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Landgericht Leipzig: Strafzinsen für zulässig erklärt


Landgericht-Entscheidung
Darum ist das Strafzinsen-Urteil so wichtig für Sparer


Aktualisiert am 08.07.2021Lesedauer: 4 Min.
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Logo der Sparkasse (Symbolbild): Das Landgericht Leipzig hat ein wichtiges Urteil gefällt.Vergrößern des Bildes
Logo der Sparkasse (Symbolbild): Das Landgericht Leipzig hat ein wichtiges Urteil gefällt. (Quelle: Michael Gstettenbauer/imago-images-bilder)

Sind Negativzinsen für neue Bankkunden zulässig? Das Landgericht Leipzig hat in dieser Frage am Donnerstag ein wichtiges Urteil gefällt – mit Signalwirkung für zahlreiche Banken und deren Kunden.

Immer mehr Banken erheben Strafzinsen auf Giro- und Sparkonten, häufig "Verwahrentgelte" genannt. Doch ist das rechtens? Mit dieser Frage hat sich nun nach langer Zeit erneut ein Gericht beschäftigt.

Das Landgericht Leipzig beschäftigte sich mit einer Klage der sächsischen Verbraucherzentrale gegen die Sparkasse Vogtland. Das Urteil in der Kurzversion: Ja, Strafzinsen sind zulässig. Warum genau und was Sie als Sparer jetzt sonst noch wissen sollten, erklären wir Ihnen im Folgenden.

Was hat das Gericht entschieden?

Das Landgericht Leipzig hat entschieden, dass die Negativzinsen, die die Sparkasse Vogtland auf Girokonten für Neukunden und bestimmte Bestandskunden erhoben hat, zulässig sind. Es wies damit die Klage der Verbraucherzentrale Sachsen weitestgehend ab. Einzig für ein Kontomodell für Schüler und Studenten, das mit kompletter Gebührenfreiheit beworben werde, dürfe kein Verwahrentgelt erhoben werden.

Im Detail ging es um frühere Pläne der Sparkasse Vogtland, ab dem 1. Februar 2020 auf alle neuen Privatgirokonten ab einer Einlage von 5.000 Euro ein sogenanntes Verwahrentgelt von minus 0,7 Prozent zu erheben. Ein prozentuales Verwahrentgelt ist dabei lediglich ein netterer Begriff für Strafzinsen.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen verstößt die Erhebung von Negativzinsen gegen rechtliche Regelungen und ist deshalb unzulässig. Daher klagten die Verbraucherschützer dagegen.

Sparkasse wehrte sich gegen Vorwürfe

Die Sparkasse wies die Vorwürfe der Verbraucherschützer stets zurück. Das Geldhaus selbst hatte noch im Februar 2020 nach nur zwei Wochen auf ein Verwahrentgelt für Neukonten im Privatkundenbereich – mit Ausnahme von Sparkonten – verzichtet.

Die Klagen der Verbraucherzentrale seien "falsch, denn sie ignorieren das gesamtgesellschaftliche Negativzinsumfeld, das die Geldhäuser zum Handeln zwingt", erklärte ein Sprecher der Sparkasse noch im April.

Zudem habe sich die Sparkasse vor hohen Einlagenzuflüssen von anderen Banken schützen wollen. Das heißt: Die Bank wollte verhindern, dass Sparer ihr Geld auf dem Konto parken, und so die Kosten für die Bank in die Höhe treiben.

Warum erheben Banken Strafzinsen?

Wegen der aktuellen Zinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) – und der wirtschaftlichen Situation der Geldhäuser. Geschäftsbanken müssen zurzeit 0,5 Prozent Zinsen zahlen, wenn sie überschüssige Gelder bei der EZB parken. Die Kosten geben immer mehr Geldhäuser weiter und berechnen Privatkunden Negativzinsen meist von 0,5 Prozent.

Mit Stand vom 6. Juli 2021 erheben laut dem Vergleichsportal Verivox 367 Banken und Sparkassen in Deutschland Negativzinsen. Bei mindestens 117 Banken gilt ein Freibetrag pro Kunde von 50.000 Euro – oder weniger.

"Der Trend zu Negativzinsen ist ungebrochen und hat sich in den letzten Wochen und Monaten sogar noch einmal verschärft. Seit Jahresbeginn hat sich die Zahl der Banken mit Negativzinsen mehr als verdoppelt", sagt Oliver Maier, Geschäftsführer von Verivox Finanzvergleich.

