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So sollen Deutschlands Gaskunden entlastet werden – Vorschläge von Experten


Vorschläge der Experten
So sollen Deutschlands Gaskunden entlastet werden

Von Frederike Holewik

Aktualisiert am 31.10.2022Lesedauer: 4 Min.
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Der Abschlussbericht der Experten: Zahlreiche Maßnahmen sollen gegen hohe Gaspreise helfen. (Quelle: IMAGO/Emmanuele Contini)

Entlastungen im Dezember, Preisbremse ab März, Besteuerung bei hohem Einkommen: t-online erklärt die Vorschläge der Gaskommission.

Buntes Laub, Sonnenschein und warme Tage – mit dem goldenen Herbst ist der Winter gedanklich in weite Ferne gerückt. Doch die Sorge vor einer Gasmangellage ist damit nicht behoben. Die Expertenkommission Gas und Wärme hat nun ihren Abschlussbericht vorgelegt. Dieser enthält konkrete Vorschläge zur Entlastung von Bürgern und Unternehmen in den kommenden Monaten.

Der finanzielle Rahmen ist bereits klar: Die Regierung hat zur Dämpfung der Energiepreise bis zu 200 Milliarden Euro bereitgestellt. Nun gilt es jedoch zu entscheiden, wie genau das Geld eingesetzt werden soll.

t-online erklärt, ab wann mit ersten Entlastungen zu rechnen ist, wie diese sich zusammensetzen und welche Einschränkungen die Kommission vorgeschlagen hat.

Wann kommen die ersten Entlastungen?

In ihrem Zwischenbericht hatte die Kommission, bestehend aus Wirtschafts-, Wissenschafts- und Verbandsvertretern, bereits angesichts der rasant gestiegenen Gaspreise vorgeschlagen, dass Haushalte und Gewerbe im Dezember eine Abschlagszahlung vom Staat erhalten sollen.

Dazu soll ein Zwölftel des Jahresabschlags, den die Kunden an ihren Energieanbieter zahlen, erstattet werden. Der Anteil soll sich aus der Jahresverbrauchsprognose von September 2022 durch die Versorger berechnen. Zusätzlich sollen aber auch die erhöhten Preise im Oktober und November mit einbezogen werden.

Kunden, die ihre Abschläge für den Dezember bereits per Kontoeinzug gezahlt haben, sollen das Geld beim nächsten Einzug erstattet bekommen. Vermieter, die die Abschläge bereits erhöht haben, sollen verpflichtet werden, diese entsprechend der Preisbremse anzupassen.

Wie soll die Gaspreisbremse funktionieren?

Die viel diskutierte Gaspreisbremse soll erst im neuen Jahr greifen. Vor allem bei Privathaushalten sei es technisch nicht früher möglich, hieß es seitens der Kommission. Daher schlagen sie folgenden Mechanismus vor:

Für Privathaushalte soll die Deckelung ab März für den Gasverbrauch in Höhe von 80 Prozent ihres Verbrauchs in 2021 gelten. Für diesen Anteil soll der Preis pro Kilowattstunde (kWh) 12 Cent betragen. Die verbleibenden 20 Prozent sollen nicht mit Preisdeckel versehen werden.

Für Industrie-Gaskunden soll es ab Januar 16 Monate lang für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs einen festen und damit gedeckelten Preis von 7 Cent pro Kilowattstunde geben.

Welche Einschränkungen soll es geben?

Die Gaskommission hat eine Steuerpflicht für Hilfen und eine Belohnung für das Sparen des Brennstoffs vorgeschlagen. Ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 72.000 Euro sollte die Unterstützung versteuert werden. Mehr dazu lesen Sie hier.

Die Hilfen für die rund 25.000 Industrie-Unternehmen will die Kommission ebenfalls an Bedingungen knüpfen: Unterstützung sollen nur solche Firmen bekommen, die ihre Standorte in Deutschland und mindestens 90 Prozent der Arbeitsplätze bis ein Jahr nach Ende der Zahlungen erhalten. Jede Firma soll selbst entscheiden, ob sie Hilfen in Anspruch nimmt.

Der Kommission zufolge hat das Wirtschaftsministerium inzwischen geklärt, dass die EU-Kommission diese Beihilfen mit Blick auf das Wettbewerbsrecht genehmigen werde. Daher könnte hier die Unterstützung über das verbilligte Gas-Kontingent ab Januar greifen.

Offen ließ die Kommission, ob Firmen bei staatlicher Unterstützung weiter Dividenden- und Boni-Zahlungen leisten dürfen. Grünen-Vizefraktionschef Andreas Audretsch hatte zuvor für ein Verbot plädiert.

Welche Maßnahmen soll es außerdem geben?

Die Kommission hat neben den finanziellen Entlastungen noch weitere Maßnahmen vorgeschlagen. So empfehlen die Experten ein halbes Jahr Kündigungsschutz für Mieter, die ihre Energierechnungen wegen steigender Preise nicht bezahlen können.

"Betroffene Mieterhaushalte sollen Unterstützung durch die Schuldnerberatung erhalten. Mithilfe des Hilfsfonds werden Energiesperren vermieden", heißt es im Papier. Diese Hilfe soll so lange erhalten bleiben, bis das von der Bundesregierung geplante Wohngeld Plus ausgezahlt werden kann.

Vermieterinnen und Vermieter wiederum sollen nach den Vorstellungen der Kommission eine zinslose Liquiditätshilfe bekommen, wenn sie für die Zahlungen ihrer Mieter in Vorleistung gehen. Das Geld soll aus einem für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024 geplanten Sofort-Hilfsfonds kommen.

Mit dessen Mitteln sollen auch Haushalte mit unteren und mittleren Einkommen unterstützt werden, die die wachsenden Kosten nicht selbst tragen können. Relevant sollen hier das Einkommen und die Höhe der Energiekosten sein – wie genau die Hilfe ausgestaltet werden könnte, lässt die Kommission dabei allerdings offen. Für soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Pflegeheime soll es einen eigenen Hilfsfonds geben.

Zudem soll es für bedürftige Haushalte einen Härtefallfonds geben. Dieser soll "unabhängig von der Art des Energieträgers" eingerichtet werden, was heißt, dass auch Besitzer von Öl- und Pellet-Heizungen unterstützt werden könnten.

Für Unternehmen soll es nach Vorstellung der Kommission ein Härtefallprogramm geben, bestehend aus einem Kredit- und Zuschussteil. "Das Programm sollte in Anlehnung an die Kreditprogramme aus der Corona-Pandemie konzipiert werden", heißt es im Bericht.

Darüber hinaus betont der Bericht die Notwendigkeit, weiter Energie zu sparen, um das Einsparziel von 20 Prozent zu erreichen oder zu übertreffen.

Wie geht es nun weiter?

Die Bundesregierung wird nach Angaben von Kanzler Olaf Scholz noch in dieser Woche Eckpunkte zur Entlastung von Bürgern und Unternehmen in der Energiekrise vorlegen. Aus dem Wirtschaftsministerium hieß es, dass das Bundeskabinett am Mittwoch über die Soforthilfen im Dezember entscheiden werde.

Wann über die weitergehenden Vorschläge der Gaspreiskommission abschließend entschieden werde, steht noch nicht fest. Derzeit wird eine Entscheidung noch im November erwartet. Es gilt als sehr wahrscheinlich, dass die Regierung dem Bericht der Expertenkommission dabei in großen Teilen folgen wird.

Besonders aus der SPD, aber auch aus den Bundesländern kommt unterdessen die Forderung, Hilfen auch für Januar und Februar bereitzustellen. Die Kommission griff dies nicht auf, verwies aber auf den Härtefonds.

Verwendete Quellen
  • Abschlussbericht der Expertenkommission
  • Mit Material der Nachrichtenagenturen Reuters und dpa
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