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Vor Corona-Lockdown: Politiker fordern 48-Stunden-Öffnung der Geschäfte


Bis zum Lockdown
Politiker fordern 48-Stunden-Öffnung der Geschäfte

Von afp
Aktualisiert am 14.12.2020Lesedauer: 2 Min.
Vorweihnachtliches Treiben auf der Königstraße in Duisburgs Innenstadt *** Pre-Christmas hustle and bustle on the KönigsVergrößern des BildesVorweihnachtliches Treiben auf der Königstraße in Duisburgs Innenstadt *** Pre-Christmas hustle and bustle on the Königs (Quelle: Olaf Döring/imago-images-bilder)
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In zwei Tagen geht ganz Deutschland in den "harten Lockdown". Um einen Kundenansturm auf die bald geschlossenen Geschäfte zu verhindern, sollen diese rund um die Uhr öffnen dürfen.

Angesichts eines drohenden Kundenansturms im Einzelhandel vor dem zweiten Lockdown ab Mittwoch haben Politiker eine vorübergehende Öffnung der Geschäfte rund um die Uhr gefordert. "Sinnvoll wäre, die Öffnungszeiten bis in die Nacht auszuweiten, um diesen Ansturm zu entzerren", sagte FDP-Fraktionsvize Michael Theurer der "Bild"-Zeitung. "Eine 48-Stunden-Öffnung bis zum Lockdown verhindert Schlangenbildung, wozu es aus infektiologischer Sicht keinesfalls kommen darf."

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Der CDU-Bundestagsabgeordnete und Hamburger Landesparteichef Christoph Ploß forderte, die "Shopping-Zeiten bis in den Abend" zu strecken, um Gedränge vor Geschäften zu vermeiden. Berlins CDU-Fraktionschef Burkard Dregger forderte den Handel in der Hauptstadt auf, die nach dem Gesetz möglichen Ladenöffnungszeiten von 0 bis 24 Uhr voll auszunutzen. "Nach Paragraph 3 Absatz 1 Berliner Ladenschlussgesetz können Läden werktags von 0 bis 24 Uhr öffnen. Das sollte der Einzelhandel jetzt machen am Montag und Dienstag", sagte Dregger.

Einzelhandel findet Vorschlag sinnvoll

Der Hauptgeschäftsführer des Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE), Stefan Genth, bezeichnete eine Ausweitung der Öffnungszeiten vor dem Lockdown im Gespräch mit der "Bild"-Zeitung als "sinnvoll".

Die Beschlüsse von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten der Länder vom Sonntag sehen eine Schließung des Einzelhandels bis zum 10. Januar vor. Ausnahmen gelten etwa für Lebensmittelmärkte, weitere Güter des täglichen Bedarfs sowie beispielsweise für Apotheken, Post und Banken. Friseure, Kosmetikstudios und ähnliche Betriebe müssen schließen, sofern sie nicht medizinisch notwendige Behandlungen vornehmen. Die Bundesregierung kündigte Milliardenhilfen für die betroffenen Unternehmen an.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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