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Xevudy und Kineret: EU-Behörde gibt grünes Licht für zwei Covid-19-Medikamente


Xevudy und Kineret
EU-Behörde gibt grünes Licht für zwei Covid-19-Medikamente

Von dpa
16.12.2021Lesedauer: 1 Min.
Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA hat den Weg freigemacht für zwei Weitere Medikamente gegen Covid-19.Vergrößern des BildesDie Europäische Arzneimittelbehörde EMA hat den Weg freigemacht für zwei Weitere Medikamente gegen Covid-19. In den kommenden Monaten sollen weitere folgen. (Quelle: Peter Dejong/AP/dpa./dpa)
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Amsterdam (dpa) - Die EU-Arzneimittelbehörde EMA hat den Weg für die Zulassung von zwei weiteren Medikamenten zur Behandlung von Covid-19 freigemacht. Mit Xevudy und Kineret könnten Patienten gut behandelt werden,teilte die EMA mit.

Die EU-Kommission muss der Zulassung noch zustimmen. Das aber gilt als Formsache. Mit diesen beiden Präparaten sind dann insgesamt fünf Medikamente zur Behandlung von Covid-19-Patienten in der EU zugelassen.

Xevudy könnte auch gegen Omikron wirken

Xevudy (sotrovimab) der Hersteller GlaxoSmithKline und Vir Biotechnology ist ein monoklonaler Antikörper. Es kann nach Ansicht der Experten bei Patienten ab 12 Jahren eine Verschlechterung des Zustandes verhindern.

Laborstudien deuteten darauf hin, dass Xevudy auch gegen die Omikron-Variante wirksam ist. Die EMA-Experten hatten sich zuvor bereits positiv über das Mittel ausgesprochen, so dass es bereits in einigen EU-Mitgliedsstaaten verschrieben wird.

Kineret reduziert Entzündungen

Das Präparat Kineret könne Patienten mit Lungenentzündung gegeben werden, die Sauerstoff benötigten. Es ist in der EU bereits als Mittel gegen andere Entzündungen zugelassen. Das Mittel des schwedischen Herstellers Orphan Biovitrum AB kann nachAngaben der EMAauch bei Covid-19-Patienten Entzündungen reduzieren und schwere Schäden an Atemwegen verhindern.

Die EU-Kommissarin für Gesundheit, Stella Kyriakides, begrüßte die Empfehlung der EMA. Damit stehe nun eine breitere Palette von Medikamenten zur Verfügung. In den nächsten Monaten würden weitere folgen.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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