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Bundestagswahl 2021: Gehalt, Vermögen, Erbe – was die Parteien planen


Gehalt, Vermögen, Erbe
Was die Parteien bei der Steuer planen


Aktualisiert am 05.09.2021Lesedauer: 10 Min.
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Bundestagswahl am 26. September: t-online zeigt Ihnen, wie gewählt wird, wofür die Spitzenkandidaten stehen und wer in den Umfragen vorne liegt. (Quelle: t-online)

Abgaben rauf oder runter? Steuern abschaffen oder reformieren? Die Wahlprogramme der Parteien unterscheiden sich in ihren Plänen zum Teil stark. Ein Überblick.

Mal gehen sie direkt von Ihrem Lohn ab, mal zahlen Sie sie beim Einkaufen oder Tanken: Steuern scheinen auf den ersten Blick lästig, doch ohne sie könnte der Staat nicht funktionieren. Perfekt sind sie deshalb aber nicht.

Ob beim Einkommen, bei Erbschaften oder Erträgen aus Kapitalanlagen – die Parteien haben unterschiedliche Meinungen darüber, wie man die Steuern ändern sollte. Und entsprechend unterschiedlich sind auch die möglichen Folgen für die Wähler.

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Während die einen eine Vermögensteuer planen, lehnen die anderen diese strikt ab. Beim Ehegattensplitting wollen die einen eine Reform, die anderen möchten alles beim Alten lassen. Und auch für Sparer und Anleger macht es einen Unterschied, wem sie ihre Stimme geben. Die wichtigsten Ideen und Forderungen von CDU, SPD, Grünen, FDP, Linkspartei und AfD im großen t-online-Überblick.

Wie hoch sollen Einkommen besteuert werden?

Fast alle Parteien geben an, niedrige und mittlere Einkommen entlasten zu wollen. Doch wessen Vorschläge würden wirklich dazu führen? Wer wird überhaupt konkret? Und was planen die Parteien für Topverdiener?

Um die Bürger steuerlich zu entlasten, müssten entweder Freibeträge erhöht oder der Einkommensteuersatz gesenkt werden. Letzteres schlägt nur die FDP vor. Anders sieht es beim Grundfreibetrag aus. Bis zu dieser Summe ist das Einkommen für jeden steuerfrei; der Freibetrag steigt regelmäßig. 2021 liegt er bei 9.744 Euro pro Jahr, 2022 steigt er auf 9.984 Euro.

Wie hoch soll der Grundfreibetrag sein?

  • CDU/CSU: keine Angabe
  • SPD: keine Angabe
  • Grüne: Anhebung gefordert, kein konkreter Betrag genannt
  • FDP: regelmäßige Anpassung an Entwicklung von Gehältern und Preisen
  • Linke: Anhebung auf 14.000 Euro pro Jahr
  • AfD: Anhebung gefordert, ohne Angabe von konkretem Betrag

Deutlich unterschiedlicher sind die Ideen für den Einkommensteuersatz. Grüne und Linke wollen Spitzenverdiener stärker zur Kasse bitten, auch die SPD plant zumindest den Höchstsatz ("Reichensteuer") früher greifen zu lassen. Die FDP wiederum möchte "den Spitzensteuersatz schrittweise 'nach rechts verschieben'", wie es im Wahlprogramm heißt.

Derzeit greift der Spitzensteuersatz von 42 Prozent des zu versteuernden Einkommens bei knapp 58.000 Euro für Ledige. Der Höchstsatz von 45 Prozent liegt noch darüber und setzt bei einem zu versteuernden Einkommen von knapp 275.000 Euro ein. Bei Paaren, die das Ehegattensplitting nutzen und gemeinsam veranlagen, verdoppeln sich diese Werte.

Wie hoch soll der Spitzensteuersatz sein?

  • CDU/CSU: keine Angabe
  • SPD: Steuersatz von 42 Prozent wie gehabt; Höchstsatz von 45 Prozent schon ab zu versteuerndem Einkommen von 250.000 Euro
  • Grüne: Steuersatz von 42 Prozent wie gehabt; ab zu versteuerndem Einkommen von 100.000 Euro 45 Prozent, zusätzlich neue Stufe ab zu versteuerndem Einkommen von 250.000 Euro 48 Prozent; Einnahmen dadurch sollen höheren Grundfreibetrag finanzieren
  • FDP: Steuersatz von 42 Prozent erst ab zu versteuerndem Einkommen von 90.000 Euro; Steuertarif wird dadurch für alle Steuerzahler gestreckt
  • Linke: höherer Spitzensteuersatz von 53 Prozent ab zu versteuerndem Einkommen von 70.000 Euro; oberhalb der aktuellen Reichensteuergrenze 60 Prozent, oberhalb von 1 Million Euro zu versteuerndem Einkommen 75 Prozent
  • AfD: keine Angabe

Was bedeutet das für mein Portemonnaie?

