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Steuern, Löhne, Kfz: Das ändert sich für Verbraucher im November


Steuerklasse, Reisen, Löhne
Das ändert sich im November für Verbraucher

  • Christine Holthoff
Von Christine Holthoff

Aktualisiert am 01.11.2021Lesedauer: 4 Min.
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Skyline von Manhattan (Symbolbild): Ab dem 8. November können Ausländer wieder in die USA einreisen.Vergrößern des Bildes
Skyline von Manhattan (Symbolbild): Ab dem 8. November können Ausländer wieder in die USA einreisen. (Quelle: YAY Images/imago-images-bilder)

Je weiter sich das Jahr dem Ende entgegenneigt, desto mehr Fristen stehen an: Autofahrer, Alleinerziehende und viele Steuerzahler sollten im neuen Monat aktiv werden. Wir zeigen Ihnen, was Sie sonst noch wissen sollten.

Corona wird immer mehr zu einer Pandemie der Ungeimpften. Im November dürften das einige von ihnen im Geldbeutel spüren, andere bei der beschränkten Wahl des Urlaubsziels.

In einer Branche freuen sich die Beschäftigten hingegen über mehr Geld. Und wer bestimmte Fristen nicht verpasst, kann selbst dafür sorgen, finanziell bald besser dazustehen. Wir geben Ihnen einen Überblick, was im November ansteht.

Kein Geld mehr in Quarantäne

Ungeimpfte müssen sich auf Lohneinbußen einstellen: Spätestens ab 1. November soll es für die meisten Nicht-Geimpften keine Entschädigung mehr geben, wenn sie wegen angeordneter Corona-Quarantäne Verdienstausfälle erleiden. Das haben die Gesundheitsminister von Bund und Ländern vereinbart. Die Entscheidung betrifft alle, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich auch impfen lassen können.

Wer hingegen mit einem ärztlichen Attest bestätigt, dass eine Impfung für ihn oder sie aus medizinischen Gründen nicht infrage kommt, erhält weiterhin Lohnersatz vom Staat. Unabhängig davon gibt es für alle Beschäftigten eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, wenn man sich mit dem Coronavirus infiziert und deswegen krankgeschrieben ist.

Corona-Arbeitsschutzverordnung läuft aus

Bis einschließlich 24. November gilt noch die aktuelle Corona-Arbeitsschutzverordnung. Sie regelt unter anderem, dass Arbeitgeber ihren Angestellten zwei Schnell- oder Selbsttests pro Woche anbieten und Mitarbeiter von der Arbeit freistellen müssen, wenn sie sich außerhalb des Betriebs impfen lassen möchten.

Die Verordnung wurde während der Pandemie mehrmals verlängert und angepasst. Da die Impfquote noch nicht so hoch ist wie angestrebt, dürfte das auch diesmal nötig werden.

Bestimmte Fernreisen wieder möglich

Viele beliebte Reiseländer haben sich in der Pandemie abgeschottet. Nun öffnen einige von ihnen auch für Touristen wieder. So können Ausländer mit einer Corona-Impfung ab dem 8. November wieder in die USA reisen. Das gilt sowohl für internationale Flugreisen als auch für Reisen auf dem Landweg.

Ebenfalls wieder möglich werden ab 1. November Reisen nach Thailand. Vollständig Geimpfte aus Deutschland dürfen dann wieder quarantänefrei dort Urlaub machen – allerdings zunächst testweise bis zum 31. Dezember. Die genauen Regeln werden derzeit noch erarbeitet.

Wer noch ein Stück weiter in den Süden reisen möchte, kann das ebenfalls ab dem 1. November tun: Der australische Bundesstaat New South Wales mit der Millionenmetropole Sydney öffnet wieder seine internationalen Grenzen. Damit entfällt für vollständig geimpfte Reisende die 14-tägige Hotelquarantäne. Nötig ist dann nur noch ein Impfpass und ein negativer PCR-Test.

Entschädigung für Pauschalurlauber

Urlauberinnen und Urlauber haben ab 1. November mehr Sicherheit, falls ihr Reiseveranstalter insolvent geht und Reisen abgesagt werden. Denn ab dann steht ein Sicherungsfonds bereit, der bis Ende Oktober 2027 von den Anbietern mit rund 750 Millionen Euro gefüllt wird.

Sollte in dem Fonds nicht genügend Geld vorhanden sein, garantiert der Staat einzuspringen. Abgesichert sind bei einer Insolvenz des Veranstalters alle Zahlungen auf den Reisepreis, die Unterkunft und die Rückreise.

Kfz-Versicherung wechseln

Das Rennen um die günstigsten Preise geht los: Wer meint, zu viel für seine Kfz-Versicherung zu zahlen, sollte jetzt Leistungen und Preise vergleichen. Denn die Kündigungsfrist für die bisherige Versicherung endet am 30. November.

Ein Wechsel dürfte sich lohnen: Laut dem Vergleichsportal Verivox sind die Preise für neue Kfz-Verträge zum Teil deutlich günstiger als vor einem Jahr – im mittleren Preissegment je nach Versicherungsart um 3 bis 4 Prozent, im unteren Segment 7 bis 8 Prozent. Dem Konkurrenten Check24 zufolge liegt der durchschnittliche Kfz-Haftpflichtbeitrag aktuell bei 279 Euro. Das wären demnach 2,4 Prozent weniger als vor einem Jahr und 14 Prozent weniger als im Juli.

Letzte Chance für die Steuererklärung

Wer dazu verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben und das selbst erledigt, sollte sehr schnell sein: Die Abgabefrist endet am 1. November. In Bundesländern, in denen dieser Tag ein Feiertag ist, bleibt nur unwesentlich mehr Zeit: bis zum 2. November. Lesen Sie hier, wie Sie Ihre Steuern in nur einer Stunde erklären.

Schaffen Sie es nicht mehr innerhalb der Frist, können Sie den Verspätungszuschlag umgehen, indem Sie einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater beauftragen. Dann verschiebt sich der Abgabetermin auf den 31. Mai 2022. Wann sich professionelle Hilfe für Sie lohnt, können Sie hier nachlesen.

Steuerklasse wechseln

Apropos Steuern: Wer alleinerziehend ist, sollte sich den 30. November dick im Kalender anstreichen. Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie sich noch rückwirkend für das gesamte Jahr 2021 den Freibetrag von 4.008 Euro sichern, wenn Sie in die Steuerklasse II wechseln. Für jedes weitere Kind im Haushalt erhöht sich der Betrag um 240 Euro.

Sollten Sie den Wechsel bis zum Stichtag verpassen, ist aber noch nichts verloren. Sie können alternativ in der Steuererklärung 2021, die im Jahr 2022 fällig wird, angeben, dass Sie alleinerziehend sind. Dann profitieren Sie nachträglich vom Entlastungsbetrag.

Höhere Löhne in der Baubranche

Gute Nachrichten für die rund 890.000 Beschäftigten in der Baubranche: Nach langen Verhandlungen haben sich die Tarifparteien darauf geeinigt, dass die Löhne auf Deutschlands Baustellen steigen sollen.

Und zwar in drei Stufen: Zum 1. November gibt es 3 Prozent mehr Lohn im Osten und 2 Prozent mehr im Westen. Die weiteren Erhöhungen folgen zum 1. April 2022 und 1. April 2023.

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