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Hartz IV: Darf der Staat Menschen in Existenznot bringen?


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Hartz-IV-Sanktionen
Darf der Staat Menschen in Existenznot bringen?


15.01.2019Lesedauer: 3 Min.
Geld unter Verschluss: Kommen Hartz-IV-Bezieher zum Beispiel ihren Meldepflichten nicht nach, können ihnen die Leistungen über einem Zeitraum von drei Monaten gekürzt werden.Vergrößern des Bildes
Geld unter Verschluss: Kommen Hartz-IV-Bezieher zum Beispiel ihren Meldepflichten nicht nach, können ihnen die Leistungen über einem Zeitraum von drei Monaten gekürzt werden. (Quelle: JensxSchulze/epd/imago-images-bilder)

Ob Sanktionierung im Rahmen der Grundsicherung mit dem Grundgesetz vereinbar sind, erörtern derzeit die Richter am Bundesverfassungsgericht. Der Verein "Sanktionsfrei" hat eine klare Meinung: Schluss mit der Maßregelung.

Das Bundesverfassungsgericht muss darüber entscheiden, ob die Hartz IV-Sanktionen rechtens sind. In einer mündlichen Verhandlung befasste sich das höchste deutsche Gericht mit den Vorschriften für Leistungskürzungen, die Hartz-IV-Empfängern bei Pflichtverletzungen drohen. Im Zentrum steht die Frage, ob das vom Grundgesetz garantierte Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum durch das Verhängen von Sanktionen verletzt wird. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

Wer nicht kooperiert, bekommt weniger Geld

Gerhard Schröder betonte in einer Regierungserklärung am 14.03.2003 im Deutschen Bundestag: "Niemandem wird künftig gestattet sein, sich zu Lasten der Gemeinschaft zurückzulehnen. Wer zumutbare Arbeit ablehnt – und wir werden die Zumutbarkeitskriterien verändern, der wird mit Sanktionen rechnen müssen." Heute, 14 Jahre nach Einführung von Hartz IV, werden knapp eine Million Sanktionen im Jahr verhängt. In drei Viertel der Fälle wegen nicht eingehaltener Termine – auch mehrfach gegen dieselbe Person.

Sanktionen: Nach den neuesten Zahlen von 2017 waren im Jahresdurchschnitt rund 136.800 Erwerbsfähige mit mindestens einer Sanktion belegt, das entspricht einer Sanktionsquote von 3,1 Prozent. Über den gesamten Jahresverlauf betrachtet wurden etwa 34.000 Beziehern die Leistungen komplett gestrichen.

Wie sehen Hartz-IV-Sanktionen aus?

Betroffenen wird über einen Zeitraum von drei Monaten das Geld gekürzt. Wer ohne triftigen Grund einen Termin beim Jobcenter versäumt, büßt zehn Prozent des Regelsatzes ein. Wer ein Jobangebot ausschlägt oder eine Fördermaßnahme abbricht, setzt 30 Prozent aufs Spiel – beim zweiten Mal innerhalb eines Jahres sind es 60 Prozent und beim dritten Mal wird das komplette Arbeitslosengeld II gestrichen, auch die Heiz- und Wohnkosten. Junge Menschen unter 25 Jahren werden besonders hart sanktioniert. Weitreichende Kürzungen der Grundsicherung können die Jobcenter mit Gutscheinen für Sachleistungen wie Lebensmittel abmildern. Sind Kinder betroffen, müssen sie das.

Das Projekt Sanktionsfrei: Welche Motivation geht von einem Leben ohne Druck aus?

Der gemeinnützige Verein "Sanktionsfrei" hat zusammen mit der "Schumpeter School of Business and Economics" der Universität Wuppertal ein Pilotprojekt zur bedingungslosen Grundsicherung ins Leben gerufen. Ab Februar 2019 erhält die Hälfte der 500 Studienteilnehmer das so genannte HartzPlus. Die 250 Leistungsempfänger erhalten auch dann den vollen Hartz-IV-Satz, wenn das JobCenter die Leistungen teilweise oder ganz kürzt. Wir sprachen mit Helena Steinhaus, Geschäftsführerin von sanktionsfrei.de.

t-online.de: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die Vereinbarkeit der Kürzung von Hartz-IV-Leistungen mit dem Grundgesetz. Welche Erwartungen haben Sie an die Entscheidung der Verfassungsrichter?

Helena Steinhaus: Ich bin da relativ vorsichtig und gehe davon aus, dass maximal eine Abmilderung von einigen Sanktionen zu erwarten ist. Meine größte Hoffnung ist, dass die Sanktionen für die unter 25-Jährigen abgemildert werden – also denen der über 25 Jährigen angepasst werden. Zudem, dass die Kosten für die Unterkunft und auch die Krankenversicherung nicht mehr sanktioniert werden dürfen. Dass die Sanktionen vollständig abgeschafft werden, kann ich mir nicht vorstellen.

Angenommen die Verfassungsrichter gehen diesen Schritt. Was passiert dann mit dem Verein Sanktionsfrei und der Studie über die Auswirkungen von Sanktionen auf Hartz-IV-Empfänger?

Sollte innerhalb des Studienzeitraumes die Entscheidung fallen, die Sanktionen abzuschaffen, dann wäre das ein tolles Ergebnis. Denn: Wir hätten unser Ziel erreicht. Bis dahin werden wir weiter unterstützend wirken, dass sich etwas bewegt – sowohl mit der Studie als auch mit dem Projekt.

Gibt es gerechtfertigte Sanktionen?

Nein. Das Problem ist, dass durch Sanktionen grundsätzlich die Existenz von Menschen gefährdet wird. Wenn sich jemand nicht zur Mitarbeit bereit erklärt oder es schwerwiegende Probleme gibt, müssen andere Formen der Maßregelung gefunden werden. Das kann jedoch nicht dazu führen, dass dies existenzbedrohend wird. Denn, Sanktionen können im schlimmsten Fall zu Obdachlosigkeit führen und das kann nicht das Ziel sein.

Welche anderen Möglichkeiten könnte es geben?

Anstelle von Maßregelungen könnte ein System aus Anreizen treten. Anstatt Druck und Bestrafung für falsches Verhalten sollte Anerkennung für richtiges Verhalten stehen. Das Machtungleichgewicht und die permanente Möglichkeit, dass Sanktionen verhängt werden können, machen sehr viel aus. Es ist zudem belegt, dass Menschen im Zuge einer Sanktion oder der Androhung dessen, sich aus dem System zurückziehen. Es gibt keine Belege dafür, dass Sanktionen dauerhaft in Arbeit führen oder zu einer Mitwirkungspflicht beitrügen.


Was möchten Sie den Richtern am Bundesverfassungsgericht auf den Weg geben?

Menschen werden durch Gestaltungsspielräume motiviert. Sie fühlen sich nützlich, wenn ihnen Vertrauen entgegengebracht wird und sie Verantwortung bekommen. Wir sollten uns vor Augen führen, dass es zwischen dem arbeitenden und dem nicht arbeitenden Menschen keinen charakterlichen Unterschied gibt. Das bedeutet, dass die Anerkennung auch dem nicht arbeitenden Menschen zuteilwerden sollte, so dass dieser in sich motiviert wird, den Weg weiter zu gehen.

Verwendete Quellen
  • Verein Sanktionsfrei
  • Projekt HartzPlus
  • Nachrichtenangentur dpa, AFP
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