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Last Minute: So machen Sie Ihre Steuererklärung in einer Stunde


Last Minute
So machen Sie Ihre Steuererklärung in einer Stunde


Aktualisiert am 01.10.2023Lesedauer: 5 Min.
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Eine junge Frau schaut ernst (Symbolbild): Auch wer spät dran ist, kann aus seiner Steuererklärung noch viel herausholen.Vergrößern des Bildes
Eine junge Frau schaut ernst (Symbolbild): Auch wer spät dran ist, kann aus seiner Steuererklärung noch viel herausholen. (Quelle: damircudic)

Der Abgabetermin naht, doch die Steuererklärung steht immer noch aus? Keine Sorge: Mit diesen Tipps gelingt Sie Ihnen selbst auf den allerletzten Drücker.

Es ist ein Mysterium: Egal, wie viel Zeit für eine Aufgabe bleibt, am Ende erledigen sie die meisten doch erst wieder kurz vor knapp. Bei der Steuererklärung ist das nicht anders – gilt sie vielen doch eher als lästige Pflicht denn als Gelegenheit, sich Geld vom Staat zurückzuholen.

So dürfte es auch in diesem Jahr wieder einige Steuerzahler geben, die die Frist bis zuletzt ausreizen. Da hilft es auch nicht, dass sie bis zum 2. Oktober verlängert wurde. Doch seien Sie unbesorgt: Mit unseren Tipps bringen Sie die Steuererklärung ganz schnell hinter sich.

Sie können dabei selbst entscheiden, worauf es Ihnen ankommt: Wollen Sie nur das Finanzamt zufriedenstellen und Verspätungszuschläge vermeiden, tragen Sie einfach das Nötigste ein. Legen Sie trotz aller Eile Wert auf eine möglichst hohe Steuererstattung, zeigt Ihnen unser Überblick, bei welchen Angaben Sie ein paar Minuten mehr investieren sollten.

Wichtig

Nicht jeder ist verpflichtet, eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Für wen die Abgabefrist gilt und wer seine Steuern freiwillig (und viel später) einreichen kann, lesen Sie hier.

Für besonders Eilige

Die Abgabefrist rückt immer näher und Ihnen geht es nur noch darum, Ihre Pflicht zu erfüllen? Dann konzentrieren Sie sich einfach auf die Formulare, die Sie unbedingt einreichen müssen, um keinen Säumniszuschlag zu zahlen. Dazu gehören:

  • Hauptvordruck
  • Formular zum Einkommen (Anlage N für Angestellte und Beamte, Anlage R für Rentner)
  • Für Eltern zusätzlich die Anlage Kind

So wahren Sie die Frist, haben aber gleichzeitig immer noch die Möglichkeit, weitere Ausgaben geltend zu machen. Denn bis zu einem Monat nach Erhalt des Steuerbescheids können Sie noch Formulare nachreichen. So lange läuft nämlich die Einspruchsfrist.

Aufs Tempo drücken können Sie zudem, wenn Sie bereits bei Elster registriert sind. Das ist das kostenlose Onlineportal der Finanzverwaltung. Dort können Sie Ihre Einkommensteuererklärung selbst am 2. Oktober um 23.59 Uhr noch fristgerecht einreichen. Gleiches gilt, wenn Sie dafür eine Steuersoftware nutzen, die mit dem Elsterportal verknüpft ist.

Und die Sache hat noch einen Vorteil: Die Steuererklärung ist schon vorausgefüllt. Dank der elektronischen Daten, die Arbeitgeber, Krankenkasse und Rentenversicherung dem Finanzamt übermitteln, reicht ein Klick, um die Angaben zu übernehmen.

Haben Sie im Vorjahr bereits Posten eingetragen, die sich nicht geändert haben, etwa Name, Anschrift und Kontoverbindung, ist diese Arbeit auch schon erledigt. So sind Sie mit Ihren Steuern locker in einer Stunde fertig.

Achtung

Sind Sie noch nicht bei Elster registriert, können Sie das Portal kurz vor Ende der Abgabefrist nur noch nutzen, wenn bei Ihrem Personalausweis die Onlinefunktion aktiviert ist. Andernfalls müssen Sie für die Registrierung auf Post vom Finanzamt warten. Doch das dauert in der Regel zwei Wochen.

Von den elektronischen Daten profitiert aber auch, wer seine Steuererklärung auf Papier einreicht. Felder, die Sie auslassen können, weil das Finanzamt Ihre Daten schon kennt, sind dunkelgrün markiert.

Sind Sie noch nicht bei Elster registriert und schaffen das auch nicht mehr rechtzeitig, geht das Ausfüllen also auch mit der Alternative recht schnell. Die Formulare können Sie hier herunterladen und bereits am PC befüllen. Sind Sie für den Postweg schon zu spät dran, können Sie Ihre Steuererklärung auf Papier selbst in den Hausbriefkasten Ihres Finanzamts werfen.

