Entlastungsgesetz Regierung plant Senkung von Sozialbeiträgen ab 2019

Die Bundesregierung will die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und zur gesetzlichen Krankenversicherung zum Anfang nächsten Jahres senken. Die Maßnahmen sollen auf einen Schlag umgesetzt werden. Arbeitgebern kommt dies zu spät.
Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Entlastungen von Arbeitnehmern und Rentnern bei den Sozialbeiträgen sollen ab dem 1. Januar 2019 greifen und einen Umfang von knapp neun Milliarden Euro haben. Die Senkung der Beiträge zur Arbeitslosen- und der Krankenversicherung sollen in einem Entlastungsgesetz gebündelt werden, über das Sozialminister Hubertus Heil (SPD) und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) derzeit verhandeln, wie die "Stuttgarter Zeitung" und die "Stuttgarter Nachrichten" berichten.
"Wenn wir in den Sozialversicherungen Entlastungsmöglichkeiten haben, ist es sinnvoll die Beitragssenkungen miteinander zu verbinden", sagt dazu der sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Peter Weiß, den Zeitungen.
Arbeitgeber kommt Beitragssenkung zu spät
Nach jetzigen Überlegungen werde die Koalition die Beiträge zum 1. Januar 2019 senken. Die Arbeitgeber pochen hingegen auf eine frühere Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. "Zur Entlastung der Unternehmen sollte der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung bereits zum 1. Juli 2018 um 0,3 Prozent gesenkt werden", so der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter.
Trotz Senkung blieben die Milliardenrücklagen der Bundesagentur für Arbeit stabil. Sollte die Senkung erst Anfang 2019 erfolgen, wäre eine Reduzierung um 0,4 Prozent dringend geboten.
Koalitionsvereinbarung – Rentenpaket und Sozialversicherung
Zur Rente plant der zuständige Sozialminister Heil dem Bericht zufolge zwei Pakete. Zum Jahresanfang 2019 soll demnach die Erhöhung der Mütterrente, die Anhebung der Erwerbsminderungsrente und die Sicherung des Renten- und Beitragsniveaus bis 2025 umgesetzt werden. Das zweite Gesetzespaket solle Regelungen zur geplanten Grundrente und zur Altersvorsorgepflicht für Selbstständige enthalten.
CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozentpunkte zu verringern. Außerdem sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer künftig wieder denselben Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung leisten. Der variable Zusatzbeitrag, den die Versicherten bisher alleine aufbringen müssen, fällt weg. Mütter, die vor 1992 drei oder mehr Kinder zur Welt gebracht haben, sollen künftig einen dritten Renten-Entgeltpunkt erhalten.
- dpa
- afp