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Ab 1. Juli: Rente, Steuern, Lockerungen & Co. – das ändert sich für Verbraucher


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Renten steigen, Steuern sinken
Das ändert sich für Verbraucher im Juli


Aktualisiert am 01.07.2020Lesedauer: 6 Min.
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Eine Seniorin mit Gesichtsmaske (Symbolbild): Die Rentner in Deutschland erhalten ab Juli mehr Geld.Vergrößern des Bildes
Eine Seniorin mit Gesichtsmaske (Symbolbild): Die Rentner in Deutschland erhalten ab Juli mehr Geld. (Quelle: Westend61/imago-images-bilder)

Die Renten steigen, die Mehrwertsteuer sinkt, die Meldepflicht bei coronainfizierten Haustieren kommt wahrscheinlich: Ab Juli ändert sich einiges. Hier finden Sie den großen Überblick.

Nach den jüngsten Ausbrüchen in NRW und Berlin steigt die Zahl der Corona-Infizierten in Deutschland wieder. Trotzdem haben zuletzt alle Bundesländer die Kontaktbeschränkungen stark gelockert, Geschäfte sind wieder offen – Normalität kehrt zurück.

Ab Juli laufen deshalb auch einige Regelungen aus, die besonders Mietern in der Corona-Krise helfen sollten. Die wichtigste Änderung ab Juli ist jedoch die Senkung der Mehrwertsteuer. Sie ist Teil eines milliardenschweren Konjunkturpakets, mit dem die coronagebeutelte Wirtschaft wieder in Gang gebracht werden soll.

Doch was ändert sich noch ab dem 1. Juli – oder im Juli? t-online.de gibt den großen Überblick. Den bekommen Sie auch im Video oben oder hier.

Senkung der Mehrwertsteuer

Ab dem 1. Juli können sich Verbraucher freuen: Die Mehrwertsteuer sinkt von 19 auf 16 Prozent. Das gilt auch für den reduzierten Satz, der etwa für Bücher oder Lebensmittel gilt. Dieser fällt von sieben auf fünf Prozent.

Die Änderungen sind Teil des Corona-Konjunkturpakets, auf das sich die Spitzen der Großen Koalition Anfang Juni geeinigt haben. Der gesenkte Mehrwertsteuersatz gilt ein halbes Jahr lang – bis Ende 2020. Ab 1. Januar 2021 greift wieder der herkömmliche Satz.

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Experten befürchten aber, dass viele Händler diesen geringen Mehrwertsteuersatz kaum an die Kunden weitergeben. Denn verpflichtet dazu sind sie nicht.

Höhere Renten

Die rund 21 Millionen Rentner in Deutschland bekommen ab Juli mehr Geld. Im Zuge der jährlichen Rentenanpassung steigen die Bezüge im Osten um 4,2 Prozent und im Westen um 3,45 Prozent.

Die sogenannte Standardrente wächst damit auf 1.538,55 Euro im Westen (plus 51,37 Euro) und 1.495,35 Euro im Osten (plus 60,30 Euro) an. Die Standardrente ist eine Vergleichsgröße und meint: Jemand, der 45 Jahre lang Durchschnittsverdiener war und Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt hat, würde diese Standardrente erhalten.

Grundlage für die jährliche Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung des vergangenen Jahres. Auch die Entwicklung der Beiträge und das Verhältnis von Beitragszahlern und Rentnern spielen eine Rolle.

Wegen der Corona-Krise haben viele Menschen weniger verdient – waren oder sind in Kurzarbeit. Auch gibt es weniger Beitragszahler als in den vergangenen Jahren. Eine Rentenkürzung hingegen ist nicht möglich, das verbietet eine Schutzklausel.

Rentenerhöhung könnte 2021 im Westen ausfallen

Deshalb könnte die Rentenerhöhung nächstes Jahr im Westen ausfallen. Zu dieser Einschätzung kam zuletzt der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung, Alexander Gunkel.

Im Osten könnten die Renten nächstes Jahr demnach nur um 0,7 Prozent steigen. Die Ost-Renten sollen sich auf Dauer den West-Renten anpassen.

Ende für Zahlungsaufschub bei bestimmten Verträgen

Wegen der Corona-Krise hatten Verbraucher zuletzt ein sogenanntes Leistungsverweigerungsrecht für Verträge zur Grundversorgung, die vor dem 8. März geschlossen wurden. Sie konnten also Zahlungen für Strom, Gas oder den Telefonanschluss aufschieben – für drei Monate. Diese Sonderregel läuft jetzt ab dem 1. Juli aus.

Das gilt auch für Sonderregeln bei bestimmten Kleinkrediten, die vor dem 15. März geschlossen wurden. Hierbei konnten Verbraucher bislang ebenfalls Zins- oder Rückzahlungen stunden – auf drei Monate. Kredite, die ab 1. Juli geschlossen wurden, müssen wieder pünktlich zurückgezahlt werden. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.

Mietstundung läuft aus

In der Corona-Pandemie durften Vermieter dem Mieter nicht kündigen, wenn dieser die Miete vom 1. April an nicht zahlen konnte. Mieter konnten diese Zahlungen stunden, also aufschieben.

Zum 1. Juli endet diese Möglichkeit nun. Das heißt im Gegenzug: Als Mieter müssen Sie wieder ganz normal Miete zahlen. Die gestundeten Zahlungen müssen die Mieter bis zum 30. Juni 2022 nachholen. Andernfalls droht ihnen die Kündigung.

Corona-Meldepflicht für Haustiere

Besonders oft passiert es wohl nicht, aber es kommt vor: Auch bestimmte Haus- und Zootiere können sich mit dem Coronavirus anstecken. Um das besser zu erforschen, soll es schon bald eine Meldepflicht für Corona-Fälle bei Tieren geben.

