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Grundrenten-Zuschuss: Für viele Geringverdiener ist das zu wenig


Kritik am Konzept
Grundrenten-Zuschüsse dürften für Geringverdiener nicht ausreichen

afp, cbr

Aktualisiert am 17.02.2020Lesedauer: 2 Min.
Die von der Bundesregierung geplante Grundrente soll ab 2021 gezahlt werden.Vergrößern des BildesDie von der Bundesregierung geplante Grundrente soll ab 2021 gezahlt werden. (Quelle: Marijan Murat/dpa-bilder)
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Für Grundrenten-Bezieher in großen Städten könnte das Geld trotz Zuschuss nicht ausreichen. Der Entwurf kommt trotzdem ins Bundeskabinett.

Die geplante Grundrente wird wohl vielen Geringverdienern in Ballungszentren den Gang zum Sozialamt nicht ersparen – auch wenn sie die neue Leistung in voller Höhe bekommen. Nach einer Regierungsantwort auf eine FDP-Anfrage wird insbesondere in großen Städten der maximal mögliche Zuschlag, den die Grundrenten-Bezieher bekommen, unterhalb des Anspruchs auf die Grundsicherung bleiben.

Nach der Regierungsantwort, über die zunächst das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet hatte, liegt der maximale Zuschlag bei der Grundrente bei 404,86 Euro brutto. Abzüglich der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in derzeitiger Höhe ergibt sich eine Nettorente von 360,73 Euro für Rentner mit Kindern.

Bei Berücksichtigung bestehender Rentenansprüche ergibt sich in der Grundsicherung im Alter bundesweit allerdings ein durchschnittlicher Nettobedarf von 447 Euro monatlich. Als Nettobedarf wird der Betrag bezeichnet, um den die Rentenansprüche von Grundsicherungsempfängern aufgestockt werden.

FDP-Finanzexperte kritisiert Konzept der Bundesregierung

Zum Vergleich: In München beträgt er dem Arbeitsministerium zufolge 579 Euro, in Frankfurt/Main 573 Euro, in Köln 535 Euro, in Stuttgart 543 Euro und in Dresden 415 Euro. Nach Ansicht des FDP-Sozialexperten Johannes Vogel zeigen die Zahlen, "wie schlecht die Grundrente von CDU, CSU und SPD konzipiert ist".

Sie halte "die eigenen Zusagen nicht ein und gleichzeitig hat sie das große Problem, dass sie an der Mehrzahl der Betroffenen vorbei geht", sagte er der Nachrichtenagentur AFP. "Selbst der maximal mögliche Rentenaufschlag kann den durchschnittlichen Netto-Bedarf oft nicht decken, die Menschen sind also weiter auf die Grundsicherung angewiesen."

Der Gesetzentwurf zur Grundrente von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) soll am 19. Februar 2020 ins Bundeskabinett, in Kraft treten soll die Neuregelung am 1. Januar 2021.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
  • Handelsblatt
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