Das kommt darauf an, wie viel Sie verdienen, ob Sie Kinder haben, verheiratet oder alleinerziehend sind. Ein Single mit einem Einkommen von 25.000 Euro brutto wird beispielsweise von den Linken am meisten entlastet, wie das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) berechnet hat. Die zweithöchste Entlastung gibt es demnach bei der FDP.

Bei Alleinstehenden mit einem Bruttomonatseinkommen von 50.000 Euro ist es umgekehrt: Sie profitieren besonders von den Plänen der FDP, die zweitgrößte Entlastung gibt es bei der Linken.

Spitzenverdiener zahlen bei den Linken hingegen deutlich mehr als bislang. Alleinstehende mit einem Einkommen von 150.000 Euro brutto im Jahr sollen nach den Vorschlägen der Partei künftig 7.724 Euro mehr an Einkommensteuer zahlen. Bei der SPD wären es 1.940 Euro mehr, bei den Grünen 998 Euro. Mehr zu den IW-Berechnungen lesen Sie hier.

Zusammen mit Smartsteuer, einem Anbieter für Online-Steuererklärungen, hat das IW zudem den Steuer-O-Mat entwickelt. Geben Sie dort Ihren Familienstand und Gehalt ein, rechnet er Ihnen aus, welche Folgen die Steuerpläne der sechs im Bundestag vertretenen Parteien für Ihre persönlichen Finanzen haben.

Gut zu wissen: Steuern sind nicht die einzige Stellschraube, an der die Parteien drehen können, um die Bürger zu entlasten. Ein Wissenschaftsteam des ZEW Mannheim hat zusätzlich auch die Auswirkungen zentraler Reformvorschläge zu Mindestlohn, Mini- und Midi-Jobs, Sozialversicherung und Familienpolitik untersucht. Sein Fazit: Die Vorschläge von FDP und Union entlasten die höheren Einkommensklassen deutlich, während die Programme von SPD, Linke und Grünen besonders unteren und mittleren Einkommen mehr Geld bringen. Mehr zu der Studie lesen Sie hier.

Wer will Superreiche stärker zahlen lassen?

Sollten sehr hohe Vermögen besteuert werden, damit der Staat seine Ausgaben fürs Gemeinwohl finanzieren kann? Ja, meinen SPD, Grüne und Linke. Nein, sagen Union, FDP und AfD. Für eine einmalige Vermögensabgabe ist nur eine Partei.

Soll es eine Vermögensteuer geben?

  • CDU/CSU: Vermögensteuer wird nicht eingeführt, weil sie die wirtschaftliche Substanz Deutschlands gefährde und Arbeitsplätze koste und das Wohnen verteuere
  • SPD: Vermögensteuer soll wieder in Kraft treten, um Finanzkraft der Länder zu verbessern; einheitlicher Steuersatz von 1 Prozent für "sehr hohe Vermögen", gleichzeitig hohe persönliche Freibeträge, konkrete Zahlen werden nicht genannt; Grundlage von Betrieben von Steuer ausgenommen, um Arbeitsplätze nicht zu gefährden
  • Grüne: Vermögensteuer wird eingeführt, damit Länder mehr Geld für Bildung haben; soll für Vermögen oberhalb von zwei Millionen Euro pro Person gelten und jährlich 1 Prozent betragen; Betriebsvermögen wird begünstigt
  • FDP: lehnt Wiedereinführung der Vermögensteuer ab, weil diese die Wirtschaft hemme
  • Linke: Vermögensteuer soll wieder erhoben werden; progressiver Steuertarif von 1 bis zu 5 Prozent bei Nettovermögen von 50 Millionen Euro; Freibetrag für Privatvermögen von einer Millionen Euro pro Person; Freibetrag für Betriebsvermögen von fünf Millionen Euro; Altersvorsorge von Steuer ausgenommen
  • AfD: lehnt Vermögensteuer ab

Gut zu wissen: Die Bundesregierung hat für das kommende Jahr Mittel im Haushalt bereitgestellt, um ein Steuer-Forschungsinstitut zu gründen. Die wissenschaftliche Einrichtung soll unabhängig sein und mittelfristig etwa 70 Mitarbeiter beschäftigen. Sie soll Daten liefern, die als Grundlage für künftige steuerpolitische Entscheidungen dienen sollen. Das Ziel: mehr Steuergerechtigkeit – wissenschaftlich fundiert.