Am 3. Juli stimmt der Bundesrat darüber ab. Ab wann sie dann genau gelten wird, steht noch nicht fest. Es ist ohnehin fraglich, ob Haustiere Menschen anstecken können. Was aber klar ist: Die Meldepflicht bedeutet nicht, dass Haustierbesitzer ihre Katzen oder Hunde beim Tierarzt testen lassen müssen.

Lockerung des Einreisestopps

Nach den Einreisebeschränkungen wegen der Corona-Pandemie will die EU von Mittwoch an den Zutritt für Bürger aus 14 Drittstaaten wieder erlauben – aber nicht für Reisende aus den USA. Wie der Europäische Rat mitteilte, verständigten sich die 27 EU-Regierungen am Dienstag auf eine Liste sicherer Staaten.

Darauf stehen: Algerien, Australien, Kanada, Georgien, Japan, Montenegro, Marokko, Neuseeland, Ruanda, Serbien, Südkorea, Thailand, Tunesien und Uruguay. Neben den USA fehlen auch die Türkei, Russland und Brasilien, wo die aktuelle Ausbreitung des Virus als schwerwiegender eingeschätzt wird als im EU-Durchschnitt. Mitte Juli soll erneut darüber beraten werden.

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Auch Reisenden aus China gab die EU grundsätzlich grünes Licht. Allerdings wird die Volksrepublik erst auf die Liste aufgenommen, wenn sie selbst EU-Bürger ins Land lässt. Die Liste ist offiziell nur eine Empfehlung für die EU-Mitgliedsstaaten, die damit weiterhin Einreisen auch aus den 14 als sicher eingestuften Ländern beschränken könnten.

Zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie hatten sich Mitte März alle EU-Staaten außer Irland sowie die Nicht-EU-Staaten Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island darauf geeinigt, nicht zwingend notwendige Reisen in die EU zunächst zu verbieten. Dieser Einreisestopp war mehrfach verlängert worden.

Neue Regeln im Online-Handel

Ab dem 12. Juli tritt eine neue EU-weite Regelung in Kraft: die sogenannte "Plattform-to-Business"-Verordnung ("P2B"-Verordnung). Diese soll dafür sorgen, dass Firmen mehr Rechte auf Online-Plattformen erhalten.

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Vor allem kleinere und private Verkäufer profitieren davon: Plattformen wie Amazon oder Ebay müssen künftig unter anderem transparenter über ihre Geschäftsbedingungen informieren. Die Verordnung gilt auch auf sozialen Netzwerken, in App-Stores oder auf Preisvergleichsportalen im Internet.

Versicherungskarte ändert Farbe

Ein Autounfall im Ausland kann mitunter zu Problemen führen – auch wenn es nur einen Blechschaden gab. Umso wichtiger ist es deshalb, nachweisen zu können, dass man haftpflichtversichert ist.

Zwar gilt innerhalb der EU ein Abkommen darüber, dass das Kennzeichen ausreicht, um diesen Versicherungsschutz nachzuweisen. Doch in manchen Ländern wie Italien – oder Nicht-EU-Ländern wie der Türkei oder Albanien – kann ein extra Nachweis nötig sein. Dieser wird durch die bislang grüne Versicherungskarte belegt.

Grüne Karte wird weiß

Ab 1. Juli wechselt sie die Farbe – und wird fortan auf weißem Papier gedruckt. Die Vorteile seien unter anderem, dass die Karte nun auch als PDF zugeschickt und vom Kunden selbst ausgedruckt werden kann, heißt es vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Bislang verschickten die Versicherer die Karten oder machten sie in ihren Vertretungen abholbereit. Wichtig: Nur ausgedruckt auf Papier ist sie gültig, das bloße Vorzeigen des PDF-Dokuments gilt nicht.

In einer Übergangszeit bis Ende des Jahres verteilen die Versicherer beide Versionen – auf klassischem grünen, aber auch auf weißem Papier. Wer bereits eine Karte hat, kann die bis zum Ende der Gültigkeit weiter verwenden, so der GDV.

Mindestlohn für Pflegekräfte steigt

Ungelernte Hilfskräfte in der Altenpflege werden ab Juli besser bezahlt. Ihr Mindestlohn steigt in Westdeutschland und Berlin auf 11,60 Euro, in den ostdeutschen Bundesländern auf 11,20 Euro je Stunde. Er liegt damit deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 9,35 Euro.

Befristete Ausweitung des Fahrverbots für Lkw

Um die Straßen in der Hauptreisezeit zu entlasten, wird vom 1. Juli bis 31. August wie üblich das sonntägliche Lkw-Fahrverbot ausgeweitet. Lastwagen mit einem Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhängern dürfen während der Sommerferien einen Großteil der deutschen Autobahnen auch samstags zwischen 7.00 und 20.00 Uhr nicht mehr befahren. Ausnahmen gelten allerdings für den Transport von frischen Lebensmitteln.

In Sachen Verkehr gibt es eine weitere Neuerung ab Juli: Lkw mit einer Gesamtlänge von bis zu 25 Metern müssen künftig einen elektronischen Abbiegeassistenten haben. Dieser soll die Fahrer beim Abbiegen akustisch vor dem drohenden Zusammenstoß mit einem Radfahrer warnen.

Das gilt allerdings zunächst nur bei neuen Lastwagen. Für die Nachrüstung von älteren Lang-Lkw gilt eine zweijährige Übergangsfrist.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Bundesjustizministerium
  • versandhandelsrecht.de
  • Haftpflichtverband der Deutschen Industrie
  • Mit Material der Nachrichtenagenturen dpa und Reuters
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