t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuellesWirtschaft

Corona-Regeln: Wie teuer wird die Testpflicht für die Firmen?


Neuer Beschluss
So teuer könnte die Corona-Testpflicht für Firmen werden

Von Mauritius Kloft

Aktualisiert am 14.04.2021Lesedauer: 5 Min.
Nachrichten
Wir sind t-online

Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.
Eine Schnellteststation (Symbolbild): Das Bundeskabinett hat eine Testpflicht für Unternehmen beschlossen.Vergrößern des Bildes
Eine Schnellteststation (Symbolbild): Das Bundeskabinett hat eine Testpflicht für Unternehmen beschlossen. (Quelle: Matthias Bein/dpa-Zentralbild/dpa-bilder)

Ab kommender Woche soll eine Testpflicht für Unternehmen gelten. Das Bundeskabinett billigte eine entsprechende Verordnung. Doch was heißt das genau? Und wie teuer sind die Tests für die Wirtschaft?

Lange wurde darum gestritten. Am Dienstag hat das Bundeskabinett eine Testpflicht für Unternehmen beschlossen. Für alle Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten, muss es einmal pro Woche ein Testangebot geben, für Beschäftigte in Berufen mit hohem Infektionsrisiko zweimal die Woche, wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Dienstag sagte.

Die Kosten dafür tragen die Arbeitgeber. Kontrollieren sollen die neue Testpflicht die zuständigen Arbeitsschutzbehörden der Länder – etwa auf Beschwerde von Arbeitnehmern hin. t-online erklärt, ob es überhaupt genügend Tests gibt – und was die Testpflicht die Wirtschaft kostet.

Was wurde genau beschlossen?

Das Bundeskabinett hat am Dienstag eine Testpflicht für Unternehmen beschlossen, genauer gesagt: eine entsprechende Verordnung zum Arbeitsschutz. "Diese Regel gilt für alle Beschäftigten, die nicht dauerhaft im Homeoffice arbeiten können", sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in Berlin.

Derjenige Teil der Wirtschaft, der offenbleiben solle, müsse nun zum Infektionsschutz einen verpflichtenden Beitrag leisten. Die Verordnung trete in der kommenden Woche in Kraft. Verlängert wird zudem bis Ende Juni das Gebot zum Homeoffice für geeignete Arbeit.

Möglich seien der Einsatz von Schnelltests, PCR-Tests und auch Selbsttests, sagte Heil. Unternehmen könnten auch mit Dienstleistern arbeiten – etwa mit der Apotheke um die Ecke. Vorgesehen ist, dass Betriebe ihren Beschäftigten einmal pro Woche ein Testangebot machen.

Zwei Tests pro Woche sollen Mitarbeitern zur Verfügung stehen, die besonders gefährdet sind. Das trifft auf Bereiche mit viel Kundenkontakt oder körpernahe Dienstleistungen zu. Auch Beschäftigte, die vom Arbeitgeber in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, müssen zwei Mal pro Woche ein Testangebot erhalten.

Eine Testpflicht für Arbeitnehmer gibt es nicht. Regierungssprecher Steffen Seibert rief die Beschäftigten jedoch dazu auf, die Testangebote auch zu nutzen.

Wie viele Unternehmen testen bereits?

Das lässt sich nicht genau beziffern. Nach Angaben des Ministeriums bieten inzwischen rund 70 Prozent der Unternehmen ihren Beschäftigten wöchentliche Testmöglichkeiten an, weitere Angebote kämen hinzu. Das belegten auch die Befragungen der Bundesregierung aus der vergangenen Woche. Mitte März waren es noch rund 35 Prozent.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) haben eigene Umfragen gestartet, mit anderen Ergebnissen. Laut ihnen würden schon 87 Prozent der Betriebe testen – oder in Kürze damit beginnen. In der Industrie liege die Quote gar bei 91 Prozent.

"Wir stärken Unternehmen, die bereits testen", sagte Arbeitsminister Heil dazu. Es sei nicht akzeptabel, wenn andere das nicht täten. Für viele Unternehmen ändert sich mit einer solchen Angebotspflicht aus Sicht des Wirtschaftsministeriums nicht viel.

Was sagt die Wirtschaft zur Testpflicht?

Die Unternehmen in Deutschland zeigten sich von der Corona-Testpflicht enttäuscht. "Die deutsche Wirtschaft unterstützt alle zielorientierten Bemühungen zu einer raschen Bekämpfung der Pandemie", sagte etwa Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger. "Wir haben allerdings erhebliche Zweifel, dass die Schnellgesetzgebung diese Woche eine Verbesserung für die Virusbekämpfung liefert."

Die Testpflicht sei "eine weitere Misstrauenserklärung gegenüber den Unternehmen und ihren Beschäftigten in diesem Land. Die Testpflicht führt nur zu einer weiteren Bürokratielast der ohnehin schon strauchelnden und notleidenden Betriebe in Deutschland", so Dulger vom BDA.