Für kostenbewusste Eilige

Wer seiner Steuererklärung zwar möglichst wenig Lebenszeit widmen will, aber trotzdem an einer hohen Rückzahlung interessiert ist, sollte einige Angaben zusätzlich machen. Das betrifft Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und haushaltsnahe Aufwendungen.

Werbungskosten

Hier gewährt Ihnen der Staat ohnehin eine Pauschale von 1.200 Euro. Einträge in der Steuererklärung lohnen sich also nur, wenn Sie sicher sind, diese Marke überschreiten zu können. Ist das der Fall, gilt: Jeder zusätzliche Euro senkt Ihre Steuerlast.

Haben Sie sich beispielsweise einen heimischen Arbeitsplatz mit Büromöbeln, neuem Laptop, Leselampe und Co. eingerichtet, dürften Sie die 1.200-Euro-Grenze knacken. Denn auch die Homeoffice-Pauschale von maximal 600 Euro im Jahr kommt Ihnen noch zugute.

Beachten Sie aber: Wenn Sie im Homeoffice gearbeitet haben, können Sie für den gleichen Tag nicht auch noch die Pendlerpauschale ansetzen.

Sonderausgaben

Auch für Sonderausgaben gibt es einen Pauschbetrag, der Ihnen automatisch gewährt wird. Dieser liegt allerdings nur bei 36 Euro für Singles und 72 Euro für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner. Es dürfte also für die allermeisten Steuerzahler kein Problem sein, höhere Kosten nachzuweisen.

Zu den Sonderausgaben zählen beispielsweise Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Haftpflichtversicherung. Außerdem Einzahlungen in einen Riester-Vertrag, Kirchensteuer, Unterhaltszahlungen sowie Berufsausbildungs- und Kinderbetreuungskosten. Lesen Sie hier, was noch alles dazu zählt.

Auch Aufwendungen für Spenden gehören zu den Sonderausgaben. Bei Beträgen unter 300 Euro reicht dem Finanzamt der Kontoauszug als Nachweis aus.

Außergewöhnliche Belastungen

Diesen Posten schenken sich die meisten Steuerzahler, weil sie davon ausgehen, die vergleichsweise hohen zumutbaren Beträge ohnehin nicht überschreiten zu können. Allerdings kann es sich durchaus lohnen, die Kosten für Brille, Zahnreinigung und Co. einzutragen.

Das gilt vor allem, wenn Sie außer den Kosten für Ihre Gesundheit noch weitere Ausgaben hatten, die als außergewöhnliche Belastung gelten. Wer Kinder hat, kann etwa auch alle Krankheitskosten für den Nachwuchs in der Steuererklärung angeben. Vorausgesetzt natürlich, Sie haben sie selbst getragen – und nicht die Krankenkasse.

Haushaltsnahe Aufwendungen

Schnell gemacht, aber oft vergessen: Beauftragen Sie jemanden, der zum Beispiel Ihre Wohnung putzt, die Wäsche bügelt, den Garten pflegt oder die Kinder betreut, gilt das als haushaltsnahe Dienstleistung und gehört in die Steuererklärung.

Selbst Mieter profitieren von diesem Posten, wenn ihr Vermieter Nebenkosten auf sie umlegt. Schauen Sie einfach in die Betriebskostenabrechnung: Hat man Sie an den Kosten für Hausmeister, Gärtner oder Winterdienst beteiligt, dürfen Sie die Beträge von der Steuer absetzen.

Für verhinderte Eilige

Wer es trotz aller Last-Minute-Tipps nicht schafft, seine Steuererklärung rechtzeitig abzugeben, hat noch eine Möglichkeit: Er kann das Finanzamt nett um eine Fristverlängerung bitten. Das geht telefonisch, schriftlich oder via Elster – und zwar vor Ablauf der eigentlichen Frist.

Allerdings benötigen Sie dafür einen triftigen Grund. Das kann beispielsweise ein längerer Krankenhausaufenthalt, ein Umzug oder ein Trauerfall in der Familie sein. Eine ausführliche Begründung samt Belegen ist dafür in der Regel nicht nötig.

Zusätzlich sollten Sie ein konkretes neues Datum angeben, bis zu dem Sie die Steuererklärung einreichen wollen. Realistisch ist etwa ein Monat später.

Für ganz Bequeme

Gewährt Ihnen das Finanzamt keinen Aufschub oder sind Sie zu dem Schluss gekommen, dass Sie sich Ihren Seelenfrieden etwas kosten lassen wollen, bleibt Ihnen noch der Weg zum Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Lesen Sie hier, was der kostet.

Denn wer einen Profi mit seinen Steuern betraut, hat noch mal sieben Monate länger Zeit – für die Erklärung 2022 bis zum 31. Juli 2024. Ob sich das allerdings auch finanziell für Sie lohnt, ist eine andere Frage.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (vlh.de)
  • Stiftung Warentest: "Frist kennen, pünktlich abgeben"
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