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Steuern und Co.: So optimieren Sie vor 2025 im Dezember noch Ihre Finanzen


Steuern, Strom, Verträge
Letzte Chance: Wie Sie jetzt noch Geld sparen

Von t-online, llb

29.11.2024Lesedauer: 4 Min.
Verheiratetes Paar kontrolliert VersicherungsverträgeVergrößern des Bildes
Paar kontrolliert Versicherungsverträge: Nutzen Sie den Dezember, um Ihre Finanzangelegenheiten zu optimieren und im neuen Jahr bares Geld zu sparen. (Quelle: miniseries)
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Der Dezember ist die letzte Chance für Verbraucher, noch im laufenden Jahr ihre Finanzangelegenheiten des kommenden Jahres zu regeln. Nur wer jetzt handelt, kann noch Geld sparen.

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein letztes Mal die Möglichkeit, einige finanzielle Angelegenheiten vor dem Jahreswechsel zu regeln. Dazu gehören etwa der Wechsel der Versicherung, um sich bessere Konditionen zu sichern, die Anpassung von Freistellungsaufträgen, um steuerliche Vorteile zu maximieren oder die Überprüfung und gegebenenfalls die Anpassung bestehender Verträge.

Wer jetzt aktiv wird, kann von finanziellen Vorteilen profitieren und sich optimal auf das neue Jahr vorbereiten. "Finanztip" hat eine Liste mit Verbrauchertipps zusammengestellt, die sich besonders lohnen.

1. Steuerliche Pauschbeträge nutzen

Um im nächsten Jahr mehr von der Steuererklärung zurückzubekommen, kann es sinnvoll sein, mit einigen Ausgaben über bestimmte Grenzen zu kommen. Bei den Werbungskosten gibt es beispielsweise Pauschbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, ohne dass Sie tatsächliche Ausgaben nachweisen müssen.

Um von zusätzlichen Steuervorteilen zu profitieren, müssen die tatsächlichen Werbungskosten den Pauschbetrag übersteigen. Nur der Betrag, der über der Pauschale hinausgeht, führt zu einer weiteren Steuerersparnis.

Bei den Krankheitskosten könne dies neben einer hohen Zahnarztrechnung etwa auch der Kauf einer Brille sein oder, um bei den Werbungskosten über die Pauschale von 1.230 Euro zu kommen, der Kauf eines Laptops oder eines Bürostuhls für den Job, erklärt Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur von "Finanztip".

2. Preisanstieg bei Kfz-Versicherung vermeiden

Nach Berechnungen von "Finanztip" sind die Preise für die Kfz-Versicherung im Schnitt 26 Prozent teurer als vor einem Jahr. Viele Autofahrer können zum Jahreswechsel ihre Kfz-Versicherung kündigen und bei einem neuen Versicherer einsteigen. Der Stichtag für die Kündigung fällt in diesem Jahr erst auf den 2. Dezember – denn der sonst übliche 30. November ist ein Samstag.

Aber es gibt noch eine Chance. "Erhöht der Anbieter den Beitrag, haben Versicherungsnehmer zusätzlich zum ordentlichen Kündigungsrecht ein Sonderkündigungsrecht – und zwar mit einer Frist von einem Monat ab dem Zeitpunkt, an dem sie das Schreiben des Versicherers erhalten", erklärt Tenhagen. Das könne auch noch kurz vor Weihnachten sein.

Eine passende günstige Versicherung finden Autofahrer am ehesten, indem sie Preise auf Onlineportalen wie Verivox oder Check24 vergleichen. Oft lohnt es sich sogar, direkt auf den Webseiten der Anbieter individuelle Angebote einzuholen. So können Sie übrigens auch Geld sparen, ohne die Kfz-Versicherung zu wechseln.

3. Stromvertrag wechseln

Ein deutscher Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 3.500 kWh pro Jahr zahlte im Juli 2024 im Schnitt 41,35 Cent pro Kilowattstunde Strom, oder umgerechnet 1.447 Euro pro Jahr. Tenhagen weist darauf hin, dass vor allem die Grundversorgung, eine Art Basistarif von lokalen Anbietern, teuer ist.

Laut dem Finanztip-Strompreisbarometer liegt der aktuelle Strompreis für empfehlenswerte Tarife mit zwölf Monaten Preisgarantie bei 32,7 Cent/kWh (Stand: 26. November 2024). Der Musterhaushalt könnte seine Stromkosten durch einen Wechsel des Stromanbieters um 303 Euro pro Jahr senken.

