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Große Koalition will Senkung des Rentenbeitrags verhindern


Gesetzentwurf der Koalition
Rentenbeitrag soll nicht wie vorgeschrieben sinken

Von afp, dpa-afx, t-online
19.12.2013Lesedauer: 2 Min.
Die Rentenkassen sind prall gefüllt. Weil Wahlversprechen viel Geld kosten, sollen die Beitragszahler aber nicht entlastet werdenVergrößern des BildesDie Rentenkassen sind prall gefüllt. Weil Wahlversprechen viel Geld kosten, sollen die Beitragszahler aber nicht entlastet werden (Quelle: dpa-bilder)
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Trotz gut gefüllter Kassen soll der Rentenbeitrag im kommenden Jahr nicht sinken. Die Große Koalition brachte am Donnerstag ein Gesetz auf den Weg, das die eigentlich vorgeschriebene Entlastung der Beitragszahler verhindert. Das sorgt für Kritik, die Arbeitgeberseite spricht von Verfassungsbruch.

Damit liegt der Beitragssatz, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen und Selbstständige voll zahlen müssen, weiterhin bei 18,9 Prozent des Einkommens. Mit den zusätzlichen Einnahmen will die Große Koalition zusätzliche Rentenleistungen finanzieren. Die Opposition kritisierte die Rentenpolitik von Schwarz-Rot als konzeptionslos.

"Verfassungswidriges Gesetzesvorhaben"?

Zudem gab es Gegenwind für das Vorgehen der Regierungskoalition: Das Gesetz wird voraussichtlich erst im Februar beschlossen, soll aber nach dem Willen von Schwarz-Rot bereits zum 1. Januar gelten. Dies wollen Union und SPD dadurch erreichen, dass die Neuregelung an diesem Freitag - also lange vor der Verabschiedung des Gesetzes - im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. "Wir halten ein ordnungsgemäßes Verfahren ein", beteuerte der CDU-Abgeordnete Karl Schiewerling (CDU) in der Debatte.

Dies bezweifelten nicht nur Linke und Grüne, sondern auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA): "Die große Koalition läuft Gefahr, (...) mit einem verfassungswidrigen Gesetzesvorhaben in die 18. Legislaturperiode zu starten", heißt es in einer BDA-Stellungnahme. Zuerst daraus zitiert hatte die "Frankfurter Rundschau".

Rentenbeitrag müsste eigentlich auf 18,3 Prozent sinken

Wegen der prall gefüllten Rentenkasse hätte der Beitrag nach bisheriger Gesetzeslage eigentlich auf 18,3 Prozent gesenkt werden müssen. Dies liegt daran, dass die so genannte Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung das anderthalbfache einer Monatsausgabe nicht überschreiten darf.

Zu den geplanten Leistungsausweitungen gehören die Mütterrente, die abschlagsfreie Rente ab 63 nach 45 Beitragsjahren sowie eine verbesserte Erwerbsminderungsrente. Die Linken-Abgeordnete Sabine Zimmermann sagte in der Debatte, hinter diesem "Sammelsurium von Maßnahmen" sei kein Konzept zu erkennen. Die Mütterrente, die für vor 1992 geborene Kinder gezahlt wird, müsse vielmehr aus Steuermitteln bezahlt werden. Und die abschlagsfreie Rente ab 63 sei eine "Mogelpackung", da die meisten Rentner die 45 erforderlichen Beitragsjahre nicht erreichen könnten.

"Sie plündern die Rentenkassen"

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Kerstin Andreae, warf der Großen Koalition "Etikettenschwindel" in der Rentenpolitik vor. "Sie plündern die Rentenkassen", sagte die Wirtschaftsexpertin, und fügte hinzu: "Sie können mit unserem entschiedenen Widerstand rechnen." Auch der sächsische Wirtschaftsminister Sven Morlok (FDP) sagte als Ländervertreter im Bundestag, der Verzicht auf die Beitragssenkung belaste Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Neuregelung sei ein "Schlag ins Gesicht der Leistungsträger", kritisierte er.

Der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer räumte unterdessen ein, dass für die Finanzierung der Mütterrente in Zukunft auch Steuergelder benötigt würden. "Langfristig müssen wir für diesen Zweck mehr Steuermittel zuführen", sagte er im ARD-Morgenmagazin. Er rechtfertigte die Maßnahme aber grundsätzlich. Es sei eine "große Ungerechtigkeit", dass die Leistung der Kindererziehung bei der Rente nicht berücksichtigt werde. Dies werde nunmehr beseitigt.

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