahrzehntelanger Streit über bestimmte Rentenansprüche aus DDR-Zeiten, die 1991 nicht ins bundesdeutsche System übernommen wurden. Betroffen sind zum Beispiel Zusatzrenten für ehemalige Beschäftigte von Reichsbahn oder Post sowie Ansprüche von zu DDR-Zeiten geschiedenen Frauen.

Rentenportal kommt

Schon seit Längerem arbeiten Bundesregierung und Deutsche Rentenversicherung daran, den Bürgern mithilfe eines Online-Rentenportals einen Überblick über ihr Einkommen im Ruhestand zu geben. Diese digitale Rentenübersicht soll nun ab Sommer 2023 allen Bürgern testweise zur Verfügung stehen. Der Regelbetrieb soll dann wie geplant im Jahr 2024 beginnen.

Das Portal soll alle Informationen zur gesetzlichen, privaten und betrieblichen Rente umfassen; ebenso Ansprüche zur Erwerbsminderung sowie von Verwitweten und Waisen. Konkret bedeutet das zum Beispiel, dass Sie darin ablesen können werden, wie viele Rentenpunkte Sie gesammelt haben und wie hoch Ihre prognostizierte Rente sein wird.

Verwendete Quellen
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