4. Freistellungsaufträge aktualisieren

Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Aktien werden oft zum Jahreswechsel ausgeschüttet. Wer keinen Freistellungsauftrag hat, dem werden sofort 25 Prozent Abgeltungssteuer, Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer abgezogen. Erfahren Sie hier mehr, warum Sie jetzt Ihren Freistellungsauftrag prüfen sollten.

"Jeder Sparer kann 2024 1.000 Euro an Kapitaleinkünften steuerfrei einnehmen, Ehegatten im Rahmen der Zusammenveranlagung gemeinsam 2.000 Euro", sagt Tenhagen. Diese Sparerpauschbeträge können Anleger aufteilen und mit Freistellungsaufträgen flexibel auf mehrere Banken verteilen. Zu viel gezahlte Steuern lassen sich später auch mit der Steuererklärung zurückholen.

5. Verluste bei Wertpapieren von der Steuer absetzen

Machen Anleger Gewinne, die über dem Sparerpauschbetrag liegen, müssen sie diese versteuern. Immerhin lassen sich mit Verlusten des einen Wertpapiergeschäfts die Gewinne eines anderen ausgleichen. Das senkt zumindest die Abgeltungssteuer.

Verluste und Gewinne, die Anleger bei einer einzigen Bank machen, werden automatisch miteinander verrechnet. Bei mehreren Banken benötigen Anleger eine Verlustbescheinigung. Diese lässt sich bis zum 15. Dezember bei der Bank beantragen und mit der kommenden Steuererklärung mit der Anlage KAP einreichen.

6. Nicht aufs Weihnachtsgeld verzichten

Arbeitnehmern, die Anspruch auf Weihnachtsgeld hatten und 2024 den Job gewechselt haben, kann laut Bundesarbeitsgericht unter Umständen noch ein Teil dieser Sonderzahlung vom alten Arbeitgeber zustehen. Für jeden Beschäftigungsmonat kann der Arbeitnehmer vom Ex-Arbeitgeber ein Zwölftel der Sonderzahlung verlangen.

Ob Sie grundsätzlich Anspruch auf Weihnachtsgeld haben, ob dieses steuerfrei ist und ob die Bonuszahlung im Arbeitsvertrag geregelt sein muss, erfahren Sie hier.

7. Riester-Vertrag optimieren

Riester-Sparer sollten herausfinden, ob sie noch den optimalen Betrag zahlen, um die volle Förderung mitzunehmen. "Dafür einfach beim Anbieter anrufen und diesen über Änderungen wie eine Gehaltserhöhung, den Wechsel in Teilzeit oder ein zweites Kind informieren", empfiehlt Tenhagen.

Wer Kinder hat, profitiert nämlich von Extra-Zulagen und kann mit einem reduzierten Beitrag die volle Förderung erhalten. Bei mehr Einkommen im Vorjahr (also 2023) müssten Riester-Sparer dieses Jahr mehr einzahlen, um weiterhin die volle Zulage zu bekommen. Bis Dezember könnten Verbraucher noch zuzahlen, um die volle staatliche Förderung zu bekommen, denn relevant sind nur die pro Jahr insgesamt gezahlten Beiträge.

8. Förderanträge für die Energieberatung und die Sanierung stellen

Wer eine Energieberatung, Heizung oder energetische Sanierung für seine Immobilie plant, sollte dieses Jahr noch die Förderanträge stellen. Denn das könnte laut "Finanztip" im kommenden Jahr vorerst nicht mehr möglich sein.

Sollte der Bundestag vor der Bundestagswahl keinen Haushalt mehr verabschieden, kommt es im nächsten Jahr zur vorläufigen Haushaltsführung. Förderprogramme werden dann vorübergehend pausiert. Wer allerdings dieses Jahr noch eine Bewilligung erhalte, bekomme das Geld auch bei einem Förderstopp ausbezahlt, so Tenhagen.

9. Sondertilgung lieber in Festgeld investieren

Wer einen Hauskredit abzahlt, sollte in der Regel zum Jahresende eine Sondertilgung vornehmen, um die Restschuld schneller zu reduzieren. Achtung: Wer mit Festgeld höhere Zinsen bekommt, als er für das geliehene Geld bezahlt, sollte überlegen, sein Geld erst mal anzulegen, rät "Finanztip". Die besten Angebote beim Festgeld für drei Jahre bringen laut Verivox-Vergleich zurzeit 3,25 Prozent an Zinsen pro Jahr.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung von Finanztip: "Steuern, Strom, Verträge: Dinge, die Verbraucher 2024 noch erledigen sollten"
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