"Aktuell kommen nahezu täglich weitere Geldhäuser hinzu. Während lange Zeit ausschließlich hohe Sparsummen von 100.000 Euro und mehr mit Negativzinsen belastet wurden, sind inzwischen immer öfter auch Sparer mit kleinen und mittleren Guthaben betroffen", so Maier.

Zuletzt hatte etwa die Direktbank ING angekündigt, den Freibetrag von 100.000 Euro auf 50.000 Euro pro Konto zu halbieren. Andere große Institute wie die Commerzbank und die Postbank haben ähnliche Schritte angekündigt oder bereits vollzogen. Immer öfter sind auch Bestandskunden von den Strafzinsen betroffen.

Warum ist das Urteil wegweisend?

Weil es bislang kaum Rechtsprechungen zum Komplex der Strafzinsen gibt. Die erste gerichtliche Auseinandersetzung zu Negativzinsen nach deutschem Recht liegt dabei schon eine Weile zurück.

Im Januar 2018 urteilte das Landgericht Tübingen, dass die Volksbank Reutlingen bei bestehenden Geldanlageverträgen nicht nachträglich einseitig einen Negativzins einführen dürfe. Das Gericht deutete zugleich an, dass es Negativzinsen für Privatanleger nicht grundsätzlich für unzulässig hält, etwa bei Neuverträgen.

Verbraucherschützer wollen Berufung einlegen

Auch das Landgericht Leipzig urteilte nun in eine ähnliche Richtung. Dabei gilt: Die jetzige Rechtsprechung ist noch nicht final. Die Verbraucherzentrale Sachsen kündigte noch am Donnerstag an, Berufung gegen das Urteil einzulegen – am Oberlandesgericht Dresden.

"Wir treten auch in der nächsten Instanz für die Rechte der Verbraucher ein, um rechtswidrige Negativzinsen zu verhindern", sagte Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen, laut einer Mitteilung.

Doch selbst danach gibt es eine weitere Instanz, den Bundesgerichtshof (BGH). Ein höchstrichterliches Urteil dürfte also noch Jahre andauern. Eine Signalwirkung jedoch dürfte dabei das Urteil schon jetzt haben. Viele Bankmanager dürften nach der Entscheidung zunächst aufgeatmet haben, denn das Gericht entschied in ihrem Sinne. Möglicherweise sehen sich nun auch weitere Banken in ihrem Vorhaben bestärkt, Strafzinsen für ihre Kunden einzuführen.

Sparkassen-Dachverband begrüßt Urteil

Auch vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV), also der Dachverband der Sparkassen, hieß es auf Anfrage von t-online: "Natürlich fühlen wir uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt." Der Aufwand für die Verwahrung des Geldes, der immer besteht, und die Gebühren für die Kontoführung seien zwei unterschiedliche Dinge, so ein Sprecher.

Trotzdem bleibt die Lage in deutschen Geldhäusern wohl angespannt, auch weil eine Entscheidung vom BGH noch aussteht, wie auch der DSGV-Sprecher sagte. "Es macht keinem Vorstand eines Kreditinstitutes Freude, Verwahrentgelte für bestimmte Einlagenhöhen zu nehmen", so der Sprecher.

"Aber ein dauerhaftes Wirtschaften gegen die Marktbedingungen ist irgendwann nicht mehr möglich." Dass die EZB die Zinsen in näherer Zukunft anhebt, gilt dabei als ausgeschlossen.

Welche Alternativen zu Sparbuch und Sparkonto gibt es?

Inwieweit das Urteil den Trend zum Strafzins bei den Banken beschleunigt, lässt sich zwar noch nicht sagen. Klar ist aber: Absehbar wird die EZB den Leitzins, der maßgeblich ist für die Zinsen bei Ihrer Bank, kaum anheben.

Sparer sollten sich deshalb nach Alternativen umschauen, um ihrem Geld auf dem Sparkonteo nicht beim Schrumpfen zuzuschauen. Eine sehr beliebte Möglichkeit, die auch Verbraucherschützer und Anlageexperten immer wieder empfehlen, sind dabei sogenannten Indexfonds, auch ETFs genannt.

Dabei handelt es sich um einen speziellen Fonds, der die Kursentwicklung eines Aktienindex wie etwa den Dax, den Dow Jones oder den breit streuenden amerikanischen Index S&P eins zu eins bei sehr geringen Gebühren abbildet. Alles, was Sie zu ETFs wissen sollte, finden Sie hier auf unserer Übersichtsseite.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Verbraucherzentrale Sachsen
  • Auswertung von Verivox, Statement von Oliver Maier
  • Statement von DSGV-Sprecher
  • Mit Material der Nachrichtenagenturen AFP und dpa
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