Auch weitere Wirtschaftsverbände sehen die Testpflicht kritisch. Handwerkspräsident Hans-Peter Wollseifer erklärte, die gesetzliche Verpflichtung sei "unangemessen" und ein "Vertrauensbruch gegenüber dem bereits unter Beweis gestellten großen Einsatz der Betriebe bei der Infektionseindämmung".

Der deutsche Mittelstand will gegen die Testpflicht sogar klagen. "Dagegen muss und wird der Mittelstand sich wehren. Wir bereiten als Verband gerade die dafür erforderlichen rechtlichen Schritte vor", sagte Markus Jerger, Bundesgeschäftsführer des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW) den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Die Testpflicht für Unternehmen ist ein Lehrstück für Politikversagen."

Gibt es genügend Tests?

Ja – zumindest, wenn man die Testhersteller fragt. "Es gibt genügend Corona-Testangebote. Einen Engpass sehen wir auf keinen Fall", sagt Gabriele Köhne vom Verband der Diagnostica-Industrie, in dem führende Hersteller von Corona-Tests zusammengeschlossen sind, im Gespräch mit t-online.

"Die Diagnostika-Unternehmen haben ihre Produktion drastisch gesteigert. Wir gehen davon aus, dass jeder, der sich um einen Corona-Test bemüht, diesen auch erhält." Das gelte sowohl für Privatkunden als auch für Unternehmen.

Das sieht die Wirtschaft anders. Aus Sicht des Deutschen Mittelstands-Bundes ist eine unzureichende Verfügbarkeit von zertifizierten Tests ein Problem.

Auch die Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie (VDA), Hildegard Müller, sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Statt bürokratischer Auflagen braucht es jetzt dringend Hilfe bei der Beschaffung von ausreichend Tests, die gerade für kleine und mittlere Unternehmen schwierig ist." Arbeitsminister Heil beschwichtigte, Tests stünden in ausreichender Zahl zur Verfügung.

Was kostet die Firmen die Testpflicht?

Wie teuer die Tests für die Unternehmen sind, lässt sich nicht genau beziffern. Die Bundesregierung rechnet mit Kosten pro Beschäftigtem von 130 Euro bis Ende Juni. Bei bis zu rund 19 Millionen Beschäftigten, die Schätzungen zufolge derzeit teilweise oder voll in Präsenz arbeiten, würde sich so ein Kostenaufwand von bis zu rund 2,5 Milliarden Euro ergeben – unter der Annahme, dass sich alle Beschäftigten auch testen lassen.

Die großen Wirtschaftsverbände rechnen derweil mit deutlich höheren Kosten. In einem vergangene Woche veröffentlichten Sachstandsbericht rechnen BDA, BDI, DIHK und ZDH vor: Bei einem freiwilligen zweimaligen Testangebot mit Selbsttests für alle in Präsenz Beschäftigten fielen Zusatzkosten in Höhe von bis zu 340 Millionen Euro pro Woche an. Dabei gehen die Verbände von bis zu 37,8 Millionen wöchentlichen Tests aus.

Loading...
Loading...
Loading...

Bei professionellen Antigen-Schnelltests lägen die Zusatzkosten bei bis zu 756 Millionen Euro pro Woche, heißt es. Dazu kämen noch Arbeits- und Lohnnebenkosten, so dass man schnell bei einer Summe von bis zu 1,13 Milliarden Euro pro Woche sei. Daraus würden sich folglich Kosten von weit mehr als zehn Milliarden Euro bis Ende Juni ergeben.

Testkosten können womöglich geltend gemacht werden

Diese Rechnungen stellen jedoch nur Schätzungen dar. Denn verpflichtend ist für Unternehmen ohnehin nur ein einmaliges Testangebot pro Woche – nur unter bestimmten Bedingungen zwei Mal pro Woche (siehe oben). Unklar ist auch, wie viele Beschäftigte tatsächlich in Präsenz arbeiten, ob sie sich testen lassen – und wie hoch die Kosten für die Tests sind und künftig sein werden.

Gabriele Köhne vom Verband der Diagnostica-Industrie geht jedenfalls davon aus, dass die Preise durch die Testpflicht nicht anziehen. "Wir erwarten, dass die Preise nicht ansteigen werden. Genaueres lässt sich aber noch nicht sagen."

Kosten für Schnell- und Selbsttests könnten über die Überbrückungshilfe III geltend gemacht werden, erklärt derweil das Bundeswirtschaftsministerium. Das gelte allerdings nur für antragsberechtigte Firmen, die einen coronabedingten Umsatzeinbruch nachweisen könnten.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Gespräch mit Gabriele Köhne
  • Statement BDA
  • Sachstandsbericht BDA, BDI, DIHK, ZDH
  • Mit Material der Nachrichtenagenturen AFP und dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website