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Steuererklärung für Rentner: Was Sie absetzen können


Steuern zahlen
Diese Ausgaben können Sie als Rentner absetzen


Aktualisiert am 29.09.2023Lesedauer: 5 Min.
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Zufriedenes Rentnerpaar (Symbolbild): Auch Rentner unterliegen der Steuerpflicht.Vergrößern des Bildes
Zufriedenes Rentnerpaar (Symbolbild): Auch Rentner unterliegen der Steuerpflicht. (Quelle: Ridofranz/getty-images-bilder)

Auch Rentner zahlen Steuern, wenn sie einen bestimmten Betrag überschreiten. Einige Ausgaben können Sie aber von der Steuer absetzen.

Die Steuererklärung macht auch vor Rentnern nicht halt. Manch einer ist im Ruhestand verpflichtet, mit dem Finanzamt abzurechnen. Doch für wen gilt das? Und welche Ausgaben kann man von der Steuer absetzen? t-online beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Steuererklärung für Rentner.

Wann muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Um das zu verstehen, muss man einen kurzen Blick in die Vergangenheit werfen: Das Alterseinkünftegesetz aus dem Jahr 2005 sieht vor, dass die Renten ab 2040 analog zu den Beamtenpensionen voll "nachgelagert" besteuert werden – und nicht, wie bis dahin "vorgelagert". Mehr zur Rentenbesteuerung lesen Sie hier.

Für jede Rentnerin und jeden Rentner besteht also die Pflicht, Steuern zu zahlen und eine Steuererklärung abzugeben. Eine Steuererklärung für Einkünfte aus dem laufenden Jahr müssen Sie dabei stets erst im darauffolgenden Jahr einreichen. Allerdings sind viele Rentner davon befreit – dank des sogenannten Rentenfreibetrags und des steuerlichen Grundfreibetrags.

Rentenfreibetrag: Dieser hängt von dem Jahr ab, in dem Sie in Rente gehen. Bis 2040 soll dieser Betrag auf null sinken. Die Ampelkoalition plant aber, ihn bis 2060 zu strecken. Der Rentenfreibetrag betrug für Neurentner im Jahr 2022 18 Prozent, für Menschen mit Rentenbeginn im Jahr 2023 noch 17 Prozent. Das heißt im Gegenzug: 82 bzw. 83 Prozent ist der Besteuerungsanteil, dieser wäre also steuerpflichtig (siehe Tabelle). Allerdings gibt es noch den steuerlichen Grundfreibetrag.

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Gut zu wissen: Die Ampelkoalition hat sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass der steuerpflichtige Rentenanteil ab 2023 nur noch um einen halben Prozentpunkt steigen soll. Hintergrund ist ein Urteil zur doppelten Besteuerung von Renten. Lesen Sie hier mehr dazu.

Grundfreibetrag: Zusätzlich zum Rentenfreibetrag gibt es den Grundfreibetrag, der sämtlichen Steuerzahlern garantiert, dass sie auf bestimmte Einkommen gar keine Steuern zahlen müssen. Für Rentner gilt: Der steuerliche Grundfreibetrag greift auf den Besteuerungsanteil, also die Summe Ihrer Renteneinkünfte, die nach Abzug des Rentenfreibetrages übrig bleibt.

Das heißt, Sie müssen eine Steuererklärung nur abgeben, wenn Sie mit Ihrem steuerpflichtigen Rentenanteil über dem jährlichen Grundfreibetrag liegen. Und selbst dann müssen Sie nicht automatisch Steuern zahlen – denn einige Kosten können Sie von der Steuer abziehen (siehe unten).

Der Grundfreibetrag erhöht sich jedes Jahr ein wenig. Für das Veranlagungsjahr 2023 liegt er bei 10.908 Euro bzw. 21.816 Euro für Ehepaare.

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Was muss ich bei Rentenanpassungen beachten?

Weil der Rentenfreibetrag gleich bleibt (siehe oben), können Rentenerhöhungen dazu führen, dass Sie – auch wenn Sie bislang nicht steuerpflichtig waren – im Laufe der Zeit steuerpflichtig werden. Das passiert häufig, wenn Sie schon länger Rentner sind und einige Rentenerhöhungen erhalten haben. Lesen Sie hier mehr dazu, was Sie beachten sollten, wenn die Rente steigt.

Auch zusätzliche Einkünfte aus Mieteinnahmen, Verpachtung oder Arbeitslohn sind steuerpflichtig. Allerdings kann hier der sogenannte Altersentlastungsbetrag greifen.

Wie beim Rentenfreibetrag gilt auch beim Altersentlastungsbetrag: Er ändert sich ein Leben lang nicht – sondern hängt von dem Jahr ab, in dem Sie 65 Jahre alt werden. Eine Übersicht über die Höhe des Betrages:

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Welche Renten sind nicht steuerpflichtig?

Auf die Altersrente, Witwenrente oder die Erwerbsminderungsrente müssen Sie grundsätzlich Steuern zahlen. Keine Steuern zahlen müssen Sie dagegen auf speziellere Renten, die von vornherein steuerfrei sind. Das sind insbesondere:

  • Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Kriegs- und Schwerbeschädigtenrenten
  • Renten, die zur Wiedergutmachung eines Unrechts aus der Zeit des Nationalsozialismus oder der DDR geleistet werden

Welche Ausgaben kann ich als Rentner von der Steuer absetzen?