Wer plant eine Vermögensabgabe?

Dazu machen nur FDP und Linke Angaben – allerdings genau gegensätzlich. Während die FDP eine einmalige Vermögensabgabe ablehnt, will die Linke eine solche Abgabe erheben. Sie soll helfen, die Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen.

Konkret stellen sich die Linken die Vermögensabgabe so vor: Die Einmalabgabe soll für Nettovermögen erhoben werden, die mehr als zwei Millionen Euro betragen, für Betriebsvermögen sollen fünf Millionen Euro als Grenze gelten. Die Abgabe soll progressiv von 10 bis 30 Prozent gestaffelt sein und über 20 Jahre in Raten gezahlt werden können. Die jährliche Belastung des Nettovermögens betrage so zwischen 0,1 und 1,5 Prozent. Die Linke schätzt die Einnahmen auf 310 Milliarden Euro über 20 Jahre.

Wie hoch sollen Erbschaften besteuert werden?

Wer erbt, zahlt Erbschaftsteuer – aber erst, wenn der Betrag eine bestimmte Höhe überschreitet. Dieser Freibetrag ist umso höher, je enger Sie mit dem Erblasser verwandt sind. So können Ehepartner beispielsweise bis zu 500.000 Euro steuerfrei erhalten. Lebensgefährten, Geschwister, Nichten und Neffen werden hingegen wie Freunde, Nachbarn oder Kollegen behandelt: Ihr Freibetrag liegt nur bei 20.000 Euro. Und auch die Steuersätze sind unterschiedlich hoch. Mehr zur Erbschaftsteuer lesen Sie hier.

SPD und Linke sehen hier vor allem vermögende Unternehmenserben bevorzugt und wollen die Erbschaftsteuer reformieren. Die SPD plant dafür eine Mindestbesteuerung für vererbtes Betriebsvermögen und vermögenshaltende Familienstiftungen. Konkrete Zahlen nennt sie nicht.

Auch die Linke will "Privilegien für Betriebsvermögen" abschaffen. Gerade die Superreichen könnten ihr Millionenvermögen in Unternehmensanteilen steuerfrei vererben oder verschenken. Das soll sich ändern, indem die Erbschaftsteuer auf hohe Erbschaften steigt. Für welche Beträge das gelten soll und welche Steuersätze der Linken vorschweben, bleibt unklar. Für selbstgenutztes Wohneigentum soll die Erhöhung nicht gelten.

Union und FDP lehnen eine höhere Erbschaftsteuer mit den gleichen Argumenten ab wie die Vermögensteuer (siehe oben). Die AfD geht noch einen Schritt weiter. Sie will die Steuer komplett abschaffen, weil Erbgänge Angelegenheiten zwischen Erblassern und Erben seien. "Es gibt keinen akzeptablen Grund, aus Trauerfällen Steuerfälle zu machen", heißt es im AfD-Wahlprogramm.

Wer will das Ehegattensplitting kippen?

Wenn Sie heiraten oder sich verpartnern lassen, werden Sie und Ihr Partner bei der Steuer automatisch wie eine Person behandelt. Im Fachjargon nennt man das "zusammenveranlagt" – sie geben also nur noch eine gemeinsame Steuererklärung ab. Dadurch ändert sich auch das Rechenverfahren für Ihre Einkommensteuer: Sie erhalten nun den Splittingtarif.

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Ein Problem dabei: Steuern sparen damit vor allem solche Ehepaare, bei denen der eine eher viel und der andere eher wenig verdient. Da das größere Einkommen in der Regel noch oft der Mann hat, sehen einige Parteien im Ehegattensplitting einen Anreiz, das traditionelle Modell des männlichen Ernährers und der hinzuverdienenden Frau fortzuführen.

