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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Tipps und Pauschalen Müssen Studierende eine Steuererklärung abgeben?
WG-Zimmer, Fachliteratur, Laptop: Als Student hat man einige Ausgaben. Die Steuererklärung kann helfen, den Kontostand aufzubessern.
Im Studium ist man mit so mancher Deadline konfrontiert. Hausarbeiten wollen abgegeben, Essays geschrieben werden und die nächste Klausur steht auch schon an. Doch müssen sich Studierende darüber hinaus noch um eine andere Frist sorgen und eine Steuererklärung machen?
Wann das für Sie gilt, welche Kosten Sie steuermindernd geltend machen können und wann es sich auch lohnt, die Steuern zu erklären, wenn man nicht verpflichtet ist, zeigt Ihnen dieser Überblick.
Muss ich als Student eine Steuererklärung machen?
Das lässt sich pauschal nicht sagen. Ob Sie als Student pflichtveranlagt sind, also eine Steuererklärung machen müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend sind vor allem die Art und Höhe Ihrer Einnahmen sowie Ihre Steuerklasse.
In folgenden Fällen sind Sie zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet:
- Sie arbeiten selbstständig oder freiberuflich und verdienen mehr als den steuerlichen Grundfreibetrag. Das ist der Betrag, den der Staat jedem Bürger als Existenzminimum gewährt und daher keine Steuern darauf einzieht. Für das Jahr 2022 liegt er bei insgesamt 10.347 Euro.
- Sie haben haben andere Einkünfte wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge, die den jährlichen Grundfreibetrag überschreiten.
- Sie beziehen Lohn oder Gehalt von mehreren Arbeitgebern. Lesen Sie hier, was Lohn und Gehalt voneinander unterscheidet.
- Sie sind bereits verheiratet und in Steuerklasse 3, 5 oder 4 mit Faktor. Welche Steuerklasse die richtige für Sie ist, lesen Sie hier.
Wer verpflichtet ist, muss die Einkommensteuererklärung in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres abgeben. Für das Steuerjahr 2021 gilt aber eine Ausnahme: Wegen der Pandemie endet die Frist erst am 31. Oktober 2022. Mehr dazu lesen Sie hier.
Gut zu wissen
Studenten, die Unterhaltszahlungen von ihren Eltern bekommen, müssen diese nicht als Einnahmen in der Steuererklärung angeben. Die Zahlungen sind steuerfrei. Das gilt auch für Bafög. Auch ein Job in den Semesterferien oder als studentische Hilfskraft verpflichtet nicht zur Abgabe, sofern Sie mit Ihren Einkünften unter dem Grundfreibetrag bleiben.
Wann lohnt es sich, als Student die Steuern zu erklären?
Müssen Sie als Student keine Steuererklärung abgeben, können Sie das dennoch freiwillig tun. Diese sogenannte Antragsveranlagung lohnt sich vor allem, wenn Sie im Zweistudium sind und hohe Ausgaben haben.
Denn anders als beim Erststudium erkennt das Finanzamt Aufwendungen fürs Zweitstudium als Werbungskosten an. Das Gute daran: Sie können sie in unbegrenzter Höhe geltend machen.
Außerdem müssen Sie Werbungskosten nicht zwingend mit Ihren Einnahmen gegenrechnen. Stattdessen können Sie einen sogenannten Verlustvortrag beantragen und die Ausgaben damit sozusagen in die Zukunft verschieben. Das lohnt sich, weil Sie im Berufsleben sehr wahrscheinlich höhere Einkünfte erzielen und die Studienkosten dann zu einer höheren Steuerersparnis führen. Was alles zu den Werbungskosten zählt, erfahren Sie weiter unten.
Studierende im Erststudium im Nachteil
Sind Sie hingegen noch im Erststudium, dürfen Sie die Aufwendungen dafür nur als Sonderausgaben absetzen. Und das auch nur bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro pro Jahr. Anders als Werbungskosten können Sie Sonderausgaben zudem nur in dem Jahr geltend machen, in dem sie angefallen sind. Das heißt: Haben Sie in dieser Zeit kein Einkommen, sparen Sie auch keine Steuern. Ein Verlustvortrag auf spätere Berufsjahre ist nicht möglich.
Wer ein duales Studium oder eine Ausbildung mit entsprechender Vergütung macht, hat wie jeder Arbeitnehmer Anspruch auf die Werbungskostenpauschale. 2022 liegt diese bei 1.200 Euro. Erst wenn Sie Ausgaben haben, die über diesem Betrag liegen, lohnt es sich, diese einzeln in der Steuererklärung aufzuführen.
Was unterscheidet Erst- und Zweitstudium?
Bachelorstudiengänge gelten als Erststudium. Studiengänge, die auf einem Bachelor aufbauen oder denen eine abgeschlossene erste Berufsausbildung vorangeht, gelten hingegen als Zweitstudium. Dazu gehört ein Master, aber auch ein zweiter angestrebter Bachelorabschluss.
Was kann ich als Student von der Steuer absetzen?
Studierende können alle Kosten, die entstehen, um überhaupt studieren zu können, von der Steuer absetzen – entweder als Sonderausgaben (Erststudium) oder als Werbungskosten (Zweitstudium).
Beispiele sind:
- Semesterticket,
- Fachliteratur,
- Laptop oder Computer,
- Schreibtisch,
- notwendige Software,
- Studiengebühren für private Hochschulen,
- Prüfungsgebühren,
- Zinsen für ein Studentendarlehen,
- Kosten für Auslandsaufenthalte,
- Sprachtests,
- Nachhilfestunden,
- Exkursionen.
Auch Beiträge für die Krankenversicherung können Studierende steuerlich geltend machen. Das gilt aber nur, wenn sie selbst versichert und nicht mehr über die Eltern familienversichert sind. Ebenfalls von der Steuer absetzen lassen sich Beiträge für die Rentenversicherung, eine Haftpflichtversicherung oder auch verschiedene Zusatzversicherungen, zum Beispiel eine Zahnzusatzversicherung.
Wie viele Jahre kann ich eine Steuererklärung als Student rückwirkend machen?
Dürfen Sie Ihre Einkommensteuererklärung als Student freiwillig abgeben, können Sie diese bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen. Bis zum 31. Dezember 2022 ist das zum Beispiel noch für die Steuererklärung 2018 möglich.
Die Verlustfeststellung können Sie sogar bis zu sieben Jahre später einreichen. Bewahren Sie dafür entsprechende Belege und Rechnungen auf.
- studiumundfinanzen.spiegel.de: "Die Steuererklärung für Studenten – das muss man wissen"
- absolventa.de: "Steuererklärung für Studenten: So holst du dir deine Studienkosten zurück"
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa