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Corona-Impfschäden: Tausende Menschen wollen klagen


Folgen der Pandemie
Tausende Menschen wollen wegen Corona-Impfschäden klagen

Von dpa
Aktualisiert am 11.04.2023Lesedauer: 2 Min.
Eine medizinische Fachkraft impft eine Patientin: In Deutschland haben 64,9 Millionen Menschen mindestens eine Impfdosis erhalten.Vergrößern des BildesCorona-Impfung (Symbolbild): In Deutschland haben 64,9 Millionen Menschen mindestens eine Impfdosis erhalten. (Quelle: Wolfgang Maria Weber/imago-images-bilder)
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Zwei Kanzleien haben Tausende Anfragen für Klagen gegen die Hersteller der Corona-Impfstoffe erhalten. Der erste Prozess soll Ende April stattfinden.

Deutschlandweit sind nach Angaben von Anwälten mindestens 185 Zivilklagen wegen angeblicher Schäden durch Corona-Impfungen vor Gericht eingegangen. Zwei Kanzleien in Düsseldorf und Wiesbaden vertreten nach eigenen Angaben 135 beziehungsweise 50 Fälle. Die Klagen richten sich gegen alle vier großen Hersteller von Corona-Impfstoffen.

Der mutmaßlich erste Prozess soll am 28. April vor dem Landgericht Frankfurt verhandelt werden. Beklagter ist der Mainzer Impfstoffhersteller Biontech. Klägerin ist eine Frau, die durch die Covid-19-Impfung unter anderem einen Herzschaden davongetragen haben will. Nach Angaben ihres Anwalts arbeitet sie selbst in einem medizinischen Beruf und will anonym bleiben.

Jeder Fall muss einzeln verhandelt werden oder es wird ein Vergleich erzielt. Entscheidend ist dabei die Kausalität: Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Schaden? Nach Einschätzung von Juristen und Medizinern wird diese Frage am Ende von Gutachtern entschieden werden.

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Tausende Fälle abgelehnt

Die Düsseldorfer Kanzlei hatte nach eigenen Angaben rund 3.000 Anfragen. Daraus wurden 810 Mandate, von denen wiederum 135 in Klagen mündeten. Die Wiesbadener Kanzlei berichtete von 850 Mandaten und 50 Klagen. Sie lehnte ebenfalls Hunderte Fälle als aussichtslos ab. Branchenkennern zufolge vertreten diese beiden Kanzleien das Gros der Klagewilligen.

Für Covid-19-Impfstoffe gelten prinzipiell dieselben Haftungsregeln wie für andere Arzneimittel, etwa nach dem Arzneimittelrecht oder dem Produkthaftungsgesetz. Der Hersteller kann zur Verantwortung gezogen werden, wenn zum Beispiel ein Produktionsfehler vorliegt. Wird das Arzneimittel beispielsweise fehlerhaft verabreicht, haftet die impfende Person.

Der Düsseldorfer Anwalt Tobias Ulbrich erwartet eine "Sachverständigenschlacht" – wenn die Gerichte nicht schon zu Beginn ein "Abschreckungsurteil" fällen, wie er der Deutschen Presse-Agentur sagte.

Kausaler Zusammenhang muss bewiesen werden

Biontech betont, "dass bisher in keinem der von Biontech geprüften Fälle ein kausaler Zusammenhang zwischen den dargestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen und der Impfung mit Comirnaty nachgewiesen werden konnte".

"Wir nehmen unsere Verantwortung als Impfstoffhersteller sehr ernst", sagte eine Sprecherin der dpa. Biontech prüfe sorgfältig jeden Fall, in dem Ansprüche gegenüber Biontech geltend gemacht würden. Voraussetzung sei allerdings, dass die Anwälte genügend Unterlagen vorlegen. "Bei der Bewertung des Falls können wir uns allein auf die medizinischen Fakten stützen, um zu evaluieren, ob ein kausaler Zusammenhang besteht oder nicht. Genau daran fehlt es leider sehr häufig."

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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