So heißt es etwa im Wahlprogramm der Grünen: "Dieses Modell ist ungerecht, weil es Ehen privilegiert, Ein-Eltern-Familien (Alleinerziehende) und nicht verheiratete Paare außen vor lässt, die Erwerbstätigkeit von Frauen hemmt und Frauen gleichzeitig nicht wirklich absichert."

Sie fordern stattdessen eine individuelle Besteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag – allerdings nur für neu geschlossene Ehen. Paare, die bereits verheiratet sind, sollen sich entscheiden können, ob sie sich einzeln veranlagen oder weiterhin das Ehegattensplitting nutzen wollen.

Ähnlich sieht es die SPD. Sie will das Ehegattensplitting für neu geschlossene Ehen ändern, weil es die gesellschaftliche Realität nicht mehr abbilde und Haushalte mit Kindern vom Steuervorteil ausschließe. Ein konkreter Reformvorschlag findet sich im Wahlprogramm aber nicht.

Die Linke schlägt vor, das Ehegattensplitting "durch eine geschlechtergerechte Individualbesteuerung" zu ersetzen, bei der das nicht ausgeschöpfte steuerliche Existenzminimum zwischen den Partnern übertragbar sein müsse. Für den Übergang seien sozialverträgliche Regelungen nötig.

Union und FDP hingegen wollen am Ehegattensplitting festhalten. Die Union gibt an, Kinder künftig besser berücksichtigen zu wollen, indem für sie der volle Grundfreibetrag gelte. Die AfD macht keine Angaben zum Ehegattensplitting.

Was soll für Sparer und Anleger gelten?

Wer Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Aktien- und Fondsverkäufen erzielt, zahlt derzeit 25 Prozent Abgeltungssteuer. Hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag, der auf Kapitalerträge nicht abgeschafft ist, und eventuell Kirchensteuer. Grüne und Linke wollen stattdessen den persönlichen Steuersatz greifen lassen. Je nach Einkommen kann der höher oder niedriger sein als die Abgeltungssteuer.

Andere Parteien wollen am Sparerpauschbetrag drehen, um Sparer und Anleger zu entlasten. Dieser steuerliche Freibetrag liegt derzeit bei 801 Euro für Ledige. Nur auf Gewinne, die über diesem Betrag liegen, müssen Sie Abgeltungssteuer zahlen. Lesen Sie hier, wie Sie mit dem Sparerpauschbetrag Steuern sparen.

Auch bei den Spekulationsfristen auf private Veräußerungsgeschäfte soll sich etwas ändern. Sie sind ausschlaggebend dafür, ob Sie Steuern auf Ihren Gewinn zahlen müssen oder nicht. Verkaufen Sie zum Beispiel ein Haus erst nach zehn Jahren, fallen auf den Ertrag derzeit keine Steuern an.

Soll der Sparerpauschbetrag steigen?

  • CDU/CSU: ja; kein konkreter Betrag genannt
  • SPD: keine Angabe
  • Grüne: keine Angabe
  • FDP: deutliche Anhebung; kein konkreter Betrag genannt
  • Linke: keine Angabe
  • AfD: keine Angabe

Sollen Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz belegt werden?

  • CDU/CSU: keine Angabe
  • SPD: keine Angabe
  • Grüne: Ja, die bisherige Kapitalertragsteuer wird dabei weiter von Banken einbehalten und als Vorauszahlung gewertet; bei Dividenden soll wieder generell das Teileinkünfteverfahren greifen, bei dem 60 Prozent mit dem persönlichen Steuersatz veranlagt werden, 40 Prozent bleiben steuerfrei
  • FDP: keine Angabe
  • Linke: Kapitalerträge nach Einkommensteuersatz besteuern, Abgeltungssteuer von 25 Prozent abschaffen

Welche Spekulationsfristen sollen gelten?

  • CDU/CSU: keine Angabe
  • SPD: keine Angabe
  • Grüne: Abschaffung der zehnjährigen Spekulationsfrist auf Grundstücke und Immobilien; Abschaffung der Steuerfreiheit für Gewinne aus dem Handel mit Edelmetallen, Rohstoffen oder Kryptowährungen wie Bitcoin
  • FDP: Wiedereinführung der Spekulationsfrist von drei Jahren für private Veräußerungsgewinne auf Wertpapiere wie Aktien
  • Linke: keine Angabe
  • AfD: keine Angabe

Wer plant eine Finanztransaktionssteuer?