Folgende Ausgaben können Sie von der Steuer absetzen:

  • Sonderausgaben: Das können Beiträge für die Pflege- und Krankenversicherungen sein, ebenso aber auch Spenden. Das Finanzamt berücksichtigt pauschal 36 Euro. Liegen Ihre Kosten darüber, sollten Sie diese einzeln aufführen.
  • Außergewöhnliche Belastungen: Das können Kosten sein, die aufgrund des Alters entstehen, beispielsweise der Aufenthalt in einem Pflegeheim oder Krankheitskosten, die nicht Ihre Kasse übernommen hat. Das Finanzamt setzt aber einen zumutbaren Eigenanteil an. Zu den außergewöhnlichen Belastungen gehört auch der sogenannte Hinterbliebenen-Pauschbetrag in Höhe von 370 Euro im Jahr, der Ihr zu versteuerndes Einkommen reduziert.
  • Werbungskosten: Wie im Berufsleben steht Ihnen auch als Rentner ein Freibetrag für Werbungskosten zu – die Werbungskostenpauschale. Dieser Pauschbetrag beträgt 102 Euro im Jahr. Wenn Ihre Werbungskosten höher sind, sollten Sie diese stattdessen in der Steuererklärung angeben.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Das sind beispielsweise Rechnungen von Handwerkern, einer Haushaltshilfe, Pflegediensten, dem Schornsteinfeger, aber auch die Kosten für Hausmeister- oder Winterdienste. Auch als Mieter können Sie die auf Sie umgelegten Nebenkosten absetzen.

Welche weiteren Dinge Sie als Rentner von der Steuer absetzen können, lesen Sie hier.

Quiz: Wie gut kennen Sie sich mit Altersvorsorge aus?

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Wie fülle ich die Steuererklärung aus?

Beim Ausfüllen der Steuererklärung müssen Sie neben dem Hauptvordruck noch die Anlage R für die gesetzliche Rente beachten. Renten aus betrieblicher Vorsorge oder aus einem Riester-Vertrag gehören in die Anlage R-AV/bAV. Sofern Sie eine Pension beziehen oder neben der gesetzlichen Rente arbeiten, gilt für Sie die Anlage N. Wie im Berufsleben auch sind weiterhin die Anlagen Vorsorgeaufwand, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen wichtig.

Außerdem kann für Sie noch die Anlage KAP bei möglichen Kapitalerträgen (also aus dem Investment in Aktien oder anderen Anlageklassen) oder die Anlage V bei einem Verdienst aus der Vermietung, zum Beispiel einer Wohnung, wichtig sein. Unterhaltszahlungen an nahe Angehörige rechnen Sie in der Anlage Unterhalt ab.

Neben den Kosten, die Sie von der Steuer absetzen möchten (siehe oben), sollten Sie zudem noch den jährlichen Anpassungsbetrag angeben. Das ist die Summe, die beziffert, wie stark Ihre Rente gestiegen ist.

Den Anpassungsbetrag können Sie selbst errechnen. Einfacher bekommen Sie ihn jedoch heraus, wenn Sie die sogenannte "Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt" bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern. Das geht am schnellsten online.

In dieser Mitteilung finden Sie auch Infos für das Ausfüllen der Steuerklärung sowie weitere wichtige Rentendaten für das Finanzamt. Wenn Sie diese Mitteilung einmal angefordert haben, werden Ihnen die künftigen Schreiben automatisch zugesandt – zwischen Mitte Januar und Ende Februar.

Gut zu wissen

Viele der Daten müssen Sie inzwischen gar nicht mehr selbst in die Steuererklärung eintragen. Das Finanzamt kennt die meisten Angaben bereits, die elektronisch übermittelt wurden. Machen Sie Ihre Steuererklärung auf Papier, können Sie Zeilen, die mit einem kleinen "e" für "elektronisch" gekennzeichnet sind, einfach frei lassen. Geben Sie Ihre Erklärung mit Elster ab, sind die entsprechenden Felder schon vorausgefüllt. Sie sollten Sie dann lediglich noch überprüfen.

Warum sollte ich eine Steuererklärung abgeben?

Stellen Sie zu Rentenbeginn fest, dass Sie eine Steuererklärung einreichen müssen, sollten Sie das von sich aus auch tun. Ansonsten fordert Sie das Finanzamt möglicherweise erst nach Jahren dazu auf und es wird eine hohe Nachzahlung fällig.

Aber auch wenn Sie nichts nachzahlen müssen, sollten Sie der Aufforderung dringend nachkommen. Andernfalls schätzt das Finanzamt Ihre Einkommenssituation – und das muss nicht zu Ihren Gunsten ausgehen. Schlimmstenfalls drohen also auch dann hohe Nachzahlungen – oder sogar Strafgebühren. Mehr dazu, wann Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, lesen Sie hier.

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Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?

Lange Zeit galt der 31. Mai als Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung. Seit 2019 wurde diese Frist um zwei Monate verlängert, also auf Ende Juli. Für das Steuerjahr 2022 gilt im Nachgang der Corona-Pandemie noch ein späteres Abgabedatum: der 30. September 2023. Da dieser Termin auf einen Samstag fällt, bekommen Sie aber noch zwei Tage länger Zeit: bis zum 2. Oktober 2023. Welche Fristen gelten, wenn Sie sich von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein helfen lassen, lesen Sie hier.

Nachdem Ihre Steuererklärung vom Finanzamt bearbeitet wurde, erhalten Sie einen Steuerbescheid. In diesem finden Sie Informationen darüber, ob Sie Steuern nachzahlen müssen – oder Ihnen gar Steuern rückerstattet werden.

Sie sollten Ihren Steuerbescheid auf jeden Fall prüfen (lassen) und aufbewahren. Wenn Sie vermuten, dass etwas zu viel besteuert wurde, können Sie auch Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einlegen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • test.de: "Steuererklärung für Rentner: Weniger Steuern zahlen im Ruhestand"
  • Deutsche Rentenversicherung
  • Vereinigte Lohnsteuerhilfe
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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