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So viel bleibt Ihnen von der 300-Euro-Energiepauschale

  • Christine Holthoff
Von Christine Holthoff

Aktualisiert am 28.04.2022Lesedauer: 3 Min.
Euroscheine (Symbolbild): Die Energiepreispauschale soll jedem einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmer zugutekommen, der in den Steuerklassen 1 bis 5 einsortiert ist.
Euroscheine (Symbolbild): Die Energiepreispauschale soll jedem einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmer zugutekommen, der in den Steuerklassen 1 bis 5 einsortiert ist. (Quelle: Monika Skolimowska/dpa-bilder)
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Wegen der hohen Preise für Strom, Gas und Öl hat die Bundesregierung einen Zuschuss für Erwerbstätige beschlossen. Berechnungen zeigen aber: Die vollen 300 Euro bekommen nur die wenigsten.

Das Wichtigste im Überblick


  • Wer hat Anspruch auf die Energiepreispauschale?
  • Wie viel Geld kommt auf meinem Konto an?
  • Wann wird die Energiepauschale ausgezahlt?
  • Wie viel Geld bringen mir die weiteren Entlastungen?

Schon vor Beginn der russischen Angriffe auf die Ukraine war Energie teuer, seit Wladimir Putins Truppen einmarschiert sind, haben die jedoch noch einmal extrem angezogen. Die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP will deshalb für Entlastung sorgen und hat ihr Maßnahmenpaket nachgebessert.

Im Zentrum der Hilfen steht die Energiepreispauschale von einmalig 300 Euro. Wie viel von diesem Betrag tatsächlich bei Ihnen ankommt, hängt allerdings von Ihrem Einkommen ab. Wir zeigen, wer mehr und wer weniger profitiert, wer überhaupt Anspruch auf die Pauschale hat und wann sie gezahlt werden soll.

Wer hat Anspruch auf die Energiepreispauschale?

Die Energiepreispauschale von einmalig 300 Euro brutto soll jedem einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen zugutekommen, der in den Steuerklassen 1 bis 5 einsortiert ist. Das Geld soll vom Arbeitgeber über die Lohn- oder Gehaltsabrechnung ausgezahlt werden, bei Selbstständigen wird stattdessen die Steuer-Vorauszahlung gesenkt (was das ist, lesen Sie hier).

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Die Energiepauschale gilt unabhängig von Pendlerpauschale, Mobilitätsprämie oder Job-Ticket, unterliegt aber der Einkommensteuer. Das bedeutet, dass für Beschäftigte mit höherem Gehalt ein geringerer Betrag übrig bleibt als für Menschen mit niedrigen Einkommen. Lesen Sie hier, wann sich ein Wechsel der Steuerklasse lohnt.

Wie viel Geld kommt auf meinem Konto an?

Von den geplanten 300 Euro profitieren nur solche Arbeitnehmer voll, die im Jahr so wenig verdienen, dass sie mit ihrem zu versteuernden Einkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag bleiben. Dieser soll 2022 auf 10.347 Euro angehoben werden (für Verheiratete auf 20.694 Euro). Erst wer über diese Summe kommt, muss überhaupt Einkommensteuer zahlen.

Berechnungen des Steuerzahlerbunds zeigen, wie viel je nach Einkommen und Familienstand von der Energiepreispauschale übrig bleibt:

  • Ein Single mit Steuerklasse 1 und 72.000 Euro Jahresgehalt bekommt am Ende 181,80 Euro Energiepreispauschale. Bei ihm greift der Spitzensteuersatz, außerdem fällt durch die Pauschale plötzlich auch wieder Solidaritätszuschlag an.
  • Ein verheirateter Arbeitnehmer mit einem Kind, Steuerklasse 4 und Jahresgehalt von 72.000 Euro bekäme 184,34 Euro Pauschale.
  • Ein verheirateter Arbeitnehmer mit Kind, Steuerklasse 4 und Jahresgehalt von 45.000 Euro bekäme immerhin 216,33 Euro Energiepreispauschale.
  • Bei einem Jahresgehalt von 15.000 Euro erhielte derselbe Arbeitnehmer 248,83 Euro. Ist er in Steuerklasse 3 eingetragen, bleibt er unter dem Grundfreibetrag, muss also keine Steuern zahlen und bekommt die volle Pauschale ausgezahlt.

"Eine wirkliche Entlastung wäre es gewesen, wenn die Energiepreispauschale steuerfrei wäre", sagte der Präsident des Steuerzahlerbunds, Reiner Holznagel. Hier habe die Ampelregierung auch in der Kommunikation Fehler gemacht und falsche Erwartungen geweckt. "Auch Rentner und Selbstständige erhalten keinen wirklichen Zuschuss", kritisierte Holznagel.

Wann wird die Energiepauschale ausgezahlt?

Eigentlich hatte die Bundesregierung Juni angedacht, doch die Energiepreispauschale soll nun erst im September mit der Gehaltsabrechnung an Arbeitnehmer ausgezahlt werden. Der spätere Termin wird damit begründet, dass unklar ist, wie schnell es die Gesetze durch Bundestag und Bundesrat schaffen.

Wie viel Geld bringen mir die weiteren Entlastungen?

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat sich nicht nur die Energiepreispauschale angeschaut, sondern auch den Effekt der anderen Entlastungen. Geplant sind außerdem ein Einmalbonus von 100 Euro pro Kind, weitere 100 Euro für Sozialhilfeempfänger, eine dreimonatige Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe und Monatstickets für Bus und Bahn zum Preis von 9 Euro.

Den IW-Berechnungen zufolge entlastet das Maßnahmenpaket Haushalte um bis zu 825 Euro. "Gering- und Normalverdiener werden stärker entlastet. Spitzenverdiener zahlen einen größeren Anteil des steuerpflichtigen Zuschlags über die Einkommensteuer zurück an den Staat", sagte IW-Steuerexperte Tobias Hentze.

Bei Familien mit zwei Kindern, in denen beide Elternteile berufstätig sind, liegt die Entlastung demnach zwischen 348 Euro und 825 Euro – je nach Gehalt und Art der genutzten Verkehrsmittel.

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Die größten Nutznießer sind laut Musterrechnung Familien mit einem Bruttohaushaltseinkommen von 35.000 Euro pro Jahr. Von der an beide Eheleute ausgezahlten Energiepreispauschale bleiben nach Steuern 457 Euro. Hinzu kommen für beide Kinder jeweils 100 Euro steuerfreier Familienbonus. Das macht insgesamt 657 Euro.

Fahren beide mit dem Auto zur Arbeit, sinkt zusätzlich die Steuerlast auf Benzin für drei Monate. Das bedeutet noch einmal eine Entlastung in Höhe von 168 Euro. Familien mit zwei Kindern, aber ohne Auto und einem Jahresbruttoeinkommen von 150.000 Euro erhalten dagegen vergleichsweise geringe 348 Euro.

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