So gut wie jede Partei – allerdings in unterschiedlicher Ausprägung. Während die Union auf einer europäischen Lösung beharrt, möchte SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz die Steuer notfalls auch im nationalen Alleingang einführen. Bei EU-Kollegen war er damit immer wieder abgeblitzt.

Seine Idee: Beim Kauf von Aktien großer Konzerne sollen 0,2 Prozent des Geschäftswerts an Steuern fällig werden. Kritiker bemängeln, eine Finanztransaktionssteuer müsse auf Spekulanten und Hochfrequenz-Händler abzielen – nicht nur auf ganz normale Aktieninvestments.

So sprechen sich Union und Grüne beide für eine europäische Lösung aus, die Spekulation und kurzfristiges Traden unattraktiv machen soll. Kleinanleger und die private Altersvorsorge dürften nicht belastet werden. Die Linke wünscht sich, dass bei jeder Finanztransaktion ein Steuersatz von 0,1 Prozent fällig wird. FDP und AfD erwähnen die Finanztransaktionssteuer in ihren Programmen nicht.

Wer will den Soli komplett abschaffen?

Der Solidaritätszuschlag, kurz Soli, sollte nach der Wiedervereinigung vor allem als Aufbauhilfe für Ostdeutschland dienen. Seit 2021 zahlen ihn nur noch Spitzenverdiener. Auch auf Kapitalerträge wird er weiter fällig. Einige Parteien wollen ihn bald komplett abschaffen.

So argumentiert etwa die FDP, es sei eine Frage der politischen Glaubwürdigkeit, den Soli gänzlich zu streichen. Im Wahlprogramm heißt es dazu: "Der Solidaritätszuschlag war und bleibt eine nicht auf Dauer angelegte Sondersteuer. Ende 2019 lief der Solidarpakt aus. Damit ist die Erhebung des Solidaritätszuschlags nicht mehr zu rechtfertigen."

  • CDU/CSU: will den Solidaritätszuschlag schrittweise abschaffen
  • SPD: Spitzenverdiener sollen den Soli weiter zahlen, weil die Einnahmen weiter gebraucht würden. Er sei "ein gerechter Beitrag zu einem stabilen Gemeinwesen, das allen nutzt".
  • Grüne: keine Angabe
  • FDP: will Soli komplett abschaffen
  • Linke: will Soli für hohe Einkommen erhalten und zu einem Solidaritätspakt III umbauen, der den Wandel in strukturschwachen Regionen finanzieren soll
  • AfD: Abschaffung des Soli verfassungsrechtlich geboten

Wer will Immobilienkäufe erleichtern?

Die Preise für Häuser und Wohnungen sind in den vergangenen Jahren nicht nur in Großstädten stark gestiegen. Für Normalverdiener wird es zunehmend schwer, sich Eigentum zu leisten. Union und Grüne wollen daher an der Grunderwerbsteuer drehen – und so die Kaufnebenkosten senken.

So heißt es im Wahlprogramm von CDU und CSU: "Den Ländern werden wir ermöglichen, einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer von 250.000 Euro pro Erwachsenem plus 100.000 Euro pro Kind beim erstmaligen Erwerb selbstgenutzten Wohnraums zu gewähren."

Die Grünen wollen entlasten, indem sie den Ländern ermöglichen, den Grunderwerbsteuersatz für Selbstnutzende zu senken. Im Gegenzug soll er für große Immobilienkonzerne steigen.

Welche Steueränderungen sind noch geplant?

  • Homeoffice: Seit der Corona-Krise arbeiten viele Menschen von zu Hause. Entstehen dadurch Kosten, die der Arbeitgeber nicht kompensiert, sollten sie nach Ansicht der Grünen bei der Steuer als Werbungskosten absetzbar sein. Die FDP will dafür eine höhere Werbungskostenpauschale gewähren. Lesen Sie hier, wie Sie das Homeoffice aktuell absetzen können.
  • Spenden: Die SPD will die Höhe der Steuerrückerstattung bei Spenden nicht mehr von der Höhe des Einkommens abhängig machen. Geht es nach ihr, soll künftig jeder Spender eine einkommensunabhängige Steuerminderung erhalten.
  • Vermögenswirksame Leistungen: Die CDU möchte Gewinne aus vermögenswirksamen Leistungen nach einer Mindesthaltefrist steuerfrei stellen. Lesen Sie hier, wie Sie sich dieses zusätzliche Geld vom Arbeitgeber sichern.
Verwendete Quellen
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